Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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Für mich sind die Gefährdungshaftung und andauernde Rücksicht auf nicht ganz bestimmbare Ängste zwei paar Schuhe.
Zu den Ängsten: Ich nehme Rücksicht im Rahmen des mir Möglichen und meinen Hunden Zumutbaren. Ich rufe z. B. meine Hunde gerne heran, wenn mir jemand begegnet. Ich werde sie aber sicher nicht dauerhaft anleinen, nur weil auf der gleichen Strecke sporadisch auch ein Lauftreff unterwegs ist, bei dem ein paar Leute Angst vor Hunden haben. Hier ist ein Ausweichen allerdings zumeist problemlos möglich und ich hab auch nicht so viele Konfliktpunkte wie viele Andere offenkundig.
Die Gefährdungshaftung ist eine rechtliche Anerkennung eben der Tatsache, dass man auch bei sorgfältigster Führung eine vom Tier ausgehende Gefahr nicht ausschließen kann. Damit ist dieses „Hobby“ (deshalb sollte die Gefährdungshaftung da nicht greifen, wo die Tierhaltung gewerblich erforderlich ist) ein im öffentlichen Raum gelebtes Risiko, die Erlaubnis geht zu Gunsten der Tierhalter und zu Lasten der Allgemeinheit. Diesem Ungleichgewicht wird mit der Gefährdungshaftung begegnet.
Den urbanisierten Kontext, in dem solche Konstrukte entstehen, finde ich bedenklich. Gegen den Ausgleich als solches habe ich von der Struktur her erstmal nichts einzuwenden. Es ist ein Risiko, das ich bewusst mit in Kauf nehme, wenn ich mich dazu entscheide, einen oder mehrere Hunde zu halten.
Und wenn ich erwarte, dass Leute mit generalisierter Tierangst die Anwesenheit meines Hunds aushalten, weil ich ihn eben gerne halten möchte, muss ich halt die „Angst“ aushalten, dass mein Tier irgendwann einmal einen Schaden verursacht, für den ich geradestehen muss - auch es in der speziellen Konstellation meinem persönlichen “Unrechtsempfinden“ widerspricht.Auch diese „was wäre denn wenn“ Angst ist nicht weniger eine gefühlte Angst, als die Angst, von einem Hund gebissen zu werden. Beides reale Risiken mit geringer Wahrscheinlichkeit.
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Auch diese „was wäre denn wenn“ Angst ist nicht weniger eine gefühlte Angst, als die Angst, von einem Hund gebissen zu werden. Beides reale Risiken mit geringer Wahrscheinlichkeit.
Natürlich ist diese gefühlte Angst bei "was wäre wenn" nicht weniger. Aber hier geht es ja um gefährliche Hunde. Und man kann nicht einen anderen Hund als gefährlich hinstellen, wenn man Angst vor der Eskalation des eigenen Hundes hat.
Mir sind kleine, keifende und angreifende Hunde auch ein Greuel, weil eben mein Hund sich auch mal wehren könnte. Aber deshalb hab ich doch keine Angst vor den jeweiligen Hunden, sondern davor, was entstehen könnte.
Das sind zwei paar Schuhe.
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die "was wäre wenn Angst" ist doch sogar
Die deutlich schlimmere Angst
Weil sie sich doch ohne Grenzen beliebig vermehren kann
Sie hat nicht den "auflösenden Effekt"
Wie die Angst die durch das tatsächliche erleben
Ihre Grenzen erreicht und sich dann
Im günstigsten Fall einfach wieder "auflösen" kann
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Natürlich habe ich keine Angst vor Kleinsthunden als solches. Herzrasen, Angstschweiß und Stress allerdings schon. Und ohne diese Hunde hätte ich keine Angst, dass mein Hund was auch immer tut. Da kann man sich jetzt an Begrifflichkeiten aufhängen oder auch nicht.
Für mich persönlich gehört das in den Angstkomplex und ist halt Kategorie gefühlte Angst wegen schlechter Erfahrungen.
Mein Problem löse ich inzwischen ganz Kleinhundehaltertypisch indem ich meinen Hund einfach auf den Arm nehme und dann freue ich mich, dass meine "Gegner" maximal bis zum Knie kommen.
Mein Fall ist damals nicht vor Gericht gegangen, habe es der Haftpflichtversicherung gemeldet und gut war. Und meines Wissens nach reguliert die Versicherung nicht nur Schäden sondern wehrt auch unrechtmäßige Forderungen ab.
Mein Fall war meiner Meinung nach Eindeutig. Ich mit angeleintem Hund auf Gehweg und 6 Chimixe rennen vom Hinterhof auf die Straße. Ich versuche weiterzugehen und bestmöglich abzuwehren, einer hängt trotzdem im Kragen, mein Hund dreht sich und schüttelt sich. Chi fliegt weg und liegt bewusstlos da. Zeugen gab es. Hundehalter war nicht anwesend und wurde von Nachbarn rausgeklingelt.
Denn meiner Erfahrung nach ist Hundeangst nämlich oft genau sowas wie bei mir. Eine bunte Mischung aus Vorurteilen, Abneigungen wegen Angst oder Angst vorgeschoben um Abneigung zu rechtfertigen und persönlichen Erfahrungen.
Deswegen ist es ja auch so schwer über sowas zu diskutieren. Was ist begründete Angst vor gefährlichen Hunden (da sollten Gesetze greifen und schützen) und was ist gefühlte Angst? Das ist ja schon nicht eindeutig und dann ist vielleicht nicht jeder so reflektionswillig um bei eigener Angst auch nur darüber nachzudenken, ob die gerechtfertigt ist oder nicht.
Diese Wege über Höfe kenne ich auch. Mögen tue sie nicht. Mir ist es unangenehm über Privatgrundstücke zu gehen und kann da auch "böse" Eigentümer verstehen. Wegerecht hin oder her. So ist Recht, das deckt sich nicht immer mit gefühlter Gerechtigkeit.
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Hier ein kurzes Update zum tödlichen Angriff der Kangals auf einen Yorki in Bremen:
https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-…id,1892947.html
War wohl leider nicht der erste Vorfall
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Ein gefährlicher Hund ist für mich ein Hund der gezielt angreift um Menschen zu verletzen und zwar war einfach nur, weil er es kann und dabei unbeeinflussbar ist.
Insgesamt kann ich deinem Beitrag voll zustimmen. Nur bei dem Satz würde ich um ein "und Hunde" erweitern.
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https://www.heute.at/s/listenhund-v…et-sie-46049793
Arme kleine Mina :/
Mich würde interessieren, was mit dem entzogenen Hund nun passiert.
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Die arme Maus.....
für mich gehört der Hund eingeschläfert.... Grundlos irgendwo drauf....aber ich weiß das das hier viele anders sehen.....Und der Halter empfindlich gestraft
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Anscheinend hat man doch Hund nebst Halter noch nicht ausfindig gemacht, sonst würde sie doch nicht auf den Kosten sitzenbleiben.
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Doch, er wurde angezeigt.
Also muss man wissen, wer es ist.
Ich bin nur neugierig, was mit dem zweiten Hund passiert?
Es wurde ja laut Artikel nur ein Hund abgenommen.
In Wien müssen Listenhunde per Maulkorb und Leine geführt werden, da kommt sicher einiges auf den Halter zu.
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