Der "gefährliche" Hund

  • Bei einem mir Bekannten gabs eine Sondergenehmigung wegen einer laufenden wissenschaftlichen Arbeit. Beim zweiten „Hörensagen“-Fall ist ein Kat. 1 Tierschutzhund an eine Person vermittelt worden, die nach Behördenansicht über die dafür nötige Expertise verfügt hat.

  • Hmm als mein Hund vor einem Jahr ca plötzlich weg war beim Gassi bin ich auch nicht auf die Idee gekommen ihn irgendwo vermisst zu melden sondern wir haben ihn auf unserer üblichen Strecke gesucht und daheim angerufen sollte er heim laufen weil er uns nicht findet.

    Tierheim hätten wir informiert wenn er bis am nächsten Tag nicht aufgetaucht wäre - war sowieso ein Sonntag, glaub nichtmal dass da wer im TH Bereitschaft hatte. Und das nächste Tierheim wäre von hier knapp 30km entfernt gewesen.

    Da wäre man mit Facebook Posts in der lokalen Gruppe glaub weiter gekommen... An Polizei hätte ich jetzt echt nicht gedacht.

    Muss dem Halter doch nicht gleich alles Mögliche unterstellt werden. Mein Hund ist hier legal angemeldet und alles aber ich wäre auch nicht auf die Idee gekommen da Polizei zu verständigen?

  • Am 01.01. haben wir auf einer Gassirunde ja auch einen Husky aufgegabelt. Wir haben sofort bei FB ne Suchmeldung in der Stadtgruppe geteilt mit Fotos vom Hund und über 5 Ecken konnte die Besitzerin gefunden werden. Diese hatte jedoch wenig Interesse, zu uns zu fahren. Wir sollten ihr den Hund bitte bringen. Nach einigen Diskussionen kam sie dann doch zu uns bzw. uns entgegen und hat ihren Hund eingesammelt. Wir waren 2h Gassi (der Hund lief uns ganz am Anfang zu) und haben unterwegs zig Fußgänger/Radfahrer getroffen, die uns entgegen kamen und die wir fragten, ob jemand den Hund vermisst.

    Wenn sich über FB keiner gemeldet hätte, hätten wir den Hund als nächstes zur Polizei gebracht. Der Hund war insgesamt ca. 3h weg und die Besitzerin hatte weder bei Tasso noch im Tierheim/ Polizei oder sonstwo gesucht. Sie meinte, der kommt schon wieder heim. Und man muss dazu sagen, dass der Hund suuuuper gepflegt war, schlank, hübsch und weiches fluffiges Fell. Und ein total netter Kerl.

    Ich möchte damit nur sagen, dass man seinen Hund lieben und pflegen kann, aber es trotzdem sehr entspannt sieht wenn er mal abhaut. Es gibt solche Leute (ich würde wohl in absolute Panik verfallen).

    Im genannten Fall musste ich einfach breit grinsen. Da wird ja mehr Theater bei einem vermuteten (!) Kampfhund gemacht, als bei nem Wolf. :lachtot:

  • Bei einem mir Bekannten gabs eine Sondergenehmigung wegen einer laufenden wissenschaftlichen Arbeit. Beim zweiten „Hörensagen“-Fall ist ein Kat. 1 Tierschutzhund an eine Person vermittelt worden, die nach Behördenansicht über die dafür nötige Expertise verfügt hat.

    Fall 1 ist tatsächich eine der wenigen Ausnahmen, die im Gesetz auch verankert ist! Wissenschaftliche Forschung gilt als berechtigtes Interesse. Einfach nur besitzen wollen, wird nicht anerkannt.

    Fall 2 würd ich persönlich eher als genau das einstufen, Hörensagen, wo man es sich schön geredet hat. Kat 1 Hunde gelten als unwiderlegbar gefährlich auf Grund der Rassezugehörigkeit in Bayern.


    Also heißt erlaubnispflichtig automatisch verboten?

    In Bayern wird unterschieden zwischen Kat 1, Kat 2 und Kat 3 Hunden.

    Kat 2 und 3 sind erlaubnispflichtig. Bei Kat 2 relativ einfach, Kat 3 schon problematischer.

    Bei Kat 1 Hunden ist die bayerische Justiz beim Thema "berechtigtes Interesse" nicht so lasch, wie anderswo. Da gilt wirklich "berechtigtes Interesse besteht nur, wenn kein anderer Hund, diese Aufgabe erfüllen kann und man den Hund unbedingt braucht." Und damit ist man einfach sehr schnell raus, weil man das einfach nicht nachweisen kann.

    Nochmal, viele Gemeinden und Behörden drücken da in Bayern beide Augen fest zu und werden den Teufel tun, den Hund zu ihrem Problem und ihrer Aufgabe zu machen, so lange nichts vorfällt. Das macht die Haltung aber noch lange nicht legal.

    Kat 1 ist in Privathand nicht genehmigungsfähig.

  • Also nicht verboten. Wollt ja nur sicher gehen, da hier jeder seine eigenen Definitionen hat. Solange also nicht bewiesen ist, dass keine Erlaubnis vorliegt, ist die Aussage, dass der betreffende Hund illegal gehalten wird, falsch.

  • Also nicht verboten. Wollt ja nur sicher gehen, da hier jeder seine eigenen Definitionen hat. Solange also nicht bewiesen ist, dass keine Erlaubnis vorliegt, ist die Aussage, dass der betreffende Hund illegal gehalten wird, falsch.

    Wer eine Erlaubnis zur Haltung eines Kategorie 1 Hundes hätte, würde recht wahrscheinlich sehr viel daran setzen, dass der nie unbeaufsichtigt rum rennt.

    Den Leuten, die mit den betroffenen Hunden zu tun haben, ist ja tunlichst daran gelegen, sich bloß an alles zu halten.

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