Der "gefährliche" Hund

  • Also nicht verboten. Wollt ja nur sicher gehen, da hier jeder seine eigenen Definitionen hat. Solange also nicht bewiesen ist, dass keine Erlaubnis vorliegt, ist die Aussage, dass der betreffende Hund illegal gehalten wird, falsch.

    es gibt keine Erlaubnis für Kat 1 Hunde... daher meine Schlussfolgerung

  • Richtig, wenn man sicher weiß wie das Ganze passiert ist. Aber da ich im Moment nur von der hier zur Zeit vorliegenden Berichterstattung ausgehe, ist das noch offen und somit bleibt die Aussage der Illegalität erst einmal falsch. Oder wir machen Schrödingers Katze draus und hoffen, dass die Kiste dann mal jemand aufmacht (also das die Presse berichtet).

    *hasilein75*, du kennst alle Hunde Bayerns?

  • es gibt keine Erlaubnis für Kat 1 Hunde... daher meine Schlussfolgerung

    Es gibt hier doch schon Fälle wo es genau diese Erlaubnis gibt. Also ist das doch schon wieder eine Falschaussage.

    Und wenn hier gesagt wird das einige Gemeinden da beide Augen zudrücken, dann ist auch da eine Erlaubnis erteilt worden, ob die nun vielleicht nicht hätte erteilt werden dürfen, wäre mir als HH völlig Egal.

  • Terry

    Man weiß natürlich auch nicht, in welcher Kategorie der Hund gelistet ist.

    Aber ich sag mal so, die Menschen, die sich (zähneknirschend) an die gesetzlichen Vorgaben halten, sind tendentiell überkorrekt, weil so viel dran hängt. Und das Umfeld ist häufig gebrieft.

    Spoiler anzeigen

    Ja, ich hab nicht mal meinen Lebenspartner mit dem Listenhund gehen lassen, er hatte nämlich keinen Führschein absolviert, sondern hab im Ausnahmefall dem Hundesitter ein Taxi bezahlt (und den Hundeführschein sowieso), damit der Hund ganz offiziell überhaupt aus der Wohnung raus darf. Weil mir zuviel am Hund lag, als zu riskieren, dass Wird nie kontrolliert, dann doch mal der Fall ist.

  • Und wenn hier gesagt wird das einige Gemeinden da beide Augen zudrücken, dann ist auch da eine Erlaubnis erteilt worden, ob die nun vielleicht nicht hätte erteilt werden dürfen, wäre mir als HH völlig Egal.

    Nein, das ist eben eine falsche Schlussfolgerung deinerseits.

    Eine Haltungserlaubnis für Kat Hunde muss schriftlich erteilt werden. Dort werden auch nach Prüfung die Haltungsauflagen festgelegt. Habe ich den Wisch ncht, habe ich keine Haltererlaubnis.

    Nur weil die Behörden so tun, als würden sie es nicht sehen, ist das KEINE Haltungserlaubnis. In der Sekunde, in der eine Anzeige eingeht, muss der Behördenaparat tätig werden und dann ist der Hund ohne wenn und aber weg.

    "Wo kein Kläger, da kein Richter" ist eine andere Situation, als eine Genehmigung.

    Nur weil das VetAmt nichts unternimmt, wenn bei Bauer Huber die Kühe im Stall verhungern, macht es das ja auch noch lange nicht legal.


    Tante Edit sagt:

    Und wenn man sich den Beitrag durchliest, ist es eh irrelevant, weil ständig nur von "Kampfhund" die Rede ist. Es kann sich also genau so gut, um einen Kat 2 handeln und da sind wir dann in anderen rechtlich Gefilden unterwegs, wo die Erlaubnispflicht wesentich leichter zu absolvieren ist, vor allem wenn der Hund - wie dieses Exemplar offensichtlich - nen netten Charakter hat.

  • Eine Haltungserlaubnis für Kat Hunde muss schriftlich erteilt werden.

    Und wie läuft das dann? Ich bekomme den Wisch nicht aber darf den Hund laut deren mündlicher Aussagen dennoch halten? Welcher Idiot macht das denn mit?

  • Aber weiterhin ist doch überhaupt nicht klar, ob es ein Kat. 1 Hund ist? Das Wort „Kampfhund“ sagt ja nichts über die Rasse aus. Die „Optik“ kann ja z. B. auch ein CC sein.


    Helfstyna


    Ich kanns leider nicht einkopieren, aber laut Vollzugsbekanntmachung zu Art. 37 Punkt 4.1 LStVG kann die tierschützerische Aufnahme durch eine besonders geeignete Person (als Beispiel werden Hundesachverständige bzw. Polizeihundeführer benannt) ein berechtigtes Interesse begründen. Steht auf der Seite gesetze-bayern.de.

  • Eine Haltungserlaubnis für Kat Hunde muss schriftlich erteilt werden.

    Und wie läuft das dann? Ich bekomme den Wisch nicht aber darf den Hund laut deren mündlicher Aussagen dennoch halten? Welcher Idiot macht das denn mit?

    NIEMAND in einer Behörde wird dir sagen, dass du den Kat 1 Hund halten darfst.

    Die erklären dir bei der ersten Anfrage, dass du gefälligst die Klappe hältst, einen Boxermischling anmeldest und dann gefälligst zusiehst, dass du keinen Ärger machst, dann lassen sie dich und deinen Hund in Ruhe.

    Wenn du natürlich so ehrlich bist und da einen Staff meldest, dann war es das.

    Wer das mitmacht? Jeder, der einen solchen Hund unbedingt haben will und das Gesetz dämlich findet.

    Allein hier bei uns in der Stadt fallen mit auf die Schnelle fünf oder sechs AmStaffs ein. Jedem ist bewusst, dass die Hütte brennt, wenn da was passiert oder jemand Anzeige erstattet. Aber so lange das nicht passiert, haben die Leute einfach einen Mischling und gehen ihrer Wege.

  • Ich kanns leider nicht einkopieren, aber laut Vollzugsbekanntmachung zu Art. 37 Punkt 4.1 LStVG kann die tierschützerische Aufnahme durch eine besonders geeignete Person (als Beispiel werden Hundesachverständige bzw. Polizeihundeführer benannt) ein berechtigtes Interesse begründen. Steht auf der Seite gesetze-bayern.de.

    Tierschützerische Aufnahme bedeutet nicht, dass sie die Hunde dauerhaft halten dürfen, sondern, dass sie Pflegestelle sein dürfen.

    In der Praxis weiß ich aktuell von 37 Fällen in denen Diensthundeführer als neue Eigentümer abgelehnt wurden.

    Bevor jemand fragt, wir haben vor anderthalb Jahren mal recherchiert, weil ein befreundeter DHF einen beschlagnahmten Staff Welpen zu sich nehmen wollte nach der Quarantäne.

    Zeitlich begrenzt als Pflegestelle wäre möglich gewesen, alles andere NoGo

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