Beweislast bei Beißvorfall?
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Also die Bisswunde, das würde ich tatsächlich nicht ausschließen. Auch wenn es sich im ersten Moment nicht logisch erklären lässt. Da sind ja nicht nur Zähne, sondern auch Kralle im Spiel und so viel kann man ja nicht gleichzeitig im Blick behalten.
Ich persönlich (und verstehe gar nicht warum viele anderen nicht) kann deinen Ärger absolut verstehen. Aber ich mich donnern auch ständig diese äh netten Hunden rein (und mir donnern meine ich donnern), weshalb ich mich (da schon oft und scheinbar nie unter Kontrolle) für den Ordnungsamtsweg entscheiden würde (allerdings schon 'blöd', das Newton halt gar nicht hat und er verletzt ist). Nicht weil ich so gerne Leute Anzeige (absolut nicht), sondern weil ich inzwischen kaum noch einen Weg (übrigens mit Leinenpflicht) benutzen kann, ohne dass mir so was passiert.
Ich würde allerhöchstens das Zahlen, was ich müsste und keinen Cent mehr. Wenn meine in einen anderen reindonnern würden, dann würde ich auch alles bezahlen. Aber gut, das ist die moralische Seite.
Bezüglich der Schulhundeausbildung würde ich halt schon überlegen um dann nicht noch blödere Konsequenzen zu haben.
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Fehler Nr. 1, wenn 2 Hunde ineinander verbissen sind: Sie auseinanderzureißen, denn dann entstehen leichter Verletzungen, die evtl. vermieden hätten werden können.
Besser ist es, immer eine Zweitleine oder Sonstwas dabeizuhaben und damit auf den beissenden Hund einzuschlagen bis er vom anderen ablässt.
Oder den Hund an der Rute packen (wenn er eine hat) und nach oben aushebeln, dann lässt er auch aus.Ich würde es der Versicherung melden und die das regeln lassen, denn genau für sowas hat man ja seine Versicherung - fertig.
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Weiß jemand, wie es ist, wenn ich den Fall meiner Versicherung melde? Die KfZ-Haftpflicht prüft ja zum Beispiel, ob die Ansprüche der Gegenseite überhaupt berechtigt sind und zahlt dann oder eben nicht. Macht das die Tierhalterhaftpflicht auch? Oder gilt das quasi schon als "Schuldeingeständnis" wenn ich den Fall melde. (Ich weiß, dass es streng genommen nicht um "Schuld" geht, sondern man als Tierhalter eine Gefährdungshaftung hat. Aber dass ich oder meine Versicherung für etwas aufkommen, was Newton definitiv nicht gemacht hat, sehe ich auch nicht ein.)
ich hab mir die ganzen 11 Seiten zu dem Thema nicht durchgelesen, aaber dazu kann ich dir was sagen.
mein Mann arbeitet ja als Schadensachbearbeiter bei einer Versicherung und hat täglich damit zu tun.
Deine TH-Haftpflicht prüft, genau so wie die KFZ, die tatsächlichen Ansprüche.
In dem Fall würde die Versicherung die Schadensschilderung von dir und von dem geschädigten einfordern.Da es sich hier um Tiere handelt, muss der Geschädigte automatisch 25% der Kosten selber tragen. Das ist die so genannte Tiergefahr.
Dann würde die Versicherung 75% der Kosten übernehmen und der andere!! Halter muss die 25% tragen. Nicht du! (das denken leider viele).Aber dann gibt es noch Besonderheiten. Waren beide Hunde frei, muss der andere Halter 50% der TA kosten übernehmen, deine Versicherung würde die anderen 50% tragen.
War ein Hund an der Leine und der andere nicht, muss der angeleinte Hund (bzw dessen Versicherung) nur 25% tragen und der freie Hund 75% der TA kosten.
Sprich, kannst du beweisen, das dein Hund an der Leine war und der andere frei (oder der andere Halter schreibt es auch genau so in den Schadensbericht), bezahlt deine Versicherung nur 25% der entstandenen Kosten und der andere Halter 75%.Sollte dich der andere Halter darauf hin verklagen (wir reden nur wegen dem Geld, nicht darüber das er dich beim OA meldet), geht deine Versicherung zur Not auch für dich vor Gericht. Sie werden aber vorher dem anderen HH mit seiner Forderung entgegen kommen. Du musst da in keinsterweise auch nur irgendwas bezahlen.
Allerdings kann die Versicherung dir daraufhin Auflagen erteilen, o der dich raus schmeißen. Wenn sie dir Auflagen erteilen, bedeutet das, sie kündigen dir und schicken dir einen angepassten Vertrag zu. In dem ist dann eingetragen, das dein Hund zb. immer nur an der Leine zu führen ist, oder auch evt einen Maulkorb tragen muss.
Die Auflagen werden allerdings normalerweise nicht nach dem ersten Vorfall verhängt.
Unterschreibst du diesen Vertrag und hältst dich nicht dran, ist dein Hund nicht mehr versichert.So sieht die allgemeine Regelung zu diesem Thema aus. Allerdings kommt es leider immer darauf an, wen du als Schadensachbearbeiter da sitzen hast. Es kann sein, das derjenige anders vorgeht, es gibt sogar viele Sachbearbeiter die Hunde hassen, aber egal wie, DU musst den schaden nicht bezahlen. Das macht auf jeden Fall die Versicherung.
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Danke für deinen hilfreichen Beitrag.
Ich werde jetzt erstmal zum OA gehen und den Fall melden. Falls er seine Drohung wahr macht, bin ich ihm zumindest zuvor gekommen. Daten von mir hat er ja noch keine. Im Anschluss werd ich zur Versicherung gehen und den Fall schildern.
Dass sein Rüde am gleichen Tag nochmals andere Hunde angegangen hat, halte ich nicht für unwahrscheinlich. Es war der wärmste und sonnigste Tag der Woche; es waren viele Leute unterwegs. Und er war erst am Anfang seiner Runde. Und dieser Hund legt sich mit jedem anderen Rüden an, der es wagt laut zu atmen...
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Wenn Du den Riesenschnauzer quasi über Newton drüber weggezogen hast, dann kann Newton sehr wohl den RS an der linken Seite erwischt haben. Dazu muss er dann nur im "richtigen" Moment von unten hochgeschnappt haben.
Ansonsten sehe ich es wie die anderen. Wenn Du gar keinen Ärger willst, zahle. Ansonsten melde es deiner Versicherung. Mit allen möglichen daraus resultierenden Konsequenzen. Z.B. dass sie zukünftig den Einsatz als Schulhund nicht mehr versichern.
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@RafiLe1985, deinen Ärger kann ich durchaus verstehen.
Und ich bin auch der Meinung, daß es nicht die feine Art ist, von einem HH, dessen Hund von meinem angegangen wurde, auch noch TA-Kosten zu fordern. Zwar war ich noch nie in der Situation, aber ich glaube nicht, daß ich in solch einem Fall erwarten würde, daß ein anderer HH zahlt. Nicht wenn mein Hund diesen "Angriff" gestartet hat und schon gar nicht, wenn der andere Hund angeleint war und ich meinen nicht unter Kontrolle hatte.
Leider ist das aber nun in deinem Fall so gekommen.
Ich würde mir überlegen, ob ich mir wirklich den Streß und den Ärger antun möchte und mit diesem Halter einen womöglich ausufernden Streit anfange. Keine gute Situation wenn man sich immer wieder begegnet.
Diesen Vorfall würde ich für mich ersteinmal regeln, damit das alles nicht weitere Kreise zieht.
D.h. der Versicherung melden oder auch selbst zahlen, wenn mir die Gefahr, daß es Probleme mit der Versicherung nach sich zieht zu groß ist.
Auf einen Rechtsstreit würde ich mich in so einem Fall nicht einlassen, dafür ist mir meine Lebenszeit zu wertvoll.
Vielleicht könnt ihr euch ja wirklich einigen, daß die Kosten geteilt werden und der Halter zukünftig seinen Hund besser unter Kontrolle hat.
Sollte es weiterhin unschöne Vorfälle mit diesem Hund geben, dann würde ich wohl eine andere Strecke zum Laufen aussuchen. Das OA würde ich raushalten, denn mir wäre die Gefahr zu groß, daß aus "Rache" etwas gegen mich bzw. meinen Hund unternommen wird. Gerade da Newton ein Schulhund ist, würde ich versuchen jeden unnötigen Ärger zu vermeiden.
Und wenn du wirklich die Gassistrecken ändern würdest, dann wärest du auch gleich die "Radfahrrambos" los. Hätte also mehrere Vorteile. -
Naja, der Sachverständige meiner Versicherung wird das wohl klären.
Ich denke, bei einer Schadenshöhe von 50 - 100Euro (je nachdem, wieviel die Versicherung übernimmt, 25 - 50%) wird kein großartiger Aufwand betrieben, das kostet dann der Versicherung mehr als der Schaden.
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Ich werde jetzt erstmal zum OA gehen und den Fall melden
Das würde ich vorerst nicht machen.
Melde das Deiner Haftpflichtversicherung, frage nach, wie die das sehen und wenn es nur ein kleinerer Betrag ist, zahle selbst.
Für die Zukunft gehe diesem Hundehalter aus dem Weg. Offensichtlich kennst Du ja sein Auto.
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Es sind halt Raubtiere...da ist so eine Verletzung schneller passiert als man gucken kann.
Mogli hat auch schon einem anderen Rüden einen bösen Ratscher verpasst..wieso? Weil der fremde Rüde die läufige (und deshalb angeleinte) Zera bedrängt hat und mir die Hand fehlte Zera dran zu hindern dem sexy Fremdem den A.. zuzudrehen...den Fremdrüden dran zu hinder Zera zu besteigen und den tobenden Mogli (es ist SEINE Hündin
) festzuhalten. Der Fremdhund hatte dann auch den Kratzer überm Auge...habe mich entschuldigt und angeboten die TA Kosten zu bezahlen...wurde aber abgelehnt weil die Besitzer sich im Klaren waren, dass es zum Großteil ihre Schuld war.
Solche Situationen passieren..wegen einem Vorfall fliegt keiner aus der Versicherung..erst recht nicht wegen so einem Kleinscheiß.
Unsere Nachbarin (bzw die meiner Eltern) hat auch mal behauptet die Schäferhündin hätte durch den Zaun in ihre Hose gebissen und diese kaputt gemacht...an dem Riss war deutlich erkennen dass das Loch nicht von Hundezähnen stammte, sondern sie irgendwo hängengebleiben sein muss...vermutlich hat der Hund sie angebellt als sie am Zaun gekramt hat und dann ist sie beim zur Seite springen am Zaun hängen geblieben. Trotzdem hat die Hundehalftpflicht ohne Theater bezahlt und das Thema war durch...lieber so als ewig Streit zu haben.
Leider verlaufen diese Threads der TS immer gleich...Schade dass da nicht irgendwann mal die Erleuchtung kommt: Es ist ein "stink"normaler Hund und kein hochbegabtes Wunderkind
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Das würde ich vorerst nicht machen.
...Warum nicht? Wenn es doch mit dem Hund ständig Krach gibt? Irgendwann reichts doch mal...
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