Hund in der Silvesternacht absichtlich draußen gelassen

  • Aber schussfest ist doch nicht "silvesterfest". Ich finde, dass Silvester nochmal ne ganz andere Hausnummer ist, als ein Schuss oder ein paar hintereinander. Da zucken meine übrigens nichtmal mit der Wimper. Letztens ging im Industriegebiet neben dem HuPla ein tierisches Getöse los, weil scheinbar irgendwo Druckluft ausgetreten ist. Das fand mein Rüde ein bisschen gruselig, aber das wars. Silvester ist da meiner Meinung nach einfach nochmal was ganz anderes und da gehört ein Hund einfach nicht vor die Tür. Egal ob Labis jetzt schussfest geboren werden oder nicht. ;)

  • Aber schussfest ist doch nicht "silvesterfest". Ich finde, dass Silvester nochmal ne ganz andere Hausnummer ist, als ein Schuss oder ein paar hintereinander. Da zucken meine übrigens nichtmal mit der Wimper. Letztens ging im Industriegebiet neben dem HuPla ein tierisches Getöse los, weil scheinbar irgendwo Druckluft ausgetreten ist. Das fand mein Rüde ein bisschen gruselig, aber das wars. Silvester ist da meiner Meinung nach einfach nochmal was ganz anderes und da gehört ein Hund einfach nicht vor die Tür. Egal ob Labis jetzt schussfest geboren werden oder nicht. ;)

    Da hast du sicher recht. Silvester ist was anderes als einzelne Gewehr- bzw. Pistolenschüsse.

    Jedoch denke ich, dass ein Hund, dem Schussfestigkeit im Blut liegt, wohl eher damit klar kommt. Unsere Terrier finden Silvester auch mega sch**** und verziehen sich ins letzte Eck. Newton hingegen steht im Garten und guckt zu...

  • Wofür sollte ich hier eine Quelle brauchen?!
    Ein wesensfester Labrador (zum Beispiel) ist schussfest. Ist er das nicht, besteht er den Wesenstest nicht und ist damit raus aus der Zucht.

    Natürlich kommt es in seltenen Fällen mal vor, dass auch ein Labrador, der aus einer seriösen Zucht stammt, nicht wesensfest ist. Aber meiner Meinung nach spielt da auch die weitere Aufzucht im neuen Zuhause eine Rolle.

    Ehm joa. Natürlich hat es ein Hund aus einer Wesensfestenser Verpaarung mit Sicherheit leichter.
    ABER das der Hund den Wesenstest mit Schussfestigkeit besteht ist noch kein Hexenwerk und wie du ja selbst festgestellt hast was anderes als Silvester.
    Ich denke da an unserer Labradorhündin, die sollte ursprünglich eigentlich auch bei der Züchterin bleiben und in die Zucht gehen. Bis ungefähr 4 hätte die die Schussfestigkeit mit Sicherheit bestand und wäre in die Zucht. Ab dann entwickelt sie aber plötzlich Angst vor Gewitter, Silvester und ähnlichem. Und das habe ich schon öfter gehört, dass Hunde das mit zunehmendem Alter erst entwickeln.

    Wie du ja auch selbst am Ende sagst. Die Aufzucht, beim Züchter und beim späteren Besitzer spielt ebenfalls eine Rolle. Der Grundstein ist mit Sicherheit eine gute Verpaarung, aber bestimmt keine Garantie.

  • Ab dann entwickelt sie aber plötzlich Angst vor Gewitter, Silvester und ähnlichem. Und das habe ich schon öfter gehört, dass Hunde das mit zunehmendem Alter erst entwickeln.

    Die Erfahrung habe ich auch gemacht. Bisher bei fast allen meinen Hunden. Schlimm war mein erster Aussie. Die hatte ab 8 Jahren wirklich große Angst an Silvester. Bei Tex stelle ich seit etwas über einem Jahr großen Stress bei Gewitter fest. Silvester ging noch...Er wird in ein paar Tagen 7.

  • Was hätte man denn machen können ? Es ist doch nicht verboten seinen Hund nachts im Garten zu lassen, glaubt Ihr wirklich Polizei oder Tierheim hätten hier etwas unternommen ? Wobei ich betonen möchte das der Hund mir natürlich leid tut und dies für mich niemals in Frage kommen würde. Nachbars Hündin im Zwinger tut mir auch leid, aber ich kann nichts dagegen tun.

    Zum Thema Labbi und Schussfest, das ist doch nicht angeboren. Meine Schäferhündin hat mit 1,5 Jahren die Begleithundprüfung mit Schuss ohne Probleme bestanden. Trotzdem entwickelte sie mit ca. 3 Jahren eine solche Geräuschempfindlichkeit das sie panisch wurde. Mit sowas rechnet man als Junghundbesitzer nicht. Es hat schon seinen Grund warum der häufigste Abgabegrund von Jagdhunden die fehlende Schussfestigkeit ist.

  • Was hätte man denn machen können ? Es ist doch nicht verboten seinen Hund nachts im Garten zu lassen, glaubt Ihr wirklich Polizei oder Tierheim hätten hier etwas unternommen ? Wobei ich betonen möchte das der Hund mir natürlich leid tut und dies für mich niemals in Frage kommen würde. Nachbars Hündin im Zwinger tut mir auch leid, aber ich kann nichts dagegen tun.

    Zum Thema Labbi und Schussfest, das ist doch nicht angeboren. Meine Schäferhündin hat mit 1,5 Jahren die Begleithundprüfung mit Schuss ohne Probleme bestanden. Trotzdem entwickelte sie mit ca. 3 Jahren eine solche Geräuschempfindlichkeit das sie panisch wurde. Mit sowas rechnet man als Junghundbesitzer nicht. Es hat schon seinen Grund warum der häufigste Abgabegrund von Jagdhunden die fehlende Schussfestigkeit ist.

    denke schon, dass die Polizei da zumindest irgendwas sagen könnte.
    Es besteht immerhin eine größere Gefahr für das Tier wenn da Böller geworden werden oder Raketen in den Garten knallen. Und man schafft auch eine größere Gefahrenlage. Der Hund könnte ausbüxen, könnte sich aus Angst aggressiv verhalten...

  • Oh je!
    Ich würde meinen 5 Monate alten Hund in der Silvesternacht nicht alleine im Garten lassen.
    Was Andere machen....

    Was die Diskussion zur Schußfestigkeit angeht, ich lese auch in vielen Quellen, dass das ein angeborenes Verhalten ist.
    Schußscheue kann eventuell umgekehrt werden.

    LG, Friederike

  • Die Polizei wird dann tätig, wenn gegen Recht und Gesetz verstoßen wird und nicht bei "hätte, wäre, könnte". ;)


    Zitat

    Zweiter Abschnitt
    Tierhaltung


    § 2

    Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

    1.muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

    finde schon, dass das nicht verhaltensgerecht untergebracht ist.

    Zitat

    Erster Abschnitt
    Grundsatz


    § 1


    Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.


    Natürlich Auslegungssache wo Leid und Schaden anfängt, aber da dieser Grundsatz auch Fälle auffangen soll (Auffangtatbestand), die bei den anderen Paragraphen nicht strafbar wären, kann er in der Regel sehr weit ausgelegt werden.

    Also könnte hier evtl gegen das Tierschutzgesetz verstoßen worden sein und die Polizei sollte das überprüfen. Oder?


    Quelle:
    TierSchG - Tierschutzgesetz

  • Der arme Hund!

    Da kann ich echt mitfühlen. Ich selbst würde diese Silvester Knallerei abschaffen, wenn ich was zu sagen hätte. Ein Feuerwerk kann ich mir nur mit Ohrstöpsel oder zugehaltenen Ohren anschauen. Ein Hund hat diese Möglichkeit nicht.

    Übrigens sind meine Eltern beide "schussfest". An den Genen kann meine Schreckhaftigkeit bezüglich Böller also nicht liegen.

    Ob in so einem Fall die Polizei kommen würde, finde ich eine interessante Frage. Gibt es Polizeibeamte hier in diesem Forum? Wenn ich jedenfalls die Polizei wäre, würde ich sofort kommen. Denn in meinen Augen ist das Tierquälerei.

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