Hund in der Silvesternacht absichtlich draußen gelassen

  • Sobald ich zuhause bin, schicke ich dir gerne ein Foto von der Passage im Kaufvertrag. Ich kenne keinen LCD-Hund bei dem das nicht dort verankert ist. Genauso wie das Röntgen.

    Es kann KEINER über den Kaufvertrag irgendwelche prüfungen und Untersuchungen verlangen! PUNKT! DAs ist dir als Eigentümer Gesetzlich erlaubt mit deinem Besitz zu tun und zu lassen was im Rahmen des tierschutzgesetzes erlaubt ist.

    DAs es manche nicht verstehen das nach dem Verkauf der Züchter oder Vereine schlicht keine Handhabe mehr über den Hund haben verstehe ich nicht.

    Rein schreiben kann ich auch das du nen weißen Hund mit Lebensmittelfarbe rosa färben sollst! Hat aber nirgendswo Rechtlich Hand und Fuß und ist das Papier nicht wert worauf es steht.

    Vereine, Tierschutz, zuchtvereine und Züchter denken immer noch man kann auch nach dem Verkauf einfluss nehmen nach gut meinen.... NEIN!

    Der Hund ist Gesetzlich eine Sache und wenn man eingetragener Eigentümer ist kann man die Sache verändert und verkaufen wie man beliebt.

    Wenn DU dich von nem Wertlosen Satz Müll in einem Kaufvertrag XY ins HAndwerk fuschen lässt bitte. Aber erwarte nicht das Gott und die Welt sich von Hinz und Kunz sagen lässt was er/sie mit seinem/ihrem Hund zu tun hat.

    Wesenstests egal welcher Form kann nur ein Amt nach auffälligkeit oder je nach Gesetzeslage des jeweiligen Bundeslandes verlangen.

    Ämter sind die einzigen mit solch einer Position.

    Mich macht es wütend das sich Menschen von einem solch witzlosen Satz, der null wert in einem Kaufvertrag hat, bestimmen lassen was sie tun.

    Es ist dein Eigentum! Nicht das des Vereins oder des Züchters. Von ihren Rechten und Pflichten sind sie mit diesem Vertrag willentlich zurück getreten. So was ist ein beidseitiges Geschäft.

    Ob der Satz in deinem Vertrag steht bezweifle ich nicht ... aber ist lachhaft, nicht rechtskräftig und eine dreistigkeit.

    Röntgen setzt Narkose voraus, damit ein risiko und damit wird massiv in deine Rechte als Eigentümer eingeriffen!


    Damit ist eine Solche Klausel gegen "Treu und glauben" und somit sittenwidrig.

  • Mangelnde Schussfestigkeit führt zum Nichtbestehen des Tests. Ein nicht bestandener Test führt dazu, dass zumindest dieser Hund aus der Zucht rausfällt.

    Aber hier ist doch nicht die Rede von Zuchthunden, sondern von normalen Haushunden und die müssen keinen Wesenstest bestehen.
    Und was nützt dieser ganze Wesenstestkram; Schußfestigkeit ist nicht vererbbar!
    Es können also Zuchtrüde/hündin durchaus schußfest sein, deshalb müssen es die Welpen dieser Verpaarung noch lange nicht sein.

    Übrigens kannte ich einen Labrador, der sich bei jedem Knall hinlegte und nicht wieder aufstand. Seine Besitzerin mußte mehr als einmal ihren Mann anrufen, damit er den Hund zum Auto trug.
    War dieser Hund in deinen Augen jetzt wesensschwach?

  • Schussfestigkeit ist irgendwo auch ein Charakterzug je nach erlebnissen. Der ist nicht angeboren. Sicher kann man auf Wesensfestigkeit hin züchten. Aber nur weil da mal Hunde bei raus kommen die man nicht Schussfest bekommt ist es doch kein unseriöser Züchter. Da steckt man nicht drin.

    Zu mal auch jäger durchaus früh ihre Jagdhunde nach und nach an das Geräusch heran führen. Kein vernünftiger Ausbilder würde einen HUnd mit der Situation überraschen. Aber sicher behaupten das züchter gerne das ihre Sagenhaften Tiere so geboren werden...... man wirbt mit allem was man hat.


    EIn Huskyzüchter wollte mir weiß machen das man die Rasse auch zum Couchhund erziehen kann und mich gleich eingeladen Welpen zu gucken...... Arsch.... reine Verkaufsmasche!

    Unsere ist Silvesterfest. Auch Schüsse von jägern in der Umgebung bringen sie nicht aus der Ruhe. Silvester steht sie mit an der Haustür und guckt Raketen. Oder pennt.

    Das ist schön aber ich sehe das auch als Glück. Der rottweiler ist ne Arbeitsrasse und wird viel im Schutzdienst geführt. Aber einen teufel würde ich erwarten das die so geboren werden. Ein gewisser schutztrieb, beutetrieb ja. Aber schussfest muss man immer üben. Und sei es das man mal im sicheren Umfeld eine CD abspielt und langsam lauter dreht.

    Unsere haben wir "durch Zufall" Schussfest trainiert weil sie auf Festivals mit ging wo Mittelalterliche Kanonen abgefeuert wurden. Aus Silvester haben wir uns nichts gemacht und auf dem LAnd knallt es hier und da eh immer mal wenn die jäger unterwegs sind. Das geht bei einem hund der null negatives erlebt hat oder auch so ne Sture murmel manchmal hat so vorbei und geht in eins über.

    Das ist kein Hexenwerk und hat nix mit angeboren zu tun.

    Was da mit dem armen Hund gemacht wurde ist ein unding.

    Aber im Nachhinein kann man wohl nix machen. Da hätte man gleich handeln müssen :ka:

  • OK OK, wann und wie findet denn nun der Schussfestigkeitstest beim Labrador statt? Kommt da jemand zum Züchter und lässt neben den Welpen einen Kracher explodieren? Wie laut muss das sein? Der handelsübliche Chinaböller kommt an den handelsüblichen Büchsenschuss ja nicht ran. Kann ich mir dann als Jägerin einen Hund aussuchen, der beim Knall möglichst wenig gezuckt hat, also sind die Ergebnisse bereits beim Kauf des Welpen ersichtlich?

    Bei den anderen Jagdhunderassen wird die Schussfestigkeit ja meist bei der Brauchbarkeitsprüfung getestet. Dann sind die Hunde aber schon älter und die Schussfestigkeit eben antrainiert (auf Grundlage einer voran gegangenen genetischen Selektion auf Wesensfestigkeit). Wenn das beim Labrador wirklich von Geburt an vorliegt, kann ich mir natürlich viel Arbeit sparen. Ich stehe allerdings mehr auf Sensibelchen, daher wäre die Rasse vermutlich nix für mich.

  • Es kann KEINER über den Kaufvertrag irgendwelche prüfungen und Untersuchungen verlangen! PUNKT! DAs ist dir als Eigentümer Gesetzlich erlaubt mit deinem Besitz zu tun und zu lassen was im Rahmen des tierschutzgesetzes erlaubt ist.


    Röntgen setzt Narkose voraus, damit ein risiko und damit wird massiv in deine Rechte als Eigentümer eingeriffen!


    Damit ist eine Solche Klausel gegen "Treu und glauben" und somit sittenwidrig.

    Ein solcher KV funktioniert wohl. Nämlich mit Bedingung. Allerdings wohl eher unüblich. Denn das hieße ja, Eigentum würde man erst aufschiebend bedingt erlangen oder auflösend bedingt verlieren.

  • @123Jemand

    Mich würde in der ganzen Diskussion mal interessieren, wie sich der ausgesperrte Nachbars-Aussie eigentlich verhalten hat?

    "Meine anderen Nachbarn und ich waren schon amüberlegen, ob wir den Hund fangen und ihn Derweil in eines unserer Häuserbringen."

    Super Idee, da der Hund rein rechtlich eine Sache ist, wäre das wohl Diebstahl. Naja, so ernst kann es euch mit der Überlegung nicht gewesen sein, schließlich habt ihr es gelassen. Unabhängig davon ist es Hausfriedensbruch und eine schwachsinnige Idee. Eher hätte ich mit Nachbarn versucht, den HH zu überzeugen, den Kleinen wieder ins Haus zu bringen.

    "Als ich den Besitzer am nächsten Tag zur Rede stellte,meinte er nur, dass er den Hund absichtlich raus gesperrt hat, weil erAbhärtung braucht und war sich nicht der geringsten Schuld bewusst."

    Wenn es dir so wichtig war, warum hast du ihn in der Silvesternacht an Ort und Stelle nicht zur Rede gestellt?

    "An andere Stelle tat er des Öfteren so, als wenn er jedeMenge Ahnung von Hunden hätte wie kein anderer. Darum würde mich jetzt vorallem von ganz erfahrenen Hundeerziehern interessieren, ob so eine Maßnahmewirklich zur Abhärtung beiträgt oder eher das Gegenteil?"

    Na, wenn ich mich schon einmische, bin ich doch davon überzeugt, das es richtig ist, oder? Somit hat sich die Frage erübrigt.

  • Schussfestigkeit wird nicht vererbt, sondern muss trainiert werden. Natürlich gibt es solche und solche Anlagen beim Hund, aber ohne Training wird kein Hund von alleine schussfest.

    Ich lege viel wert auf eine Umweltverträglichkeit meiner Hunde. Gestern beim Mantrailing haben Kinder Knaller geschmissen, mein Hund hat sich nicht mal rumgedreht, sondern weiter gearbeitet.

    Pepper um 24 Uhr an Silvester :

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    Grüße Bernd

  • Ein solcher KV funktioniert wohl. Nämlich mit Bedingung. Allerdings wohl eher unüblich. Denn das hieße ja, Eigentum würde man erst aufschiebend bedingt erlangen oder auflösend bedingt verlieren.

    Das bedeutet aber das es kein Kaufvertrag ist, das setzt Eigentumswechsel voraus, sondern eine art "Pflegestelle" bis man sich als "Würdig" zeigt und alles macht was die wollten.

    Sobald über einem Vertrag "Kaufvertrag" steht sind derartige Klauseln ausgeschlossen sobald sie in die Eigentumsrechte eingreifen. Dann muss da "Pflegestellenvertrag" etc. stehen.

    HAb das durch. Wenn ich das recht im Kopf behalten hab geht das innerhalb eines Kaufvertrages nur mit "Änderungsklauseln".

    Da diese ganzen Verträge die so im Umlauf sind bei züchtern, Vereinen, Tierschutz meist einfach auch zum Ofen an machen zu gebrauchen sind, denke ich nicht das hier auf solche wichtigen Einzelheiten im vertragsrecht eingegangen wurde.

    Die meisten ziehen sich irgendwelche tollen Verträge aus dem Netz und Vereine denken auch sie hätten nen besodneren Status. Da irren sie sich.

    Wenn ein Vertrag als "Kaufvertrag" deklariert ist sind solche klauseln ungültig.

    Ich persönlich unterschreibe nur noch reine Kaufverträge. Sobald mir jemand was anderes auf den tisch zum unterschreiben legt kann er das entweder ganz schnell raus streichen oder aber ich verlasse ohne ein Wort der erklärung das Gelände.

    So was lasse ich mir halt kein zweites mal gefallen. Solch Fatzke die glauben sie können einen mit ein Stück Papier herum derigieren habe ich mehr als satt. Und es macht wütend wie viele sich davon noch von A nach B zitieren lassen oder erst so einen Mist unterschreiben.

    Deswegen wird hier NIE ein Tierschutzhund einziehen. Entweder bin ich Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten oder man kann mich mal gerne haben.

    Einen hund, und sei es aus Mitleid, aus dem Garten zu holen ist gleich ne ganze Reihe an Straftaten. Ich rate auch dringlichst bei Hunden die zu lange im kalten oder heißen Auto hocken die Feuerwehr zu rufen anstatt selber scheiben ein zu schlagen. Das kann nämlich teurer werden wie ein simpler anruf bei der Feuerwehr und dabei sind die auch schnell vor Ort.

    Helfen ja. Aber bitte korrekt.

  • Der Eigentumswechsel hat mit dem Kaufvertrag erstmal nichts zutun. Der Kv ist erstmal der schuldrechtliche Teil mit dem Ziel des Eigentumswechsels.

    "Kaufvertrag" stehen darf da schon. Es ist ja auch ein KV aufschiebend oder auflösend bedingt. Aber Bedingungen können niemals in Form von AGBs auftreten.
    Gleiches gilt für Auflagen, die die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts im Gegensatz zu Bedingungen nicht mal berühren. Alles nicht so einfach...

    Ansonsten gibt 137 BGB ´ne gute Genze.

  • ...und das Thema lautet hier an keinem Punkt "Kaufvertrag"

    Also unterlasst die Diskussion hier. Wenn ihr Redebedarf habt, klärt das per PN oder in einem extra Thema!

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