Anzeige Ordnungsamt von der Deutschen Post

  • ich brauche mal Eure Hilfe. Mein Hund Dylan hat vor zwei Wochen einen Paketzusteller der Deutschen Post zum stolpern und hinfallen gebracht.
    Der hat sich dadurch eine Schürfwunde am Arm zugezogen die er im Krankenhaus behandeln ließ.


    Die Sache tut mir natürlich sehr leid und ich habe auch ein Entschuldigungspaket zusammengestellt. Leider kam dieser Paketzusteller nicht mehr und ich konnte es ihm nicht mehr geben.


    Heute habe ich einen Anhörungsbogen vom Ordnungsamt bekommen in dem es um einen Beißvorfall geht.
    In dem Schreiben steht das der Hund nicht gebissen aber es versucht hat.


    Der Paketzusteller konnte ihn nur mit dem Paket ( Inhalt eine Genesungskarte und ein kleines Paket Pralinen) davon abhalten. Ich möchte dem Mann nichts unterstellen aber einen beißwütigen 40 KG Hund hält man nicht mit einem DIN A4 grossen Päckchen davon ab. Wie dem auch sei. Ich habe gepennt, der Hund konnte sich durch die Tür quetschen und er hat jemanden verletzt. Auch wenn er den Mann nicht berührt hat. Würde so ein großer Hund in dieser Art auf mich zukommen, hätte ich auch Angst.


    Wir haben natürlich alle nötigen Papiere vorliegen. Also Sachkundenachweis, Begleithundeprüfungsurkunde, Hundesteuerbescheid, Versicherungspolice usw.
    Wie würdet Ihr vorgehen. Soll ich persönlich beim OA vorsprechen? Die Sache tut mir wirklich sehr leid.

  • Ich würde wohl persönlich vorsprechen und Deine Sicht darlegen. Im persönlichen Gespräch kann man viele Dinge besser klären als schriftlich.


    Die Frage ist nur, was will das OA? Meist ist ja ein schriftlicher Anhörungsbogen dabei.

  • Ich würde da auf jeden Fall so schnell wie möglich bei Ordnungsamt vorsprechen. Am besten ganz genau so, wie du es hier beschrieben hast.
    In der Regel sitzen da auch nur Menschen. Du klingst einsichtig und bemüht so einen Fehler in Zukunft zu vermeiden und auch sehr glaubhaft in der Darstellung, dass der Vorfall wirklich keine so ernste Sache war. Wenn du dann noch Sachkundenachweis usw vorlegst, dann dürfte da eigentlich nichts groß weiter kommen.

  • Hallo Andrea,
    das ist natürlich eine dumme Sache und es wird schwer sein, dem Paketzusteller das Gegenteil zu beweisen, aber ich würde persönlich beim OA vorstellig werden....macht mehr Eindruck und zeigt, dass Du wirklich interessiert bist, die Sache vernünftig zu regeln.
    Sage dem Sachbearbeiter auch, dass es Dir wirklich sehr leid tut und Dein Hund ( ich kenne ihn ja nicht, setze das aber jetzt mal einfach voraus) niemals einen Menschen angreifen würde.


    Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Nur für den Fall, dass noch mehr auf Dich zu kommt

  • Ich würde sicherheitshalber den Vorfall schonmal der Versicherung melden, falls die Krankenkasse sich das Geld zurückholen möchte.


    Ansonsten würde ich auch persönlich beim OA vorsprechen, da du dich so besser ausdrücken kannst und es bestimmt einen besseren Eindruck macht.

  • Ich würde persönlich vorsprechen, jedoch sicherheitshalber alles schriftlich zu Papier bringen und nach dem Gespräch abgeben.


    Dann gibt es keine Irrtümer. Der Sachbearbeiter kann das schriftliche nicht einfach "vergessen".

  • Ich hab mal eine Zeit lang für einen privaten Zusteller Post ausgetragen, irgendwie wär ich nie auf die Idee gekommen, jemanden anzuzeigen, weil der Hund "territorial" reagiert. Und blöde Situationen hatte ich einige... Wie sieht es da rechtlich auf dem eigenen Grundstück eigentlich aus, wenn der Hund nicht beißt, aber "bedrohlich" oder "stürmisch" ist, also es mehr unter "erschrecken" fällt? Denn so sind echt richtig viele Hunde, nach meiner Erfahrung (bei unserem Postboten haben wir uns eingeschleimt :D , laut und stürmisch können meine ja auch sein...). Ich würde da auch wirklich mal einen Rechtsanwalt fragen, falls (kostengünstig) möglich. Dass ein Hund auf dem eigenen Grundstück bellend angerannt kommt, würde für mich noch nicht unter irgendwas fallen, womit das Ordnungsamt was zu tun hat. Wir haben eine Rechtsschutzversicherung und in einigen Lebenslagen schon die Erfahrung gemacht, dass ein simpler Brief vom Rechtsanwalt auf der anderen Seite völlig anders ankommt, als wenn wir das gleiche "privat" geschrieben hätten...

  • ich würde auch so schnell wie möglich persönlich beim OA vorsprechen. nimm deine ganzen unterlagen mit.


    es reicht leider schon, wenn dein hund jemanden "gefahrdrohend anspringt" und dieser begriff ist nun ziemlich weit dehnbar

  • es reicht leider schon, wenn dein hund jemanden "gefahrdrohend anspringt" und dieser begriff ist nun ziemlich weit dehnbar


    In der Hundehaltungsverordnung S.-H. steht u.a.: "Die Person muss den Hund jederzeit so beaufsichtigen, dass durch ihn Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden."


    Ich würde auch mit einem ausführlichen Schreiben bewaffnet zum OA gehen und das vor Ort klären, das Schreiben dann da lassen.


    Ein kleines Stück weit kann ich auch den Postboten verstehen, unserer ist letztes Jahr innerhalb von 6 Monaten 3 mal heftig gebissen worden. Wenn man solche ERlebnisse hatte oder im Bekanntenkreis, reagiert man vielleicht etwas "allergischer" auf große Hunde, die unbeaufsichtigt auf einen zu springen.


    Deswegen: Im persönlichen Gespräch mit dem OA klären, das ist halt persönlicher als "nur" ein Schreiben.

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