Blutiger Samstag ;(
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Es ist auf jeden Fall nicht okay, den Hund auf einem landwirtschaftlich genutzten Feld herumlaufen zu lassen. Das mit den Häufchen ist eine Sache, aber vor allem geht es darum, dass die Hunde die kleinen Pflanzen kaputt trampeln!!
Von daher finde ich es schon okay, dass ein Bauer Maßnahmen ergreift, um sein Feld zu schützen.Aber hier in diesem Fall ist es ja etwas anders:
Zum einen ist es anscheinend nicht verboten, auf diesen Wiesen die Hunde laufen zu lassen (oder hab ich das jetzt falsch verstanden??).
Matthias hat sich dann also nicht falsch verhalten. Es gibt also nix wofür er zu haften hat!!Zum anderen darf der Bauer wohl eher nur im Ausnahmefall einen Stacheldrahtzaun aufstellen. Und dann muss dieser doch auch sichtbar sein, und nicht als Falle. Das Aufstellen von Fallen ist nämlich verboten (außer für Jäger natürlich)! Zumindest hier in Ba-Wü, bei euch wird es nicht anders sein.
Und wenn das verboten ist, dann hat der Bauer auch für Schäden, die durch den Stacheldraht verursacht wurden zu haften!So ist die Rechtslage. Aber wie schon gesagt, ich würde einfach mal bei der Gemeinde nachfragen, ob sowas erlaubt ist, das kann nämlich überall anders sein.
Ob man denjenigen dann tatsächlich anzeigen will, ist ne andere Sache. Natürlich würde ich auch erstmal versuchen, mit dem Bauern zu reden, aber wenn der sich nicht einsichtig zeigt.... Dann würde ich es zumindest bei der Gemeinde melden, damit er sein Grundstück ordnungsgemäß einzäunt.
Schöne Grüße, Caro
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Es ist rechtlich ganz einfach so:
Auskunft vom Amt für Landwirtschaft und Forsten.
"Das Betreten der Land- und Forstwirschaflichen Flächen, außerhalb der gekennzeichneten Wege geschieht auf eigene Gefahr und ist nur außerhalb der Nutzungszeiten gestattet" Die Nutzungszeiten der Landwirtschaflichen Flächen beginnen i.d.R. an Ostern und enden mit der letzten Ernte.
Der Landwirt kann jedoch auch außerhalb dieser Zeit, z.B. seine Felder und Wiesen behandeln (z.B. Natur- oder Kunstdünger), da dies auch nicht unbedingt für den Hund sein muß, laß ich den Hund also unkontrolliert auf diese Flächen, nie im Leben würde es mir einfallen, auch nur daran zu denken, dem Bauern Vorwürfe zu machen weil er seine Wiese "behandelt" hat. (für den stillen Mitleser 86Werner).Schönen Tag noch
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Zitat
(für den stillen Mitleser 86Werner)
So, zum Thema:
Die Frage ist halt, wie in der Gemeinde von Matthias die Nutzungszeiten sind.
Außerdem habe ich es so verstanden, dass Hunde grundsätzlich auf diesen Wiesen herumlaufen DÜRFEN. Ob's gut ist oder nicht, ist wieder ne andere Frage,
Und Betreten auf eigene Gefahr is ja schön und gut, Fallen aufstellen ist trotzdem nicht erlaubt.
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Zitat
Die Frage ist halt, wie in der Gemeinde von Matthias die Nutzungszeiten sind.
Außerdem habe ich es so verstanden, dass Hunde grundsätzlich auf diesen Wiesen herumlaufen DÜRFEN. Ob's gut ist oder nicht, ist wieder ne andere Frage,
Und Betreten auf eigene Gefahr is ja schön und gut, Fallen aufstellen ist trotzdem nicht erlaubt.
Das stellt sich m.E. nicht zur Frage. Während der "Nutzungszeit" wäre das Betreten eh verboten (obwohl es immer wieder gemacht wird).
Natürlich dürfen Hunde grundsätzlich überall rumlaufen, das ändert aber nichts daran, daß:- der Halter für seinen Hund verantwortlich bleibt
- es auf eigene Gefahr geschieht (Sicherungspflicht besteht nur für befestigte und gekennzeichnete Wege)
Schönen Tag noch
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Schon klar, die Sache ist aber, dass der Bauer durch das Aufstellen des Stacheldrahtzauns eine besondere Gefahr geschaffen hat, für die er zu haften hat! Und diese Gefahr hätte er u.U. besonders kennzeichnen müssen insbesondere, wenn das Aufstellen gar nicht erlaubt ist!
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Zitat
kennzeichnen müssen insbesondere, wenn das Aufstellen gar nicht erlaubt ist!
und insbesondere weil der Draht auch noch "versteckt" war,oder hab ich da irgendwas falsch verstanden?
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Sonstige Bestimmungen zum Schutz der Tiere
§ 13
(1) Es ist verboten, zum Fangen, Fernhalten oder Verscheuchen von Wirbeltieren Vorrichtungen oder Stoffe anzuwenden, wenn damit die Gefahr vermeidbarer Schmerzen, Leiden oder Schäden für Wirbeltiere verbunden ist; dies gilt nicht für die Anwendung von Vorrichtungen oder Stoffen, die auf Grund anderer Rechtsvorschriften zugelassen sind. Vorschriften des Jagdrechts, des Naturschutzrechts, des Pflanzenschutzrechts und des Seuchenrechts bleiben unberührt. -
Hallo,
ich habe beim Gassigehen mal aufgepasst. Es gibt ein Feld, das ist mit Stacheldraht eingezäunt. Aber teilweise ist der einfach von den Pfosten runtergerissen und liegt nun unten im Gras. Da es offensichtlich schon länger so ist, wächst das Gras munter drüber und von dem Draht ist praktisch nichts mehr zu sehen. Wäre ja im Prinzip genau dieselbe "Falle" wie hier beschrieben. Kann es sein, daß beim hier beschriebenen Fall sowas vorlag.? d.h. in großen Bereichen ist der Draht o.k., aber es gibt halt Zonen, in denen man den Draht einfach nicht sieht.
Grüße Christine
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Hallo Matthias,
ich hoffe Deinem Sammy geht es schon wieder besser, es tut mir leid, daß ihm so etwas schreckliches passiert ist.
Wir haben hier vor unserer Haustüre auch große Felder und hier lassen wir Ayka auch immer laufen. Nun habe ich heute den Bauern getroffen und ihm Deine Geschichte erzählt, ersagte hier in NRW dürfte kein Feld mit Stachedraht eingezäut werden ,den man nicht sieht. Wenn ein Stachldrahtzaun angebracht würde müssten immer Schilder angebracht werden, und zwar nicht nur eins sondern alle 20 m eins. Er würde den Bauern auf jedenfall anzeigen, denn es wäre eine Unverschämtheit so zu handeln, wenn er nicht möchte, das Hunde oder Kinder oder sonst jemand auf seinem Feld läuft, soll er es ganz einzäunen. Unser Bauer hat jedenfalls nichts dagegen wenn unsere Hunde hier rum laufen nur sollen sie möglist keine Löcher buddeln.
Noch mal alles Liebe und Gute für deinen Sammy :freude:
Liebe Grüße
Gisela uns Ayka -
Ich finde es wirklich traurig wie von den eigentlichen Fakten abgelenkt wird. Das "hund" nicht auf die gestelleten Fragen antwortet, zeigt eigentlich schon seine Einstellung gegenüber den Forum Nutzern .
Fakt ist doch das auf diesem Feld nicht nur eine Gefahr für einen freilaufenden Hund sondern auch für Rehe etc. besteht. Wenns in meiner Gegend liegen würde hätte ich bereits mit dem Jagdpächter Kontakt aufgenommen und dann wäre das Problem mit Sicherheit sofort beseitigt. -
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