BH Plauderecke
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Ich habe mal eine Frage:
Nehmen wir mal an, ein Hund wird während einer Sportprüfung durch eine Beisserei auffällig. Es erfolgt das normale Prozedere, die LU wird eingezogen und der Hund muss die BH erneut ablegen. Das schafft der Hund auch und wird in der nächsten Prüfung aber direkt wieder in eine Beisserei verwickelt. LU wird wieder einbehalten. Darf der Hund die BH dann nochmal machen und wieder starten? Möglicherweise auch durch einen Wechsel des Verbandes? Oder gibt es sowas wie ein übergreifendes Verbot auf Veranstaltungen innerhalb des VDHs?
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In NRW könnte ich mir den Wesenstest noch vorstellen.
Auffällig gewordene Hunde, und zwar mehrmals hintereinander, bekommen auch Auflagen.
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In NRW könnte ich mir den Wesenstest noch vorstellen.
Auffällig gewordene Hunde, und zwar mehrmals hintereinander, bekommen auch Auflagen.
Dafür müsste es ja aber dem Ordnungsamt gemeldet werden, oder?
Für mich geht es tatsächlich darum, ob es jemals der Fall sein kann, mit so einem Hund gemeinsam auf dem Platz zu stehen?
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Definiere Beißerei.. Ich kenne einige Fälle in denen Hunde auffällig geworden sind, in denen rein gar nix passiert ist. Höchstens ein Dis/Abbruch wegen Ungehorsam für die jeweilige Veranstaltung, aber mehr halt eben auch nicht. Grundsätzlich ist es aber soweit ich weiß möglich Hunde dauerhaft für Veranstaltungen zu sperren.
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Definiere Beißerei..
Zwei Hunde, die minutenlang ineinander verbissen waren und nur mit massivem Einsatz von Wasser voneinander getrennt werden konnten.
Grundsätzlich ist es aber soweit ich weiß möglich Hunde dauerhaft für Veranstaltungen zu sperren
VDH-weit oder nur im eigenen Verband (also zB im DVG)?
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Ich denke mal, das wird gemeldet werden. Also muß es dann auch einen Vermerk geben.
Wenn man nach dem ersten Mal wieder zurück und noch einmal von vorne anfangen darf, die berühmte zweite Chance, okay.
Aber wenn das Problem ja weiterhin bestehen bleibt, dann wird es Konsequenzen geben müssen, von mir aus auch der endgültige Ausschluß zur Folge haben. Und DVG ist am Ende ja auch nur ein Teil vom großen Verband VDH.
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Mein Leistungsheft ist vom SV und da würde ja auch eine aberkannte BH eingetragen werden. Wenn ich jetzt in einen anderen VDH Verein wechsel - z.B. DVG - und mir da ein neues Leistungsheft ausstellen lasse - also ich glaube kaum das da per Chip abgeglichen wird ob der Hund schon mal einen Eintrag bekommen hat.
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Wenn der zweite Hund sich schlecht trennen lässt, bekommt der auch einen Vermerk, oder?
Liegt das nur im Ermessen des Richters vor Ort, oder gibt’s da verbindliche Anhaltspunkte, wie sich der „belästigte“ Hund verhalten darf?
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Mein Leistungsheft ist vom SV und da würde ja auch eine aberkannte BH eingetragen werden. Wenn ich jetzt in einen anderen VDH Verein wechsel - z.B. DVG - und mir da ein neues Leistungsheft ausstellen lasse - also ich glaube kaum das da per Chip abgeglichen wird ob der Hund schon mal einen Eintrag bekommen hat.
Denke ich auch.
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Mein Leistungsheft ist vom SV und da würde ja auch eine aberkannte BH eingetragen werden. Wenn ich jetzt in einen anderen VDH Verein wechsel - z.B. DVG - und mir da ein neues Leistungsheft ausstellen lasse - also ich glaube kaum das da per Chip abgeglichen wird ob der Hund schon mal einen Eintrag bekommen hat.
Aber eigentlich muss man zum Start mit leerer Leistungsurkunde nachwiesen, dass der Hund ne BH hat. Das macht man am einfachsten, in dem man die Leistungsurkunde vorlegt, in er die BH eingetragen ist - und da ist dann doch auch die aberkannte BH eingetragen.
Mia hat ne LU vom DVG, ich bin mit ihr aber auch mal mit Urkunde vom HSVRM gestartet. Da musste ich dann beim ersten Start aber auch die Urkunde vom DVG mit der BH vorlegen.
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