ZitatKönnte man nicht den Züchter raus finden und inormieren? Ich meine auch daß sie verpflichtet sind, dem Züchter den Hund wieder zurück zu geben, bin mir aber nicht sicher, ich hatte noch nie einen Rassehund.
Wie sieht das rechtlich aus? Kann da wer was zu sagen?
Verpflichtet ist der Züchter nicht. Einige Züchter haben "Rücknahmeklauseln" in ihren Verträgen, aber ob und wie die greifen, ist ein Thema, über das man sich hervorragend streiten kann. Und dann ist hier noch die Frage, ob der Hund überhaupt vom Züchter oder eher vom Vermehrer kommt... Nur weil's ein Rassehund ist, heißt da ja noch lange nicht, dass er aus "guter" Zucht ist.