ZitatWas ich das nächste Mal machen würde: den fremden Hund packen, an nen Baum oder nen Laternenpfahl binden, und das Kind losschicken um die Eltern zu holen. Bzw die Eltern anrufen. Und dann drohen, das dem Ordnungsamt zu melden, wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.
Drohen würde ich erstmal nicht. Damit kommt man in der Regel keinen Schritt weit. Ich finde auch, dass es durchaus sein könnte, dass die Eltern gar nicht wussten, dass die Kinder in ihrer Abwesenheit den Hund ausgeführt haben.
Hab ich als Kind auch gemacht. Da wurde der Bernhardiner geschnappt und spazieren geführt. Und ja, einer ist auch mal stiften gegangen (von wegen Bernhardiner jagen nicht) als ich mit ihm unterwegs war. Das gab nen riesen Ärger.