Keine Tollwutimpfung = bedenklich?

  • Deutschland ist zwar tollwutfrei und es gibt keine Pflicht TW zu impfen .... aber:


    Auszug aus dem deutschen Gesetztbuch:


    § 7 Tötung und unschädliche Beseitigung


    (1) Ist der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs der Tollwut in einem Betrieb oder an einem sonstigen Standort amtlich festgestellt, so kann die zuständige Behörde die sofortige Tötung und unschädliche Beseitigung der seuchenverdächtigen Tiere anordnen; bei seuchenverdächtigen Hunden und Katzen hat sie die Tötung und unschädliche Beseitigung anzuordnen.
    (2) Abweichend von Absatz 1 kann die zuständige Behörde bei seuchenverdächtigen Hunden oder Katzen anstelle der Tötung und unschädlichen Beseitigung die behördliche Beobachtung bis zur Bestätigung oder Beseitigung des Verdachts anordnen, wenn diese Tiere
    1.
    einen Menschen gebissen haben oder
    2.
    nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.
    (3) Das Schlachten und Abhäuten seuchenverdächtiger Tiere sowie der Verkauf oder Verbrauch einzelner Teile, der Milch oder sonstiger Erzeugnisse solcher Tiere sind verboten.
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 8 Schutzmaßregeln für den gefährdeten Bezirk


    (1) Ist der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs der Tollwut bei einem Haustier oder einem wild lebenden Tier, ausgenommen bei einer Fledermaus, amtlich festgestellt worden und kann im Falle der amtlichen Feststellung des Ausbruchs der Tollwut bei einem Haustier eine Infektion in diesem Gebiet auf Grund epizootiologischer Nachforschungen nicht ausgeschlossen werden, so erklärt die zuständige Behörde unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten ein Gebiet mit einer Fläche von mindestens 5 000 Quadratkilometern oder mit einem Radius von mindestens 40 Kilometern um die Tierhaltung, die Abschuss-, Tötungs- oder Fundstelle zum gefährdeten Bezirk und gibt dies öffentlich bekannt.
    (2) Die zuständige Behörde bringt an den Zugängen zu dem gefährdeten Bezirk und an anderen geeigneten Stellen Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift „Tollwut! Gefährdeter Bezirk“ gut sichtbar an.
    (3) Im gefährdeten Bezirk dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen gelassen werden. Hiervon ausgenommen sind Hunde, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen und die von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen, sowie Katzen, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.
    (4) Ist der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs der Tollwut bei einer Fledermaus amtlich festgestellt worden, so kann die zuständige Behörde das betreffende Gebiet nach Maßgabe des Absatzes 1 Satz 1 zum gefährdeten Bezirk erklären. Die Erklärung ist öffentlich bekannt zu geben. Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend.
    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
    § 9 Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht


    (1) Für Hunde und Katzen ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind. Sie kann die sofortige Tötung dieser Hunde und Katzen anordnen, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind.
    (2) Andere als in Absatz 1 bezeichnete Haustiere, von denen anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind, sind sofort behördlich zu beobachten.
    (3) Absatz 1 gilt nicht für Hunde und Katzen, die nachweislich bei der Berührung unter wirksamem Impfschutz standen. Solche Hunde und Katzen sind sofort behördlich zu beobachten und unverzüglich erneut gegen Tollwut zu impfen. Die zuständige Behörde kann zulassen, dass von der Impfung abgesehen wird, wenn die Tiere bereits mehrmals in kurzen Abständen gegen Tollwut geimpft worden sind.
    (4) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für nicht unter wirksamem Impfschutz stehende Hunde und Katzen Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, sofern die Tiere sofort für mindestens drei Monate sicher eingesperrt werden und Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. Die zuständige Behörde kann in der Entscheidung nach Satz 1 oder nachträglich die Dauer der dort genannten Maßnahme verkürzen, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.


    http://www.gesetze-im-internet…v_1991/BJNR011680991.html


    Somit muss jeder selber entscheiden und was einem bei einer Betreuung an Impfungen wichtig ist.


    LG Sabine

  • Ich finde die Bedenken nicht übertrieben.
    Eben weil es nicht die eigenen Hunde sind. Natürlich ist es unwahrscheinlich dass etwas passiert aber wenn ist es als "Betreuer" blöd.
    Da interessiert den HH nicht dass er ja nicht hat impfen lassen.


    Ich will damit nicht sagen der Hund muss geimpft werden oder einen nicht geimpften Hund würde ich nicht betreuen.
    Ich würde es nur klar mit dem HH regeln/ festlegen (schriftlich).

  • Zum Thema "Turnier"


    Auszug aus der Tollwut VO http://www.gesetze-im-internet…v_1991/BJNR011680991.html


    "
    § 4 Anzeige von Ausstellungen


    (1) Hunde- und Katzenausstellungen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Hunden und Katzen im gefährdeten Bezirk sind der zuständigen Behörde mindestens vier Wochen vor Beginn anzuzeigen.
    (2) Soweit Hunde oder Katzen aus einem Mitgliedstaat oder einem Drittland an einer Hunde- oder Katzenausstellung oder einer Veranstaltung ähnlicher Art teilnehmen, ist diese Veranstaltung stets der zuständigen Behörde mindestens vier Wochen vor Beginn anzuzeigen.
    (3) Die zuständige Behörde kann eine in Absatz 1 oder 2 bezeichnete Ausstellung oder Veranstaltung beschränken oder verbieten, soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist."


    In tollwutgefährdeten Bezirken müssen Veranstaltungen mit Hunden dem Vetamt gemeldet werden. Und da man nie wirklich sicher sein kann, wie die Situation am Tag des Turniers ist, macht es Sinn, derartige Veranstaltungen grundsätzlich vorher anzuzeigen.
    Ich kann mich daran erinnern, dass vor ein paar Jahren - so lange ist das noch nicht her - ein tollwutverdächtiger Fuchs gefunden wurde ... In einer Gegend, in der ein paar Tage darauf ein Agi Turnier stattfinden sollte.


    Das Vetamt kann in so einem Fall dann auch recht kurzfristig noch verlangen, dass alle Hunde gegen Tollwut geimpft zu sein haben.

  • Zitat

    Ich finde die Bedenken nicht übertrieben.
    Eben weil es nicht die eigenen Hunde sind. Natürlich ist es unwahrscheinlich dass etwas passiert aber wenn ist es als "Betreuer" blöd.
    Da interessiert den HH nicht dass er ja nicht hat impfen lassen..


    Bei einem Beißvorfall Mensch / Hund betrifft es wohl Sitter wie Halter!


    LG Sabine

  • Hallo,
    unser Gismo ist 7 Jahre alt und wir lassen auch TW nicht mehr impfen. Haben aber eine Titerbestimmung machen lassen und haben es schriftlich das alles noch gut ist. Unsere TÄ hat gesagt das man, wenn man ins Ausland will, beim Konsulat nachfragen soll ob das reicht und sich dann was schriftliches geben lassen. Einigen EU-Länder reicht die Titer.
    In unserer Hundeschule ist die TW-Impfung kein muss. Unserer Trainerin ihr Hund wäre fast mal an einer Überimpfung gestorben. Seitdem sieht sie das ganz anderst.


    LG
    Nicole

  • Zitat

    Bei einem Beißvorfall Mensch / Hund betrifft es wohl Sitter wie Halter!


    LG Sabine


    Das verstehe ich nicht, sorry... :???:
    Soll sich der Hund beim Menshcen mit Tollwut anstecken?
    :hilfe: ..ich steh wohl auf der Leitung.. :hilfe:

  • Ich bin ja nun nicht der "Immerzuundallesimpffreund", aber Tollwut halte ich schon für wichtig und je nachdem wo man wohnt unerlässlich.
    Generell hat ja das herbringen von Hunden aus Drittländern extrem zugenommen. Ich nehme seriöse Orgas mal raus, aber es gibt ja auch massig unseriöse und illegal hergebrachte. In diesen Ländern ist Tollwut keine Seltenheit und mir ist das Risiko viel zu hoch, auch wenn diese Impfe nicht ohne ist.


    Die ist ja eh 3 Jahre gültig und danach lasse ich jährlich den Titer prüfen und impfe wenn nötig nach. So sind meine Mäuse im Fall der Fälle sicher.
    Die anderen "Impfkrankheiten" kann man mehr oder weniger gut Behandeln, bei Tollwut hast du aber keine Chance wenn es erstmal Symptome gibt.

  • Zitat

    Ich bin ja allgemein ein grosser Freund des Impfens und würde wohl keine ungeimpften Hunde betreuen.
    Ehrlich gesagt, je nachdem in welchem Rahmen und mit wievielen Hunden Du die Betreuung betreibst, wären mir aber Impfungen gegen Dinge wie Parvo und Staupe da wichtiger.


    Absolut!


    Zitat

    Generell hat ja das herbringen von Hunden aus Drittländern extrem zugenommen. Ich nehme seriöse Orgas mal raus, aber es gibt ja auch massig unseriöse und illegal hergebrachte.


    Auch hier stimme ich zu, auch unter dem Hinweis, dass diese "Importgefahr" auch und in besonderem Maße für Staupe und Parvo gilt.

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