Nu lass mal die Kirche im Dorf. Der Hund hatte sich ja scheinbar an einer Afterkralle verletzt - mehr wissen wir nicht. Weder, ob es vorher schon häufig der Fall war, ob vielleicht Krallen eingewachsen sind oder andere Indikationen vorlagen.
Ich hatte jahrelang eine Hündin mit Afterkrallen, da konnt ich die Krallen immer gut schneiden, weil die rund wuchsen. Wäre dies nicht der Fall gewesen oder sie wäre ständig irgendwo hängengeblieben, hätte ich durchaus auch darüber nachgedacht, ihr diese entfernen zu lassen. So war das ja gottseidank nicht nötig.
Kastrationswut mancher Tierärzte
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Nu lass mal die Kirche im Dorf. Der Hund hatte sich ja scheinbar an einer Afterkralle verletzt - mehr wissen wir nicht. Weder, ob es vorher schon häufig der Fall war, ob vielleicht Krallen eingewachsen sind oder andere Indikationen vorlagen.
tig.Habe mit der Kirche nichts am hut
Wenn du richtig gelesen hättest, wüsstest du, dass beide afterkrallen amputiert wurden. Verletzt war aber nur eine.
Es gibt für so eine amputation keine Indikation außer Krebs. Alles andere kann man behandeln, ohne Amputation, ohne Schmerzen.
Das kann man nicht schönreden,Sorry.
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Komisch, wo doch immer alle schreien, der Tierarzt soll möglichst genau die Vor- und Nachteile (und ja, es gibt definitiv Vorteile) einer Kastra erwähnen und den Besitzer aufklären.
Das kann man ja immer noch machen, wenn der Besitzer tatsächlich Interesse an der Kastration hat. Dann finde ich es äußerst wichtig, dass ein Tierarzt einen über die Vor- UND Nachteile aufklärt - das ist ja dann auch im Interesse des Hundehalters.
Hier sah das ganze aber ein bisschen anders aus: Die TS wollte ganz eindeutig keine Kastration und der Tierarzt hat nicht über Vor- und Nachteile aufgeklärt, sondern viel mehr versucht, sie dazu zu überreden. Ich wäre deshalb vermutlich nicht stinkwütend, aber durchaus genervt. Und finde es allgemein blöd, dass so viele Hunde einfach mal so kastriert werden, weil sie dann ja "einfacher" werden. Gerade ein Tierarzt sollte es besser wissen...
(was nicht heißt, dass eine Kastration nicht auch mal angebracht sein kann, aber das kann man sicher nicht innerhalb von 5 Minuten entscheiden) -
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Es gibt für so eine amputation keine Indikation außer Krebs. Alles andere kann man behandeln, ohne Amputation, ohne Schmerzen.Das kann man nicht schönreden,Sorry.
Ach, und diese Verletzungen verursachen keine Schmerzen, sondern sind ein Vergnügen für den Hund, das man billigend in Kauf nimmt? -
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Ach, und diese Verletzungen verursachen keine Schmerzen, sondern sind ein Vergnügen für den Hund, das man billigend in Kauf nimmt?Wie oft habe ich mir schon die Zehen irgendwo angestoßen, tut auch sauweh
Hab ich mir deswegen die Zehen amputieren lassen
Sicher tut das weh, aber das heilt auch wieder. Das ist noch lange kein Grund, eine Amputation vorzunehmen, denn die tut dann noch zusätzlich weh, von phantomschmerzen mal ganz abgesehen.
Und es ist und bleibt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz!
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Schon mal über den Begriff Amputation nachgedacht, seine folgen wie Schmerzen und phantomschmerzen
Wirklich verantwortungslos, was du da deinen Hunden antust.
Und das nur, weil das einem Hund passiert ist, den du kennst. Bei wieviel tausend Hunden ist das noch nie passiert. Sollen die dann auch alle amputiert werden?
Gleich noch Ohren und Schwanz mit weg, könnte er ja irgendwo mit hängen bleiben
Und du regst dich hier über verantwortungslose Tierärzte auf
Wenn man dich deswegen anzeigen würde, so eine Amputation ist eine Verstümmelung, nach Tierschutzgesetz soweit ich weiß strafbar.....
Du solltest dich dringlichst nochmal mit dem TSchG befassen denn was Du hier ablässt ist genau die Interpretation die hysterische Tierschutztanten gerne um sich werfen .... Sie ist aber falsch
Was glaubst Du, Kollege Schnürschuh, wieso kupieren nicht immer und überalle Verboten ist hm? -
Diese Kralle wird häufig amputiert weil sie ein Risiko darstellt im medizinischen Sinne. Also besteht hier definitiv kein Verstoß gegen das TSchG. Auch kann man das nicht mit dem amputieren von Ohren und Schwanz vergleichen da diese von Hund für die Kommunikation benötigt werden. Selbst da ist es zB bei jagtlich geführten Hunden manchmal unabdingbar die Rute zu kürzen oder hab ich das falsch im Kopf? Die Afterkralle ist unnütz für den Hund...und wenn er sich verletzt daran dann ist es auch durchaus legitim zu amputieren und auch gleich beide..denn abwarten bis er sich die zweite Kralle verletzt halte ich für verasntwortungslos weil dann wieder ne OP gemacht werden müsste.
Aber zum Thema: Sicherlich verdienen TA auch Geld mit dem "verkaufen" von Kastras. Aber eine Beratung ob man das evtl noch mitmachen möchte wenn der Hund schon in Narkose ist finde ich eigentlich gut. Nur war es hier auch für meinen Geschmack etwas zu stark einnehmend und nicht eine neutrale Beratung wo vor und nachteile genannt werden. Hier wäre mir das alles auch ein bisschen zu einseitig gewesen und zu viel Überzeuguns- anstatt Aufklärungsabsichten. Hätte das aber auch direkt dem Arzt ins Gesicht gesagt und dann wäre es das für mih gewesen. Wäre nicht tötlich beleidigt und sicherlich auch nicht begeistert..gerade wenn ich den TA das erste mal sehe
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[quote="Buddy-Joy"]
Du solltest dich dringlichst nochmal mit dem TSchG befassen denn was Du hier ablässt ist genau die Interpretation die hysterische Tierschutztanten gerne um sich werfen .... Sie ist aber falsch
Was glaubst Du, Kollege Schnürschuh, wieso kupieren nicht immer und überalle Verboten ist hm?[/Ja, schon klar, kupieren ist natürlich auch nicht verwerflich, daher weht der Wind
Wenn Ungarn und Polen und andere, die es immer noch nicht kapiert haben, weiter kupieren, dann heißt das, dass wir hier was falsch machen?
Ich glaube,wir reden hier von zwei unterschiedlichen TSG. Du vermutlich vom oesterreichischen , das kenne ich nicht.
Im deutschen TSG steht aber klipp und klar, dass solche Amputationen untersagt sind.
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Im deutschen TSG steht aber klipp und klar, dass solche Amputationen untersagt sind.
Ähm, nö, das steht da so nicht. Wörtlich steht da:
ZitatTierschutzgesetz § 6, Abs. 1, Satz 2, Nr. 5.
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn
1.
der Eingriff im Einzelfall
a) nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b) bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,
2.
ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1 oder 7 vorliegt,
3.
ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,
4.
das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben zum Zwecke der Transplantation oder des Anlegens von Kulturen oder der Untersuchung isolierter Organe, Gewebe oder Zellen erforderlich ist,
5.
zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.Und in diesem Fall war´s ja scheinbar "nach tierärztlicher Indikation geboten". Hätten meine Hunde Afterkrallen und würden sich dran verletzen, kämen die hier auch ab - und wenn Hund dann schonmal in Narkose liegt, auch direkt beide.
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Ob die eine, verletzte Kralle amputiert werden musste, kann hier niemand beurteilen.
Aber die zweite unverletzte Kralle, dafür gab es ganz sicherlich keine Indikation, da ist kein interpretationsspielraum . Diesertierarzthat ganz eindeutig gegen das TierSCHG verstoßen.
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