Hund vom Ordnungsamt weggenommen!

  • Hallo Zusammen,


    Ich bin noch neu im Forum und dies ist mein erster Beitrag nach der Vorstellung und gleich recht knackig, würde ich meinen.


    Es geht zum Glück nicht um meinen Hund sondern um den meiner Nachbarn aber ich bin trotzdem recht betroffen von der Sache.


    Also die Vorgeschichte:


    Ich bin vor etwa einem halben Jahr hier eingezogen und habe damals ein nettes, jüngeres Pärchen kennengelernt die auch einen Hund haben. Der damals etwa 5-6 Monate alte Hund hat auf mich einen offenen, lieben und verspielten Eindruck gemacht und hat sich auch gut mit der Hündin meiner Freundin (die zur Zeit bei mir wohnt) verstanden.


    Der Hund der Nachbarn ist ein American Bulldog was bedeutet das er hier in Bayern ein Listenhund zweiter Kategorie ist (Hundeverordnung und Merkblatt "Der Münchner Stadthund") der aber nach einem bestandenen Wesenstest als ganz normaler Haushund geführt werden darf.


    Nun habe ich gleich zu Anfang von der älteren Nachbarin bei mir im Haus gehört das der kleine Bulldog ein Kind angeknurrt haben soll. Die Nachbarin war auch gar nicht angetan vom "Kampfhund" der Nachbarn und hat mich, bzw meinen Hund, hingegen sehr gelobt weil mein Hund (eigentlich der meiner Freundin) immer leise ist und so brav und lieb und auch nicht bellt wenn ich mal weg bin.


    Vor etwa zwei Wochen habe ich mich wieder mit dem jungen Halter des Bulldogs unterhalten und er hat mir erzählt das der Hund, nun etwa ein Jahr alt, den Wesenstest bestanden hat und das er nun nicht mehr das Dreifache an Steuern zahlen muss und das er mit ihm zwei Mal in der Woche zur Hundeschule geht.


    Kurz danach habe ich mit der älteren Nachbarin geredet und sie hat mir erzählt das die Bulldogge an einem Nachbarn hochgesprungen ist "bis an die Kehle", nach ihrer Ausführung, und das der Hund ihr selber am Ärmel gezupft hat und das er das Nachbarskind gejagt hat und das er ja so böse Augen hat und das sie sich dafür einsetzen wird das der Hund einen Maulkorb bekommt wenn noch ein mal was passiert.


    Ich hab mich dann noch mal mit dem Halter unterhalten und er sagte mir das die Sache mit dem Kind so war das das Kind schreiend weg gelaufen ist und der junge Hund dann natürlich hinterhergeprescht ist.


    Die anderen Sachen sind aus meiner persönlichen Sicht nichts schlimmes und sind eher aus Übermut und Freude des jungen Hundes geschehen als aus Aggression heraus und wurden von den Nachbarn falsch interpretiert.
    Die haben meiner Meinung nach eh eine Abneigung gegen den schneeweißen, muskulösen Hund aufgrund von Vorurteilen und seinen jungen türkischen Halter und seine Freundin.


    Wie gesagt macht der Hund auf mich einen ganz normalen Eindruck, macht sogar Sitz vor mir und lässt sich streicheln. Er ist sehr aktiv und zieht viel an der Leine aber das hätte sich wohl mit dem älter werden gelegt.


    Nun kommt es:
    Etwa eine Woche später habe ich den jungen Halter mit einem anderen Hund gesehen. einem vier Monate alten Olde English Bulldog. Ich hab ihn gefragt was aus dem anderen Hund geworden ist und er hat mir erzählt das das Ordnungsamt da war und ihn mitgenommen hat. Einer der Nachbarn hat beim Ordnungsamt angerufen und hat ihnen wohl dasselbe erzählt wie mir von der älteren Nachbarin erzählt worden ist und sie haben den Hund abgeholt.
    TROTZ bestandenem Wesenstest und trotz das der Hund nie wirklich jemandem was getan hat.
    (Man sollte meinen das wenn ein Hund einem schon "bis an die Kehle" springt, das er dann auch in dieselbe reinbeißt wenn er es aus Aggression tut und nicht aus Freude und Übermut)
    Die Beamten vom Ordnungsamt haben dem Halter gesagt das sie ihm nicht sagen dürfen wo sie ihn hinbringen und das er vielleicht sogar eingeschläfert wird.
    Desweiteren wird der Halter der Steuerhinterziehung beschuldigt und soll 10000 Euro Strafe zahlen. Er hat mir aber gesagt das der Hund angemeldet ist und er die Steuern immer gezahlt hat. Vor dem Wesenstest sogar den Dreifachen Satz weil er da noch als Listenhund galt.


    Ich persönlich finde das total unmöglich das einfach jemand anrufen kann und etwas aus subjektiver Sicht behaupten kann und dann wird nicht mal ermittelt und die anderen Nachbarn befragt sondern der Hund wird einfach mitgenommen und vielleicht eingeschläfert!


    Ich sehe mich selber zwar nicht in direkter Gefahr aber ein bisschen mulmig ist mir schon dabei, was für eine Macht das einfache Wort der Nachbarn hat!


    Gestern bin ich an ein paar älteren Nachbarinnen vorbei gegangen mit meinem Hund und da hieß es dann: "Ach, der ist aber ein braver, oder?" "Jaaa das ist ein ganz lieber, der tut niemandem was!"
    Ich hab dann bei mir gedacht: "und wenn er doch mal zu viel bellt oder was tut was den Nachbarinnen nicht passt, wird er dann auch abgeholt...?"


    Nun ist meine Frage ob man in so einem Fall denn dagegen noch was tun kann?


    Ich gebe zu, in erster Linie wollte ich hier meinen Frust von der Seele reden und mich jemandem mitteilen aber ich mache mir auch Sorgen das mir mal dasselbe passieren könnte.
    Mein Hund ist sehr offen und geht auch auf andere zu und manchmal spät abends oder vor der Wohnungstür bellt sie auch schon mal jemanden an weil sie die Wohnung beschützen will. Das ist zwar in meinen Augen ganz normal aber wer weiß was die lieben Nachbarn dazu sagen.


    Die wissen jetzt was sie für eine Macht haben mit einem einfachen Anruf und wie sie sich unliebsame Haustiere von ungeliebten Nachbarn vom Hals schaffen können...

  • ...also meines Wissens nach, muss der Halter eines "Listenhund" auch mit bestandenem Wesenstest den erhöhten Steuersatz zahlen, den an seiner Rasse ändert sich ja nix

    Zu den "Vorfällen" etc will ich mich nicht äußern, weil ich nicht beurteilen kann, was da a) wirklich passiert ist und b) ob der Halter auf seinen Hund einwirken konnte/ bzw entsprechend eingewirkt hat (zb: zurückrufen).


    Was mich eher stutzig macht, dass der Halter nur eine Woche später einen neuen Hund hat???
    Ich denke nämlich schon, das man etwas dagegen machen kann, va. wenn man den Wesenstest wirklich hat!
    Aber dem ehem. Halter scheint das ja egal zu sein...


    Lg Snaedis

  • na Prost Mahlzeit - bei den sog. Kampfhunden, da kannst Du nur hoffen, dass die Nachbarn nicht so sind, wie von Dir beschrieben. :hilfe:


    Ich finde es schon sehr merkwürdig wie unterschiedlich das gehandhabt wird, bei vielen macht man es zu spät, bei anderen wird GsD. noch rechtzeitig eingegriffen, aber hier ist doch alles sehr merkwürdig.


    Vorallem, da ein Wesenstest vorliegt, jetzt einfach mit der Tötung drohen und noch nicht einmal sagen wo der Hund ist - hmmm, ich hab da echt keine Ahnung, wie das sonst gemacht wird.


    Da gibt es bestimmt genug Leute die sich auskennen - mir tut der Hund aber schon leid.


    Ich hoffe, es wird alles gut, aber was passiert denn, wenn nachgewiesen wird, dass der Hund ungefährlich ist und sein Herrchen ihn wieder haben kann, wenn der doch schon wieder einen neuen Hund hat :???:


    Berichte bitte mal weiter

  • Zitat

    ...also meines Wissens nach, muss der Halter eines "Listenhund" auch mit bestandenem Wesenstest den erhöhten Steuersatz zahlen, den an seiner Rasse ändert sich ja nix


    Zwar isses in Frankfurt nicht der Wesenstest, aber wenn der 'gefährliche Hund' eine Begleithundeprüfung (oder 'höherwertiger' abgelegt hat, dann wird die Steuer von 900€ auf 225€ gesenkt...


    Vielleicht meinte der TS ja auch sowas...

  • Ist der Hund ordnungsgemäß angemeldet und besitzt einen bestandenen Wesenstest, dann kann das Ordnungsamt nicht bei einer einmaligen Beschwerde (noch dazu ohne Beweise) eingezogen werden.
    Selbst wenn, dann müßte etwas konkretes vorliegen, ganz so einfach darf das Ordnungsamt den Hund nicht beschlagnahmen. Beschlagnahmte Hunde kommen i.d.R. ins Tierheim und verbleiben dort, bis die Sache schlußendlich geklärt wurde. Einschläfern geht auch nicht von heut auf morgen. Wie schon gesagt der Hund wird beschlagnahmt und verbleibt bis zur endgültigen Klärung im Tierheim.


    Zitat

    ...also meines Wissens nach, muss der Halter eines "Listenhund" auch mit bestandenem Wesenstest den erhöhten Steuersatz zahlen, den an seiner Rasse ändert sich ja nix


    In Bayern wird ein Listenhund der Kat. 2 normal besteuert, sobald ein bestandener Wesenstest vorliegt.
    Klar, ändert sich an der Rasse nix, aber die Leute glauben halt, daß damit die Ungefährlichkeit des Hundes erstmal belegt ist.

  • Wenn der Halter sich so schnell mit einem anderen Hund "tröstet" wird vielleicht bei ihm einiges im Argen liegen :ka: Vielleicht haben die Nachbarn wirklich Meldung gemacht und der Hund war nicht angemeldet...es gibt wahrscheinlich viele Möglichkeiten und da die Geschichte irgend wie komisch ist würde ich hier nicht auf die Idee kommen nur den Nachbarn die "Schuld" zu geben :ka:

  • Ich glaube irgend etwas stimmt da nicht was dir da erzählt wurden ist. Ich glaube der HH hat dir nicht alles erzählt oder etwas erfunden? :???: Ist aber nur meine Vermutung.
    Wenn mir aber mein Hund weggenommen wird, dann will ich wissen warum. Und wenn der HH weiß das die Nachbarn sich aufregen über den Hund. Dann hole ich mir nicht gleich einen neuen Hund, der ähnlich aussieht. Gerade bei den älteren Leuten die keine Ahnung von Hunden haben, sehen doch alle Hunde mit breiten Kopf, kurzem Fell und kräftigeren Brustkorb gleich aus und sind doch gleich Kampfhunde.
    Dann ist doch nur abzuwarten bis der neue Hund auch weg kommt.


    Lg caspisfrauchen

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