Hund vom Ordnungsamt weggenommen!

  • hi,


    also ich glaube auch, dass das entweder nicht die ganze geschichte ist... es stimmt zwar, dass das ordnungsamt hunde beschlagnahmen kann, aber einfach so wegen eines anrufes der nachbarn mit sicherheit nicht. entweder ist da noch etwas vorgefallen, was eben eine beschlagnahmte rechtfertigte oder es ist ganz anders gelaufen... irgendwas stinkt an der sache.


    und wenn es denn so gewesen wäre, dass man mir einen hund beschlagnahmt hätte, hätte ich wohl gott und die welt in bewegung gesetzt, um das zu klären und meinen hund wiederzubekommen...

  • Zitat

    hi,


    also ich glaube auch, dass das entweder nicht die ganze geschichte ist... es stimmt zwar, dass das ordnungsamt hunde beschlagnahmen kann, aber einfach so wegen eines anrufes der nachbarn mit sicherheit nicht. entweder ist da noch etwas vorgefallen, was eben eine beschlagnahmte rechtfertigte oder es ist ganz anders gelaufen... irgendwas stinkt an der sache.


    und wenn es denn so gewesen wäre, dass man mir einen hund beschlagnahmt hätte, hätte ich wohl gott und die welt in bewegung gesetzt, um das zu klären und meinen hund wiederzubekommen...


    Meinen hätten sie garnicht bekommen....!!!Wenn mir jemand mein Tier wegnimmt, werd ich zum Tier :veg:

  • Zitat


    In Bayern wird ein Listenhund der Kat. 2 normal besteuert, sobald ein bestandener Wesenstest vorliegt.
    Klar, ändert sich an der Rasse nix, aber die Leute glauben halt, daß damit die Ungefährlichkeit des Hundes erstmal belegt ist.


    Danke für die Aufklärung!

  • Die Sache hört sich für mich merkwürdig an!
    Wenn ihm der Hund weggenomen wurde wieso hat er dann so schnell einen Neuen für mich liegt liegt ihm nichts an dem Hund!Ist der Hund ordentlich angemeldet und hat auch wirklich den Wesenstest gemacht kann ihn das OA nicht bei einer Kleinigkeit den Hund wegnehmen.
    Da hat man dir nicht alles erzählt :/

  • jo, seh ich ähnlich wie eve.


    in der regel kommen vor einer beschlagnahme erstmal auflagen. die das ordnungsamt je nach vorfall dem hh zur erfüllung auferlegt. (maulkorb, leinenzwang ect). auch bei kat.2 hunden in bayern. erst wenn gegen diese auflagen verstossen wird, droht die wegnahme des hundes.


    mir ist kein fall in den letzten jahren bekannt, wo ein kat.2 hund, der den wesenstest bestanden hat und der ordnungsgemäß angemeldet wurde, aufgrund von nachbarschafts-"anzeigen" auf der stelle und sozusagen ohne vorwarnung eingezogen wurde.


    das passiert eigentlich nur dann, wenn der hund tatsächlich jemanden verletzt hat, wenn jemand durch den hund massiv "bedroht" wurde (da reicht aber in der regel keine behauptung wie "ist mir an die kehle gesprungen") oder aber, wenn der hund nicht ordnungsgemäß angemeldet wurde und insofern keine erlaubnis vorliegt, einen kat2 hund zu halten.


    ich selber finde die listenverordnungen durch die bank "fürn müll" und völlig unnütz und daneben - aber in der regel werden sie in bayern wenigstens einigermaßen (!) auch seitens der behörden verbindlich ausgelegt. (war ja nun kein kat1 hund).

  • Ist es nicht auch so,dass bei einem Wesenstest genau das getestet wird, wie er sich verhält,wenn z.B. Kinder schreiend rumlaufen etc? Ein Hund der einen Wesenstest bestanden hat, muss doch in sämtlichen Situationen cool bleiben. Und wer weiss was der HH wirklich mit ihm gemacht hat.
    Vielleicht wurde er auch gar nicht abgenommen, sondern der nächste Hund hat ihm einfach besser gefallen..

  • Hm, der "Kampf"hund ist weg und schon hat er nen neuen!


    Kann es vielleicht sein, dass er dem "Ärger" und dem "Gespräch der Nachbarn" aus dem Weg gehen wollte und seinen Hund "ausgetauscht" hat???


    (So viele Anführungszeichen!)


    Ich will niemandem was unterstellen, aber das solch ein Nachbarschaftsgerede belastend sein kann haben wir ja schon oft hier gelesen!
    Ich selbst bin als Tierquäler bezeichnet worden (natürlich nur hinter vorgehaltener Hand), weil ich mit Cheyenne als Welpe schon ein wenig trainiert habe!
    Sowas geht schnell ... und auch schnell auf die Nerven.


    Nur ne Überlegung!
    VG, aussiemausi!

  • Das stinkt doch.
    Zumal er Probleme haben müsste, den neuen Hund anzumelden, wenn mit dem ersten etwas passiert ist. Und damit Hund weg ist, da muss was vorgefallen sein.
    Außer man hat Hund wegen was auch immer freiwillig ausgetauscht und steht jetzt nicht dazu.


    LG
    das Schnauzermädel

  • hallo,
    ganz merkwürdige geschichte! und zumindest daran kann was nicht stimmen.


    Zitat

    Desweiteren wird der Halter der Steuerhinterziehung beschuldigt und soll 10000 Euro Strafe zahlen. Er hat mir aber gesagt das der Hund angemeldet ist und er die Steuern immer gezahlt hat. Vor dem Wesenstest sogar den Dreifachen Satz weil er da noch als Listenhund galt.
    .


    wenn eine strafe wegen steuerhinterziehung verhängt wurde, ist sicher aufgefallen, dass nicht gezahlt wurde. dieses hätte der halter ja sofort durch seine kontoauszüge klar stellen können. ich glaube nicht, dass ein oa solche strafen verhängt, ohne beweise. sollte er den hund nicht angemeldet haben, kann es schon sein, dass er ihn nicht behalten kann, denn dann zählt er als unzuverlässig und bekommt keine haltungserlaubnis.


    jeder normale mensch nimmt sich einen anwalt und klärt den verbleib seines hundes und versucht alles, das wieder in ordnung zu bringen.


    da stimmt was nicht ;)


    gruß marion

  • Leider ist es aber in der Tat so, dass eine Anzeige ausreicht, um einen "normalen" Hund als gefährlich einzustufen (nicht unbedingt, um ihn wegzunehmen). Hab ich erst neulich von einer Bekannten gehört, dass ein JUNGHUND (5 Monate alt) eingestuft wurde, weil er einen Menschen angesprunegn hat. Dieser hat eine Anzeige gemacht, dass ihn der Hund bedroht hat und ihm wurde geglaubt :mute: . Ich muss mich mal erkundigen, was aus dem Fall geworden ist, aber so schlimm ist es schon mit den Hundegesetzen.

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