Hilfe - GR Hündin
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Züchterin ist noch Besitzerin
Also haben wir wohl keine Chance!?
Zuchtmiete?? Wir wollten nie mit der Hündin nicht züchten!!
Vertrag:
Nach den zwei genannten Würfen, gehört die Hündin uns.
Nur während der Welpen-Zeit wohnt sie bei der Züchterin.
Ansonsten zahlt sie in der gesamten Zeit Futter, TA-Kosten etc.Wenn ihr dafür Beweise habt, dann würde ich klagen. Viell. habt ihr auch Zeugen

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27. Juli 2010 um 15:47
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Hilfe - GR Hündin - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Ja, es gibt da jemanden.
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Dann würde ich mich mal hinsetzen und alles aufschreiben, was abgesprochen wurde, seit ihr die Hündin habt.
Dann hast du einen Überblick und damit würde ich zum RA gehen, wenn sie vorher nicht einlenkt. -
Wie soll sie vorher einlenken?
Wenn wir anrufen, geht sie erst ran, bei Namensagen legt sie auf und ist dann nicht mehr erreichbar.
Per Mail kommt meist nur ein einziger unfreundlicher Satz / Anweisung. -
Hallo,
auch wenn ich keine Ahnung mit Zuchthunden habe, würde ich die Hündin nicht herausgeben!!Ich würde um sie kämpfen, da sie nur für Wurfzwecke missbraucht wird, obwohl sie krank ist. Ihr bekommt ja dieses Attest vom TA und die Züchterin hat ja noch mehr auf dem Kerbholz, wie du schreibst. Die arme Hündin wird nur ausgenutzt und das auf Kosten ihrer Gesundheit, das kann nicht Rechtens sein.

Alle Hebel würde ich in Bewegung bringen von Vetamt, VDH, Tierschutz eventuell die Medien, ja Medien sind immer gut und das würde ich ihr so zurück schreiben und abwarten welche Reagtion kommt.
Ich würde nur einem Vergleich, in geringer Höhe, zustimmen, da ja die Folgekosten wegen der Erkrankung garnicht voraussehbar sind.
Alles Gute der Maus!!

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Wenn ihr die Hündin schon ein Jahr bei euch habt und die Besitzerin sich nachweisbar verpflichtet hat, während dieser Zeit alle entstehenden Futter- und TA-Kosten zu tragen, sollte sich das doch so aufrechnen lassen, daß es den geforderten (Wahnsinns-)950,- zumindest sehr nahe kommt?
Falls da noch eine Differenz bleibt, könnt ihr ihr die ja anbieten, auch wenn's immer noch zuviel wäre. Ansonsten würde ich ihr schriftlich ankündigen, die Hündin ggfs. in dem Moment zurückzugeben, in dem alle mir entstandenen Kosten überwiesen sind - selbstverständlich, während ich gleichzeitig den für sie zuständigen Amtsvet offiziell auf ihre tierquälerischen Zuchtabsichten aufmerksam mache...
Würde mich sehr wundern, wenn sie sich da nicht auf einen Vergleich einließe?
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Hi
Da hilft dir nichts ausser ein Anwalt. Alles andere ist nur Murks bei solchen Leuten. Die will ihre 2 Würfe und die Kohle von den Welpen. Du wirst, wenn du diesen Hund unbedingt haben willst nur mit Anwalt eine befriedigende Lösung finden.
Birgit
die sofort ihren Anwalt besucht hätte und diesen den Hammer auspacken ließe :barb: -
Das ist eine Seite für TierRecht... oben in der Leiste steht auch Kontakt... da würde ich sonst mal euer Problem schildern... die können bestimmt helfen... auf jeden Fall drücken wir die Daumen:
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Zitat
Das ist eine Seite für TierRecht... oben in der Leiste steht auch Kontakt... da würde ich sonst mal euer Problem schildern... die können bestimmt helfen... auf jeden Fall drücken wir die Daumen:
Versuchen kann man's, aber ob sich eine schweizer Stiftung so genau mit deutschem Recht befasst?

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Vielleicht bekommt die Hündin ja eine Gebärmutterentzündung oder sonst etwas, was eine Kastration zwingend nötig macht
? Wär die Frage, ob der TA einen guten Grund finden würde...?! Das Geld könnt ihr dann auch noch von 950 € abziehen und wieder haben will die Züchterin die Hündin dann sicher nicht mehr... - Vor einem Moment
- Neu
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