Hilfe - GR Hündin

  • Wenn ich den Hund behalten wollte, würde ich versuchen mich gütlich zu einigen, da hätte ich zuviel Angst, ich müßte den Hund abgeben.

  • Joah gut, aber für einen kranken Hund, der 5 Jahre alt ist, wahrscheinlich aus der Spondy noch etliche andere Dinge hat, 950 Euro zu bezahlen, find ich auch heftig... Dann investier ich doch lieber die 950.- in einen Anwalt und erteil der guten Frau eine Lektion als mich einfach so zu beugen.

  • Zitat

    Joah gut, aber für einen kranken Hund, der 5 Jahre alt ist, wahrscheinlich aus der Spondy noch etliche andere Dinge hat, 950 Euro zu bezahlen, find ich auch heftig... Dann investier ich doch lieber die 950.- in einen Anwalt und erteil der guten Frau eine Lektion als mich einfach so zu beugen.

    und was wird dann aus dem Hund :???:

  • Also in meiner Vorstellung gewinnt man natürlich den Prozess :)

    weil man ja vorher abklärt, ob man Chancen hat (tut die TS ja in dem Fall, wenn sie hier sagt, sie hätte genug Infos und will sich informieren, was sie damit am Besten tut...)

  • Wir wollen den Hund behalten.
    Und wir möchten, dass es ihr gut geht.
    Wenn wir sie so abgeben, ist das ihr übertrieben gesehen ihr Todesurteil. Die wird solange mit ihr weitermachen, bis die Hündin "fertig" ist.

    Wir versuchen jetzt nur zusätzlich, uns rechtliche Tips einzuholen.
    Damit wir gegen die Züchterin argumentieren können und auf alles vorbereitet sind.

    Ein Gutachten über die Spondylose stellt uns der TA aus. Ist gar kein Problem.

    Für eine gütliche Lösung wären wir ja auch bereit, aber da kommt nichts weiter.

    Wie sollen wir denn sonst reagieren?
    Hund einfach abgeben?
    Ihr Tun weiterhin gutheißen?

  • Es kommt doch nur darauf an wem die Hündin ist, wer ist der Besitzer ?
    und wenn die Züchterin noch Besitzerin ist nutzt euch auch kein RA was.
    Habt ihr wegen der Zuchtmiete einen Vertrag gemacht?

  • So hart es klingt, es geht doch leider nicht nur um diese Hündin. :zensur:
    Ich kenne solche Züchter zu Genüge, die haben in alle Ecken Deutschlands ihre Hündinnen geparkt, nutzen sie, wenn sie wollen und haben dann sogar noch einen liebenden Platz für ihre ausgemergelten Altlasten, die meist massig gesundheitliche Probleme mitbringen.
    Diese unsägliche Praxis kann man nur beenden, wenn die "Pflegestellen" auf die Barrikaden gehen. Dann "lohnt" sich dieser Aufwand nicht mehr.

    Man muss so etwas praktisch aus "Züchtersicht" sehen:
    -Weniger als 3 Hündinnen = keine Überwachung und Prüfung durch den Amtsvet (Theoretisch zwar schon, wegen regelmäßiger Welpenabgabe, aber das bekommt man kaum mit.)
    -Kaum Kosten für den TA, den im Zweifelsfalle zahlt der liebende Pflegeplatz
    -"vorbildliche" Entsorgung der Althunde

    LG
    das Schnauzermädel

  • Zitat

    Es kommt doch nur darauf an wem die Hündin ist, wer ist der Besitzer ?
    und wenn die Züchterin noch Besitzerin ist nutzt euch auch kein RA was.
    Habt ihr wegen der Zuchtmiete einen Vertrag gemacht?

    Züchterin ist noch Besitzerin
    Also haben wir wohl keine Chance!? :sad2:

    Zuchtmiete?? Wir wollten nie mit der Hündin nicht züchten!!

    Vertrag:
    Nach den zwei genannten Würfen, gehört die Hündin uns.
    Nur während der Welpen-Zeit wohnt sie bei der Züchterin.
    Ansonsten zahlt sie in der gesamten Zeit Futter, TA-Kosten etc.

  • Kann man diesen Züchtern nicht irgendwie das "Handwerk" legen?

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