Hilfe - GR Hündin
-
-
Zitat
Verbessert mich, wenn ich jetzt nur dummes Zeugs schreibe, ich hab ja auch keine Ahnung von Hundezucht. Aber mit 5 Jahren noch 2 anstehende Würfe... Ist das nicht auch ein bisschen viel für die Hündin?
Meines Wissens nach darf bis zu einem Alter von 8 Jahren gezüchtet werden. Meine alte Rotti-Hündin wurde jedenfalls mit diesem Alter von ihrem Züchter abgegeben (Abgabe alá "entweder bekomme ich noch 50€ dafür oder ich erschieße sie"), weil er nicht mehr mit ihr züchten konnte.
-
28. Juli 2010 um 23:16
schau mal hier:
Hilfe - GR Hündin - Vor einem Moment
- Anzeige
Übrigens.... es ist wirklich wichtig, auch an das passende Hundefutter zu denken.
Ich habe für unseren Buddy unglaublich lange nach einer Sorte gesucht, die wirklich zu ihm passt. Immer wieder habe ich etwas Neues ausprobiert und war nie ganz zufrieden. Durch Zufall bin ich hier im Forum auf den kostenlosen Futtercheck gestoßen. Dort konnte ich sehen, welches Futter andere Hundehalter mit derselben Rasse bevorzugen und gute Erfahrungen gemacht haben.
Und was soll ich sagen, Buddy liebt sein neues Futter. Die ganze Suche hat sich absolut gelohnt.
Falls ihr ihn noch nicht getestet habt, hier geht’s direkt zum Futtercheck! Das dauert weniger als eine Minute.
Und am Ende könnt ihr euch sogar kostenlose Futterproben von bis zu 20 verschiedenen Herstellern sichern.
👉 Hier nochmal der Link zum Futtercheck!
LG Steffi mit Buddy
-
-
Wenn die Züchter dem VDH angeschlossen sind, kann man mit einer Hündin nie vor dem abgeschlossenen 2. Lebensjahr züchten.
Solange dauert es, bis man sämtliche Papiere zusammen hat.
Gute Züchter lassen ihre Hündinnen max. 3-4x werfen und das auch nur einmal im Jahr.Schlechte Züchter (nicht dem VDH angeschlossen) lassen ihre Hündinnen bei jeder Läufigkeit decken. Das sind dann so pi-mal-daumen 8-?? Würfe.
LEIDER!!Diese Züchterin kann mit mal volle Papiere für ihre Welpen ausstellen lassen, obwohl die Mama die gar nicht hat.
...nur um mal ein "falsches" Detail zu nennen. -
Leider ist "Zucht" auch in dem Umfang (jede Läufigkeit) erst einmal nicht verboten. Die Dame wird schon wissen, warum sie keinem Verband oder zumindest nicht dem VDH angehört.
Von daher sind diese Details für euch erst einmal nicht von Belang bzgl. der Übernahme der Hündin. Ob ein Vergehen wg. der Papiere, AmtsVet, Steuer oder TierSch greifen ??? Kann evtl. Auswirkungen auf ihr Zuchtgebahren haben, aber nicht auf euren Vertrag - es sind zwei verschiedene Baustellen.
Ich würde wirlklich versuchen auf Unmöglichkeit der Erfüllung des Kaufvertrages zu gehen und deine bisherigen Kosten auf den Kaufpreis anrechnen -
Da hast Du wohl recht, dass der Vertrag so nicht zu erfüllen ist.
Wir wären ja auch bereit, uns gütlich zu einigen.
...wenn die gute Dame denn mal mit uns sprechen würde.
Die sieht nur das Geld und nicht, dass die weitere Zucht dem Hund gesundheitlich schaden wird.
Das ist ihr völlig egal.Selbst wenn wir uns notgedrungen auf zwei weitere Würfe einlassen würden, glaub ich nicht, dass wir danach die Hündin bekommen würden. Wahrscheinlich ist sie dann mit mal gestorben oder musste eingeschläfert werden. Zutrauen würde ich dem Menschen momentan alles!!
Genau deswegen wollen wir sie mit Argumenten etc. davon überzeugen, dass sie uns den Hund verkauft.
-
Zitat
Genau deswegen wollen wir sie mit Argumenten etc. davon überzeugen, dass sie uns den Hund verkauft.Ich hatte es so verstanden, dass ihr schon einen Vertrag habt.
Wenn es so aufgesetzt ist wie auf Seite1 beschrieben - Überlassung der Hündin gegen zwei Würfe - dann ist es doch eure Hündin, nur dass ihr die "Gegenleistung" wg. Krankheit der Hündin nicht erbringen könnt .
Es käme wahrscheinlich genau auf die Formulierung eures Vertrages an. Zeiten, Fristen, Kostenübernahmen etc.
Wenn nicht drin steht zu wann die Welpen zu erbringen sind - so what, ihr plant die nächste Belegung 2021. Als Laien und Nichtzüchter wusstet ihr es nicht besser - und die Läufigkeiten habt ihr übersehen
-
-
Letzte Woche habe ich die Diagnose vom TA schriftlich bekommen.
Außerdem steht mit drin, dass mit dem Hund nicht weiter gezüchtet werden sollte.
Außerdem habe ich Kontakt mit dem VDH aufgenommen.Gestern kam dann mal wieder eine Mail von der ollen Züchterin, in der sie uns drohte, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, wenn wir den genannten Betrag nicht innerhalb einer Woche überweisen würden oder die Hündin zu der Bekannten bringen.
Schließlich war der Hund ja zum Übergabezeitpunkt gesund!
(haha, wie will sie das denn wissen?)
Will die uns irgendwas unterstellen?Darauf hat sie eine freundliche aber "gewaschene" Mail zurück bekommen.
Am Ende habe wir ihr dann angeboten, für die kranke Hündin noch einen Betrag von 300 Euro zu geben. Zusätzlich zu den schon bezahlten Kosten vom TA und Futter. (350,-)
Da kam von ihr, dass wir die TA-Kosten übernehmen. Die Futterkosten pro Monat würden sie auf 25-30 Euro belaufen.
Sie würde uns Maya für den einamligen Preis von 500 Euro anbieten in anbetrachtdessen, dass ihr ja bei uns sehr gut gehen würde.Also habe wir gesagt:
Ja, TA Kosten wir.
9x 27,5 = 247,5 Euro Futterkosten
diesen Betrag von 500 abgezogen überweisen wir 252,5 Euro.
Das war ihr auch wieder nicht recht!
Die widerspricht sich dermaßen in ihren eigenen Mails/Aussagen, dass es nicht mehr auszuhalten ist.
Nun sollen wir uns entscheiden, weil sie angebl. eine Familie hat, die den Hund sonst auch nehmen würden.
Blabla, die Story hat sie letztes Jahr auch schon gebracht.Jetzt meine Anliegen:
Wir wollen ihr irgendwie Druck machen und eine zusätzliche Rechnung stellen, quasi für Pflegegeld und damit sie sich auf einen niedrigeren Betrag einlässt.
Was kann man da für einen reellen Betrag ansetzen?
Habt ihr da eine Idee? -
Haltet Euch erstmal an den Vertrag, listet alles auf was ihr bezahlt habt und lasst Euch nciht auf den 27 Euro festnageln ( schliesslich war der Hund ja für die Zucht und deswegen brauchte sie ja gutes Zuchtfutter gelle?)
Pflegekosten werdet ihr keine anrechnen können solange ihr da nix schriftlich habt.
Wenn sie die Hündin zurück möchte, naja dann solle sie doch die TA Kosten und Futterkosten und sonstige Kosten tragen
Ich würde, wenn ich mir sicher wäre das sie nicht drauf eingeht, ihr schreiben, gut damit hat sich das erledigt Hündin bitte abholen und Tierarztkosten, Futterkosten, UNgezieferabwehrkosten, ach was würden mir da Dinger einfallen
oder eben die 200 und Ocken ( würd den Preis ja nochmal runterschrauben
) annehmen und Papiere per Einschreiben losschicken sobald Vertrag unterschrieben ist
Ich weiss ich bin da evtl etwas "abgebrühter" aber ich hab schon genug mit so nem "Züchterpack" kämpfen müssen und das wird auf Dauer lästig -
Nein, schriftliches über Pflegegeld haben wir nicht.
Es war ja ausgemacht, dass wir dafür die Hündin nach den zwei Würfen umsonst bekommen würden.
Die Würfe von der Mutter sind gesundheitsbedingt nicht mehr machbar.
Damit ist eigentlich der ganze Vertrag nicht einhaltbar.
Wir haben uns nun insgesamt 11 Monate um den Hund gekümmert.
Das wollen wir da einfach mit einfließen lassen, um ihr unsere Angebot etwas schmackhafter zu machen.Ja, die fällt wirklich unter "übelster Züchterpack".
Ungesunde Hunde, Schwindel mit Papieren und unkorrekte Welpenwürfe. Alles mit dabei. -
Wahrscheinlich könnt ihr rechnen, wie ihr wollt: Die Frau möchte Geld aus dem Hund schlagen und weiß, dass ihr an der Angel hängt.
Vielleicht kann dir ein Tierschutzverein vor Ort einen Juristen nennen, der für wenig Geld eure Situation bewertet und dir darlegen kann, was ihr gegen sie in der Hand habt und wie ihr den noch ausstehenden Betrag berechnen könnt.
Alles Gute.
-
Zitat
Nein, schriftliches über Pflegegeld haben wir nicht.
Es war ja ausgemacht, dass wir dafür die Hündin nach den zwei Würfen umsonst bekommen würden.
Die Würfe von der Mutter sind gesundheitsbedingt nicht mehr machbar.
Damit ist eigentlich der ganze Vertrag nicht einhaltbar.
Wir haben uns nun insgesamt 11 Monate um den Hund gekümmert.
Das wollen wir da einfach mit einfließen lassen, um ihr unsere Angebot etwas schmackhafter zu machen.Ja, die fällt wirklich unter "übelster Züchterpack".
Ungesunde Hunde, Schwindel mit Papieren und unkorrekte Welpenwürfe. Alles mit dabei.Wie gesagt unterbreitet ihr selbst ein freches Angebot und schreibt mit rein unverbindliches Angebot, sollte sie dann wirklich sagen sie zahlt alles und holt den Hund ab, könnt ihr immernoch "abspringen"
Die Problematik ist gerade das beidseitig der Vertrag nicht gehalten werden kann, sie bekommt keinen 2. Wurf ihr die Hündin nicht für Umsonst allerdings habt ihr ja schon eine Teilzahlung geleistet mit Wurf 1
Was ihr noch probieren könnt ( hab grad mal mit einer Züchterin gesprochen) sie hatte die Hündin ja nciht untersucht, nun hat sie Spondi, Euer Vertrag lief aber für 2 Würfe eine zuchtfähige Hündin, das ist sie ja nachweislich nicht also besteht eben eine Wertminderung
Zusammenfassung sie will 950 für eine Zuchtfähige Hündin haben, reduziert den Preis weil ihr so nett seit, jetzt reduziert ihr den Preis und werft ruhig Schadenersatz etc ein schliesslich habt ihr die Hündin aufgenommen mit der Zusicherung sie ist gesund, sie ist eine zuchtfähige Hündin und die wollt ihr auch geliefert bekommen ( Vertrag) eine Teilzahlung wurde ja bereits vorgenommen ( Wurf 1) Tierärtzliches Gutachten liegt ja ebenfalls vor.
Sie soll den einen Wurf schlucken, mit dem hat se genug verdient, schreibt ncoh rei das ihr bereit seit aus Kulanz Betrag xy zu zahlen, lehnt Euch zurück und wartet darauf das was schriftliches kommt - Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!