Darf TH fremden Hund kastrieren?

  • Hallo,


    ich habe gerade etwas unglaubliches gehört und muss diejenige, der es passiert ist, auch nochmal fragen.
    Hier im Ort war ein Hund verschwunden, vermutlich hat ihn jmd mitgenommen. Jedenfalls ist er in einem TH etwa 50km von hier wieder aufgetaucht. Der Rüde war nicht kastriert und saß dort etwa 15 Tage, bis die Besitzer ihn endlich wieder gefunden haben.
    Als sie ihn dort abholten, war der Hund kastriert worden.


    Ist das zulässig? Darf das Tierheim das?


    Ich treffe die Besitzerin nachher und frag noch mal ganz genau nach, habe es jetzt nur von ihrer Omi gehört.


    Edit: Falls es dazu schon mal was gab, könnt ihr auch nur den Link einstellen. Hab auf die Schnelle nix gefunden.

  • Tja, da gibt es viele Meinungen und auch viele Geschichten zu.


    In Berlin ist es üblich, daß ein Fundhund 8 Tage in der polizeilichen Sammelstelle, die ja im TH ist, bleibt. Danach wird er dem TH zur Vermittlung übergeben. Man ist der Meinung 8 Tage wären Zeit genug, wenn man ernsthaft nach seinem Hund sucht.


    Da nun das TH Eigentümer des Hundes ist, darf es auch kastrieren.


    Andersherum habe ich auch schon von Fällen gelesen und gehört, da haben Besitzer ihren Hund nach Jahren wieder gefunden und er wurde ihnen vor Gericht auch wieder zu gesprochen.


    Wenn es wichtig war, daß der Rüde intakt bleibt - Rassehund Deckrüde -
    könnte man einen Anwalt nach Schadensersatzansprüchen befragen.


    Aber sonst sehe ich wenig Chancen.


    Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs

  • Hallöchen


    Genau weis ich das nicht, ich glaube aber wenn der Hund gechippt ist
    muß das Tierheim erst den Halter ausfindig machen.


    Aber wenn er nicht gechippt oder tätowiert ist, kann ich mir das schon vorstellen.
    " Streunende " Rüden können ,je nach dem, ettliche Hündinnen belegen,
    wenn deren Herrchen und Frauchen, Hmm ich sag mal ihre Hündin allein Gassi schicken.


    Das kann dann nicht im Sinne des Erfinders sein.


    Leider kenne ich auch einge HH die , gerade wenn es kalt ist,
    nur die Tür aufmachen und Ihre Hunde allein Gassi schicken.


    Etwas das ich Hasse :zensur:


    Bin gespannt was dabei heraus kommt???


    Bis bald


    Karin

  • Hallo,


    wäre das mein Hund, ich würde sowas von im Karré titschen, glaube ich.


    Nach 2 Wochen schon...? Da ist doch noch gar nicht sicher, daß sich der Besitzer nicht finden läßt. Ich meine, es sind 6 Monate, in denen der Besitzer seinen Hund noch abholen kann, bevor er in den Besitz des TH (oder den neuen Halter) übergeht. Und erst DANN dürfte meiner Meinung nach eine solche Maßnahme vorgenommen werden und dann auch nur, wenn es gerechtfertigt ist.


    Wie begründet das TH denn den Eingriff? Das würd mich mal interessieren.


    Liebe Grüße


    BETTY und Ronja

  • Grundsätzlich gibt es ja die Zeitspanne von einem halben Jahr, in der man seinen Hund definitiv zurückfordern kann, auch wenn er zwischenzeitlich schon vermittelt wurde. Wie das mit einer Kastration ausschaut weiß ich allerdings nicht. Jedoch erscheint mir 15 Tage sehr wenig.


    Zitat

    Aber wenn er nicht gechippt oder tätowiert ist, kann ich mir das schon vorstellen.
    " Streunende " Rüden können ,je nach dem, ettliche Hündinnen belegen,
    wenn deren Herrchen und Frauchen, Hmm ich sag mal ihre Hündin allein Gassi schicken.


    Grundsätzlich zwar nicht verkehrt, aber das falsche Argument für das TH. Da der Hund dort ja in einem Zwinger saß und quasi unter Kontrolle war...war die Kastration dann wirklich noch nötig?


    Zitat

    Wie begründet das TH denn den Eingriff? Das würd mich mal interessieren.


    Das würde mich auch mal interessieren.

  • Ich würde den Teufel tun und Schadensersatzansprüche an ein Tierheim stellen, das einem Fundhund Kost, Logis und medizinische Betreuung geboten hat, als ihn sonst keiner haben wollte.


    Für die Haltung in einem TH ist die Kastration sicherlich ein viel wichtigerer Punkt, als für einen Privathaushalt.


    Die umliegenden TH in den ersten Tagen nach Verlust eines Haustieres zu informieren, gehört doch heute schon zum Standard. Da gehört der 50-km-Radius doch eigentlich zu dem, den man gleich ganz am Anfang abklappert...


    In den schnellen I-Net-Zeiten finde ich einen 15-tägigen TH-Aufenthalt ohne, dass ein Besitzer sich meldet, schon recht lang - da kann ich verstehen, dass das TH dachte, der Hund bleibt länger.


    Ist es nicht viel wichtiger, dass er glücklich wieder daheim ist?


    LG, Chris

  • Zitat

    Ich würde den Teufel tun und Schadensersatzansprüche an ein Tierheim stellen, das einem Fundhund Kost, Logis und medizinische Betreuung geboten hat, als ihn sonst keiner haben wollte.


    Naja, aber das zahlt die Gemeinde, bzw. wenn der Besitzer dann kommt, muß er Pension zahlen. Also so ganz uneigennützig ist das auch nicht.

  • @ fini
    Mit der genauen Finanzierung kenne ich mich nun nicht aus - aber ich kenne eigentlich nur TH`e, die händeringend nach Sponsoren und Spenden suchen, weil die Gelder für eine angemessene Betreuung der Tiere nicht ausreichen und die nach Ehrenamtlichen suchen, die sich an der Betreuung der Tiere beteiligen.


    So weit her kann es also mit der adäquaten Bezahlung für die "Dienste" des TH durch die Gemeinde nicht her sein.


    Ich lass mich aber gern eines Besseren belehren. In diesem Fall sehr gern, weil das hiesse, dass Tierheime keine Finanznot mehr zu fürchten hätten.


    LG, Chris

  • Prinzipiell stimmt das, gerade bei Fundtieren die nicht abgeholt werden. Das betrifft vor allem auch Tierheime, die keine Festen Gelder von der Stadt bekommen, sondern nur pro Tier einen gewissen Satz.


    Wird nun ein Hund von seinen Besitzern wieder abgeholt, so haben die die gesamten Auslagen zu zahlen. Das beinhaltet eine Pensionsgebühr, je nach Hundegröße, in der eben die Betreuung und das Futter enthalten sind, die Reinigung/Desinfektion der Zwinger und evtl Tierarztkosten. So ist es zumindest meiner Erfahrung nach. Ich denke der überwiegende Teil wird so handeln.


    Das Problem sind eben die Hunde, die nicht wieder abgeholt werden, und die evtl nicht vermittelbar sind, die sitzen dann ewig und ab einer gewissen Zeit zahlt da auch die Gemeinde nichts mehr. Bei Abgabehunden ist es ähnlich, die Gebühr die dafür entrichtet wird reicht nur begrenzte Zeit. Kann der Hund nicht schnell genug vermittelt werden, so kostet es das Tierheim. Dazu kommen dann noch außerplanmäßige medizinische Behandlungen, und diverse Reparatur und Baumaßnahmen, die immer wieder mal anfallen. Es geht also wirklich für die meisten Tierheime ums Überleben. Aber ein Fundhund, der wieder abgeholt wird, kostet das Tierheim nicht wirklich viel. Zumal die Kastration wieder Kosten sind, die ja auch bezahlt werden müssen. Die Tierärzte dürfen (zumindest unsere damals) nicht kostenlos arbeiten. Vielleicht hätte man diesen Betrag eben sparen können.

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