Hund muß beim Ordnungsamt vorgestellt werden
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Wofür ist denn die Verwarnung? :?
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Prima!
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Na dann ist ja alles gut gegangen,sehr schön
LG Tanja mit Luna
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Zitat
Wofür ist denn die Verwarnung? :?
naja wahrscheinlich nur, um den anderen HH ruhig zu stellen, weil sie ja der Sache nachgegangen sind...
bescheuert...
aber schön, dass alles gutgegangen ist -
Die Amtstierärztin sagte, die Verwarnung müsse
erfolgen, weil ein Beißvorfall zur Anzeige gebracht
wurde. -
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Zitat
Die Amtstierärztin sagte, die Verwarnung müsse
erfolgen, weil ein Beißvorfall zur Anzeige gebracht
wurde.ähm aber es hat doch keiner stattgefunden?
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Aber Anzeigen kanns der andere HH ja trotzdem
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Ne Verwarnung für "unangeleint sein" wenn eigentlich Leinenpflicht besteht wäre ja ok, aber ansonsten?????
Dein Hund ja nichts "gemacht"!
Frag mal nach wofür die Verwarnung sein soll,sollte nämlich nochmal was passieren,und Du bekommst jetzt die Verwarnung nicht fürs unangeleinte Spazierengehen,hast Du (beim nächsten Mal schlechtere Karten beim Amt !!Frag nach und gehe ggfs. dagegen an!!
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Zitat
ähm aber es hat doch keiner stattgefunden?
kann man das nachweisen?
naja ok zum TA gehen und ihn befragen, ob die Verletzungen von einer Beißattacke stammen konnten...
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Zitat
Aber Anzeigen kanns der andere HH ja trotzdem
Klar, aber wenn der VetArzt das nicht festgestellt hat, dann braucht man doch keine Verwarnung auszuschreiben.......
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