Hund muß beim Ordnungsamt vorgestellt werden

  • Zitat

    Es ist doch ganz einfach, wenn die Besitzerin des geschädigten Hundes mit dem Regulierungsvorschlag der Versicherung nicht einverstanden ist, dann darf sie das Angebot nicht annehmen und muss eben weitere (juristische) Schritte einleiten. Vielleicht hätte sie dann tatsächlich mehr Geld bekommen.
    Mein Problem als Versicherungsnehmer ist das nicht. :ka:

    Ja, genau so seh ich das auch :gut:

    Ich denke, dass die Versicherung mehr Ahnung von solchen Fällen hat, als einige HH.....

    Übrigens ist hier der Fred ganz schön OT gelaufen, schade.....

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