Tollwutschutzimpfung

  • Hi,


    Sino's Tollwutimpfung wäre eigentlich fällig. Geimpft worden ist er vor etwas mehr als einem Jahr. Da er aber manchmal ungeklärte Ohrprobleme hat, möchte ich aber eigentlich auf eine neuerliche Impfung verzichten, zumal ich gelesen habe, dass eine Tollwutimpfung eigentlich mindestens 3- 4 Jahre vorhält.
    Wäre eine Titririerung der Antikörper durch einen TA ausreichend um einen Impfschutz nachzuweisen? Könnte der im Impfpass eingetragen werden und würde dies rechtlich reichen?.


    Bei fehlendem Nachweis einer Tollwutschutzimpfung gibts rechtlich Nachteile, von einer möglichen Gefahr ganz abgesehen.


    Ist es möglich den TA zu bitten bei Impfung eine Wirksamkeit von z.B. 4 jahren einzutragen??


    Wer weiss da was und kann mir weiterhelfen??


    LG


    Mikkki

    • Neu

    Hi


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    • Kommt das nicht auf den zuletzt verwendeten Impfstoff und dessen Hersteller an? Musst du mal googeln, was der für eine wirkdauer angibt. Da gibt's glaub ich unterschiedlich lang wirksame Impfstoffe. Aber die meisten halten glaub ich drei Jahre lang. Wenn ordentlich grundimmunisiert wurde.
      Aber was hat denn das ohrproblem mit der Impfung zu tun? Schließt sich das gegenseitig aus?

    • es kommt drauf an ob du mit ihm oft auf Reisen bist und wenn, in welche Länder du so reist.


      denn auch wenn in Deutschland die 3jährige Gültigkeit/der Titernachweis akzeptiert wird, gibt es immernoch Länder wo dies nicht so ist.
      ich hatte letztens als ich meine Eltern in Rumänien besucht hatte und deren Hunde zum Impfen gefahren habe nachgefragt ob man nicht die 3jährige impfen könnte (die Hunde sind alle schon älter und werden schon immer jährlich geimpft). da hat mir der TA gesagt dass in Rumänien nur von einer einjährige Gültigkeit ausgegangen wird (das ist sogar irgendwo gesetzlich festgelegt) und dass man mir rein theoretisch meine in Österreich auf 3 Jahre geimpften Hunde in Quarantäne stecken kann wenn die Impfung älter als 1 Jahr ist.
      ich hab das nicht geglaubt und noch einen zweiten TA gefragt der mir dies bestätigt hat.

    • Blöde Frage jetzt: Muss das denn überhaupt jedes Jahr sein? Speziell Tollwut. Da ich Frieda morgen mit auf eine Messe nehmen muss, hab ich gerade noch mal ihre Papiere durch geguckt, weil sie da auch den Tollwutimpschutz braucht. Dort sind bei der Tollwutimpfung drei Jahre Gültigkeit eingetragen. Muss erst 2018 wieder hin. Ob das eine Laune des TAs war weiß ich nicht (TA von der Züchterin). Ich lasse immer so impfen, wie's im Pass steht. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass mein eigener TA das auch nicht jedes Jahr gemacht hat. :???:


      EDIT: Avocado war schneller.

    • wenn du neu impfen lässt dann weiße darauf hin dass der TA dir die Umpfung auf 3 jahre im Impfpass einträgt.
      Es gibt soweit ich weiß keinen Tollwutimpfstoff der nicht auf 3jahre ausgelegt ist,viele TÄ tragen es nur nicht auf 3 jahre ein (bringt schließlich Geld wenn du jedes jahr und nicht nur alle 3 Jahre zum Nachimpfen kommst).
      Dein Hund ist also aktuell zwar geschützt, aber es ist nicht eingetragen. Wenn du ins Ausland willst musst du fich erkundigen ob die Titterbestimmung reicht!
      Nachträgluch kann der Tierarzt im Impfpass nicht einfach aus dem eingetragenen Jahr 3 Jahre machen!

    • Wenn du wirklich impfen willst/musst, dann informiere dich über Impfstoffe welche für min. 3 Jahre zugelassen sind.


      Avocado - vermutlich hätte er dich gleich mit deinen Hunden einbehalten, denn deine eigene Tollwutimpfung ist auch verjährt :D

    • Wenn Du ins Ausland fährst oder es "hart auf hart" kommt (ein Hund mit dem Deiner Kontakt hatte, hatte Tollwut), gilt das, was der TA als Intervall eingetragen hat.
      Im Ermessen der Behörde liegt dann Im "Tollwutsverdachtsfall", den Hund gleich zu euthanasieren oder ihn unter Quarantäne zu stellen.

      Ist es möglich den TA zu bitten bei Impfung eine Wirksamkeit von z.B. 4 jahren einzutragen??

      Nein, denn es gibt keinen Impfstoff mit einer Zulassung für 4 Jahre.


      Der TA kann MAXIMAL das eintragen, was der Hersteller im Waschzettel angibt.


      Achte in Zukunft darauf, dass ein 3 Jahres-Impfstoff angewandt wird und das auch so eingetragen wird.


      Welche Impfstoffe das sind, wird Tante Google Dir erzählen können ;)

    • Wenn Du ins Ausland fährst oder es "hart auf hart" kommt (ein Hund mit dem Deiner Kontakt hatte, hatte Tollwut), gilt das, was der TA als Intervall eingetragen hat.

      Wäre mir jetzt neue, dass lediglich Kontakt als Ansteckungsgefahr in Frage kommt, vllt. klärst du uns bitte auf.

    • Hier findest du eine Übersicht über die Immunitätsdauer der Tollwutkomponente beim Hund immunitaetsdauer-tollwutimpfstoffe-veterinaer.pdf?__blob=publicationFile&v=13.


      Ansonsten kann ich dir nur ans Herz legen, dich in den einen oder anderen Impfthread hier im Forum einzulesen. Dann kannst du besser argumentieren, falls dein Tierarzt die Impfung nur für ein Jahr eintragen möchte bzw. falls er nicht von sich aus einen Hersteller mit 3jähriger Gültigkeitsdauer wählt.

    • Tollwut wird i.d.R durch direkten Kontakt übertragen, am allermeisten durch Bisse, da der Speichel eines infizierten Tieres sehr stark mit dem Lyssa-Virus durchsetzt ist.


      Eine indirekte Übertragung (durch Vektoren) ist meines Wissens nach nicht bekannt.

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