Verzwickte Situation

  • Hallo,


    ich brauche mal eure Meinung und vielleicht ein paar Tips.


    Ich habe vor nunmehr 3 Jahren 2 Hündinnen an die Freundin einer Freundin verkauft, die auch züchten wollte. Da sie, wie gesagt, die Freundin einer Freundin war, habe ich ihr die Möglichkeit eingeräumt, die beiden Mädchen zu bezahlen, wenn der erste Wurf verkauft ist. Dieses Geld kam nie und sie meldete sich auch plötzlich nicht mehr. Mir blieb also nichts anderes übrig, als einen Anwalt einzuschalten. Sie bekam 8 (!) Zahlungsaufforderungen, u.a. vom Gericht, gegen die sie aber mit diversen offensichtlich fadenscheinlichen Argumenten anging. Sie wollte also weder bezahlen, noch die Hunde zurückgeben.


    Lange Rede, kurzer Sinn: ich habe die Verhandlung nach mehr als 2 Jahren im letzten Dezember gewonnen. Die Hunde gehören also rein rechtlich wieder mir.


    Da es die beiden Hunde bei der Frau gut haben (sie lässt das Theater GsD nicht an den Hunden aus) und ich die beiden Mädchen nicht in mein bestehendes Rudel integrieren kann (vom Platzproblem, das dann auftreten würde mal ganz abgesehen), habe ich die Frau Anfang diesen Jahres angerufen und ihr die beiden Hunde erneut zum Kauf angeboten. Hierbei habe ich ihr 2 Varianten genannt: a) der reguläre Welpenpreis, wenn beide Hündinnen nachweislich kastriert werden, oder b) Zuchthundepreis, dann hätte sie züchten dürfen.


    Sie meinte, sie würde es sich überlegen. Statt einer Antwort kam ein Brief des gegnerischen Anwalts, daß ich beide Hunde abholen solle, diese aber nur gegen eine Zahlung von über 15.000 Euro Haltungsgebühren für die vergangenen 2,5 Jahre (in denen sie sich ja geweigert hatte, mir die Hunde zurückzugeben) ausgehändigt bekäme. Genaugenommen weigerte sie sich wieder, die Hunde an mich heruszugeben. Also neues Verfahren, welches noch läuft!


    Vor ein paar Tagen nun kam widerum ein Schreiben der Gegenseite, sie würde mir die Hunde nach abgesprochenem Termin vorbeibringen, sonst bringt sie beide Mädchen ins Tierheim.


    Wie auch immer: mir geht es in erster Linie um das Wohl der Hunde, aber ich muß mich im rechtlichen Rahmen und nach meinen Möglichkeiten verhalten.


    Jetzt meine Frage an euch: wie soll ich weiter verfahren?


    Gruß
    BZ

    • Neu

    Hi


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    • Hallo,
      ja, das ist wirklich verzwickt...


      Bei normalen "Warengeschäften" gibt es doch immer den Zusatz "Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Shell-AG" (oder so...)


      Aber letzten Endes wirst Du hier wohl nur Antworten nach dem "Hätte-Würde-Könnte"-Prinzip bekommen. Wirklich helfen, kann Dir nur Dein Anwalt.


      Ich drück dir die Daumen, dass Du eine Lösung findest und finde es toll, dass Du Dich weiter für die beiden Mädels verantwortlich fühlst.


      LG, Chris

    • Oh, ihr seid aber schnell mit den Antworten.


      Meine Anwältin ist an der Sache dran.


      Der Zusatz "die Hunde bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Züchters" war Bestandteil des Vertrages, deshalb hab ich auch das Verfahren gewonnen.


      Trotzdem hätte ich die beiden Mädels nicht selbst abholen dürfen, erst recht nicht nach der 15.000 Euro-Forderung.


      Ich habe auch schon versucht, die beiden Mädchen direkt zu vermitteln, aber das ist bei erwachsenen, großen Hunden ja nicht so einfach.


      Ich selbst kann die beiden aus genannten Gründen nicht aufnehmen, außerdem müsste ich bei einer Haltung von mehr als 2 Hündinnen derselben Rasse eine gewerbliche Zucht anmelden, auch wenn ich gar nicht mehr züchte.


      LG
      BZ

    • Zitat

      Und außerdem würde ich mich nie in der Öffentlichkeit zu einem schwebendem Verfahren äußern!!!!


      Echt nicht? Warum denn wenn ich fragen darf? Hätte ich glaube ich auch gemacht in der Hoffnung gute Tipps oder sogar ähnliche Erfahrungen zu lesen.


      @BöseZüchterin - ich kann dir da leider überhaupt nicht helfen drücke dir aber die Daumen das das gut ausgeht.
      Kannst gern berichten wie das dann ausgegangen ist - würde mich sehr interessieren!

    • couchpotatoe


      schwebendes Verfahren hin oder her, ich MUß verhindern, daß die beiden ins Tierheim gehen. Ich nenne ja weder Namen noch sonst irgendwelche relevanten Informationen bezüglich der Person.


      Ich hatte nur gehofft, daß ich hier vielleicht Ideen und/oder Anregungen bekomme, wie man diese Situation am besten auflöst


      LG
      BZ

    • Zitat

      Ich selbst kann die beiden aus genannten Gründen nicht aufnehmen, außerdem müsste ich bei einer Haltung von mehr als 2 Hündinnen derselben Rasse eine gewerbliche Zucht anmelden, auch wenn ich gar nicht mehr züchte.



      das halte ich für quatsch - warum sollte man bei mehr als 2 gleich rassigen hunden/Hündinnen gleich eine Zucht anmelden müssen ?



      und da die hunde ja in den 2 jahren dein Besitz waren, und sie DEINE Hunde versorgt hat (TA,Futter etc) denke ich dass du diese Kosten erstatten musst.
      wir hatten einen ähnlichen Fall - da ging es um eine gemeinschaftliche Hündin - auch dort musste der eine Besitzer die Unterhaltskosten übernehmen - Gericht urteilte so.

    • sarah1982


      Also 1) ist es tatsächlich so, daß bei der Haltung von mehr als 2 gleichrassigen, nicht kastrierten Hündinnen, eine gewerbliche Zucht angemeldet werden muß, da das Vet-Amt dann davon ausgeht, daß man mit diesen auch regelmäßig züchtet. Genau wie bei mehr als 3 Würfen per Anno. Lies dich doch mal in die Statuten ein.


      Und 2) habe ich ja schon vor mehr als 2 Jahren, als keine Zahlung erfolgte, die Hunde zurückverlangt. Dies geht GsD aus den Gerichtsakten hervor. Sie hatte sich ja lediglich geweigert, die Hunde herauszugeben. Also bin ich ganz sicher NICHT verpflichtet, "Unterhalt" für diese Zeit zu zahlen.


      LG
      BZ

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