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    Wir haben uns nicht verglichen, das Gericht hat den Kaufvertrag nachträglich für nichtig erklärt. Die Hunde waren also rein rechtlich auch nachträglich die ganze Zeit meine.

    Zu der Gewerbeanmeldung: ich habe die Zucht aufgegeben, habe also GAR KEINE Nachzuchten mehr. Trotzdem ein Gewerbe anzumelden, nur weil ich "zuviele" Hündinnen habe, erscheint mir unsinnig, wird aber nun mal vom Gesetzgeber verlangt.

    Dazu kommen ja auch die besagten Platzprobleme, die dann auftreten würden, sowie die Integration, da sich die beiden Mädchen schon untereinander nach Aussage der Frau nicht mehr vertragen.

    LG
    BZ

  • Ich habe vorhin vergessen, dass du ja schon ein bestehendes Rudel hast BZ ;)

    Okay, also ging es im ersten Prozess nur über den KV und nicht den Verbleib der Tiere. Aber ein KV der für 'nichtig' erklärt wurde, ist doch somit quasi nicht gültig :???: und schließt die Rückgabe (Rückabwicklung), bzw. Wiederherstellung 'vor' KV Abschluß mit ein.

    Ich verstehe nicht ganz, weshalb da vom Gericht und/oder den Anwälten nicht schon gütlich hingewiesen wurde.... aber das hilft dir ja nun auch nicht weiter BZ :|

    Wirklich janz schön verwirrend dein Fall, der hoffentlich im Sinne der Hündinnen zeitnah geregelt werden wird.

    Alles Gute dafür.

  • An die TE:
    Du solltest das mit deiner Anwältin besprechen. Eine rechtliche Beratung wirst du hier nicht bekommen und Laienmeinungen helfen dir leider auch nicht weiter - vorallem weil deine Schilderungen etwas verwirrend sind ;) Deine Anwältin kennt den ganzen Sachverhalt und kann dich daher umfassend beraten.

  • Zitat


    Ich selbst kann die beiden aus genannten Gründen nicht aufnehmen, außerdem müsste ich bei einer Haltung von mehr als 2 Hündinnen derselben Rasse eine gewerbliche Zucht anmelden, auch wenn ich gar nicht mehr züchte.

    Ich glaub, das ist so nicht korrekt :???:

    Ab dem dritten zuchtfähigen Hund muss jeder (nicht nur Züchter) eine Genehmigung vom AT einholen und gilt als gewerbsmäßig, was aber nichts mit einem Gewerbe zu tun hat (wo man sich noch zusätzlich beim Gewerbeamt anmelden muss).

    Als Alternative kann man die Tiere kastierten lassen, dann sind sie nicht merh zuchtfähig (würde ich mir vom TA Bescheinigen lassen).

  • In den Vorgaben des AT geht es ausschließlich um zuchtfähige Hündinnen, wahrscheinlich um unkontrollierte Vermehrung zu vermeiden (habs schriftlich vor mir liegen).

    Kastrieren wäre eine Möglichkeit, um die Gewerbeanmeldung zu vermeiden (habe ich erst letzte Woche bei einer anderen Hündin gemacht, die ich aus schlechter Haltung zurückgeholt habe...ich sollte an meiner Menschenkenntnis arbeiten!!!)

    Trotz allem hätte ich das Platz- und das Integrationsproblem.

    Mir geht es eigentlich in erster Linie darum, die Hunde in bestmögliche Hände zu vermitteln, ohne den Umweg über mich zu machen, um unnötigen Stress für alle Beteiligten zu vermeiden. Aber darf ich das?

    Übrigens: auch meine Anwältin findet den Fall mittlerweile verwirrend und mir ist durchaus klar, daß dieses ganze Durcheinander schwer zu verstehen ist ;)

    LG
    BZ

  • naja aber wenn der KV doch nichtig ist, dann waren es ja die ganze Zeit wirklich und erwiesener Weise deine Hunde, also wirst du wohl auch für deren Unterbringung,Futterkosten und TA-Kosten aufkommen müssen.

    habe ich das also richtig verstanden ? wenn ich mir als Liebhaber einer bestimmten Rasse 3 Hündinnen der gleichen Rasse halte (welche nicht kastriert sind) dann MUSS ich eine (gewerbliche) Zucht anmelden ?
    ich habe viele Bekannte die weit mehr als 2 Hunde der gleichen Rasse haben und keine von denen hat eine Zucht angemeldet... :???:

  • Zitat

    habe ich das also richtig verstanden ? wenn ich mir als Liebhaber einer bestimmten Rasse 3 Hündinnen der gleichen Rasse halte (welche nicht kastriert sind) dann MUSS ich eine (gewerbliche) Zucht anmelden ?
    ich habe viele Bekannte die weit mehr als 2 Hunde der gleichen Rasse haben und keine von denen hat eine Zucht angemeldet... :???:

    Nein, also nein ich glaube nicht, dass das so ist.

    Dann würden ja alle 3-Fach+ HH einer identischen Rasse von zuchtfähigen Hündinnen automatisch potentielle gewerbliche Züchter sein müssen:???: Ergo Zwangszüchter auf Staatsanordnung :lol:

  • *seufz

    Also hier steht, daß bei einem Bestand von mehr als 2 vermehrungsfähigen Hündinnen oder mehr als 3 Würfen per Anno ein Gewerbe angemeldet werden muß.

    Klar gibt es davon genug, aber wo kein Kläger, da kein Richter. Infos darüber gibt es sicher auch im Internet. Guckt doch mal rein.

    Nun ist aber klar, daß selbst wenn ich die beiden Mädchen zurücknehmen KÖNNTE, die Frau sicher eine Anzeige diesbezüglich loslassen würde.

    LG
    BZ

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