Eigentümerwechsel und Verbot, Tiere zu halten
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Die Häuserzeile in unserer Straße hat den Eigentümer gewechselt und gestern erhielt jeder ein Schreiben in dem darauf hingewiesen wird, dass die Hundehaltung in unseren Wohnungen nicht gestattet sei und dass vorhandene Hunde bis Ende des Monats "anderweitig untergebracht" werden müssen.
Tatsächlich ist die Haltung von Tieren laut des nach wie vor gültigen alten Mietvertrags verboten, jedoch gab der alte Vermieter, den die Häuser fast 30 Jahre gehörten, jederzeit mündlich sein OK zur Haltung von kleineren Hunden.
Insgesamt leben in den Häusern zur Zeit sechs Hunde und niemand (zwei notorische Nörgler ausgenommen) stört sich an ihnen.Meine Nachbarin rief bei der neuen Eigentümerin an, aber die beharrt darauf, dass ihre Forderung rechtens sei, wovon ich noch nicht überzeugt bin.
Erweitert die mündliche Zusage, einen Hund halten zu dürfen, nicht den Mietvertrag eines Mieters? Unser alter Vermieter wäre bereit, den Hundehaltern zu bescheinigen, dass er ihnen seit Ewigkeiten die Hundehaltung gestattet hat. Hätte diese Zusage nun nach wie vor Gültigkeit? Und wie ist es mit dem Gewohnheitsrecht?
Der älteste Hund hier in den Häusern wohnt hier seit 14 Jahren. Man kann doch nicht verlangen, dass die ältere Frau den fast blinden Hund nach 14 Jahren von heute auf morgen abgibt?!! Und auch die anderen Hunde: Es ist nicht einer darunter, der auffällig ist. Auch Häufchen werden von jedem Halter weggemacht.Kann die neue Eigentümerin die Abschaffung der Hunde verlangen?
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Eine mündliche Zusage bringt euch nicht weiter. Ich denke Einigkeit wird euch helfen. Tut euch alle zusammen und sucht euch einen Anwalt der in aller Namen schreibt, denn es gibt es sowas wie ein Gewohnheitsrecht.
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Fantasmitas Vorschlag mit dem Anwalt finde ich auch gut.
Sollte das nichts bringen, würde ich notfalls auch zu den Medien gehen. Wie kann man nur so keltherzig sein? -
Zitat
Eine mündliche Zusage bringt euch nicht weiter. Ich denke Einigkeit wird euch helfen. Tut euch alle zusammen und sucht euch einen Anwalt der in aller Namen schreibt, denn es gibt es sowas wie ein Gewohnheitsrecht.
So würde ich es auch machen!! Mir kam auch gleich das Gewohnheitsrecht in den Kopf!
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Moin,
also, wenn der alte Vermieter Euch seine mündliche Zusage bescheinigt, dann solltet Ihr das in jedem Fall in Anspruch nehmen, ansonsten.... bleibt Euch wohl leider nur eine Klage.
Das Klügste wäre dann, wenn Ihr alle zusammen haltet und das gemeinsam durchsteht.
Und wie so ein Fall ausgehen kann, das hängt vermutlich sehr vom jeweiligen Richter ab. Ich erinnere mich an einen Fall hier in Hannover, indem eine Familie, nach einem Eigentümerwechsel, den Kinderwagen nicht mehr auf dem Flur stehen lassen durfte, so wie bisher. Alle (!) Mieter des Hauses hatten schriftlich erklärt, der Wagen störe sie nicht. Den Richter (bekannt als großer Hundeliebhaber, Kinderlos und unverständig in solchen Bedürfnissen) störte der Wagen und er musste fortan in die Wohnung. Begründung im Urteil "innerhalb der Aufzucht von Kindern ist mit Unannehmlichkeiten zu rechnen", :zensur: er legte den Streitwert (um einen solchen geht es ja auch) so niedrig fest, das kein Widerspruch mehr möglich war. Und das, obgleich alle anderen Vergleichsurteile immer damit geendet haben, das die Wagen stehen bleiben dürfen.
Also, man kann das nicht vorher sagen, aber in jedem Fall versuchen. Ich würde keinen 14 Jahre alten Hund mehr weg geben, geht gar nicht. Trotz meines Negativbeispieles würde ich den Gang zum Gericht wagen, gemeinsam und sehr sehr sachlich.
Viele Grüße und viel Erfolg
Sundri -
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Unglaublich, was es für Leute gibt! Zu verlangen, die Hunde binnen eines Monats wegzugeben!
Rein rechtlich: kann nur sagen wie es in Österreich ist, aber diese Dinge sind meistens ziemlich gleich: Wie du gesagt hast: Man kann einen Mietvertrag auch mündlich ändern und die Zustimmung des Vermieters ist als eine solche Änderung zu sehen.
Bei der Mündlichkeit ist das Problem oft die Beweisbarkeit, aber in diesem Fall scheint das ja nicht gegeben zu sein, da euer Ex-Vermieter bereit ist, euch das zu bestätigen.
Also ich würde sagen, das Recht ist auf eurer Seite. Aber angenehm ist es nicht, sich jetzt mit dem neuen Vermieter herumstreiten zu müssen aber ihr seid wenigstens sechs, also tut euch zusammen.Viel Glück dabei,
Ingrid -
Zitat
Begründung im Urteil "innerhalb der Aufzucht von Kindern ist mit Unannehmlichkeiten zu rechnen", :zensur:
SundriWurde wirklich das Wort "Aufzucht" gebraucht???
Ich denke auch, wenn sich alle zusammentun (!!!) und auf ihr Gewohnheitsrecht pochen, kann man was erreichen. Nur wird die Hundehaltung dann vielleicht auf dünnem Eis stehen, da er dann vielleicht jeden klitzekleinen Anlass nutzt um diese Duldung aufzuheben.
Weggeben würde ich den Hund nie...auch nicht zeitweilig wenn der eine Frist setzt, innerhalb der ich nichtmal ausziehen kann. Dann kündige ich lieber fristgerecht und er kann mir dann garnichts. Der wird sich sicher nicht auf einen Rechtstreit einlassen wegen 3 Monaten...
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Ab zum Mieterverein und dort beraten lassen! Das ist am günstigsten.
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Ja, das hat er wortwörtlich in die Begründung geschrieben, hier haben sich alle aufgeregt, meine Kommilitonen, meine Dozenten und was weiß ich noch wer.... war ein schönes Beispiel für Justizhärte die man, da Richter ja autark sind, hinnehmen muss. :zensur:
Im Übrigen, wer wenig Geld hat, hat das Recht sich anwaltlich beraten zu lassen, und zwar darf der Anwalt für diese Erstberatung nur 10,- € fordern, nur eines gilt es zu beachten, man muss das vorher anmelden, das man von diesem Beratungsrecht Gebrauch machen möchte. Nur so, als Tipp!
Mieterverein ist sicher eine sinnvolle Alternative, ansonsten würde ich, um alle eventuellen Fristen einzuhalten, einen Widerspruch gegen das Schreiben aufsetzen, mit dem Passus, das die Begründung später folgt!
Grüßle
Sundri -
Tut euch zusammen und nehmt euch einen Anwalt.
Ich würde nicht auf die billigste Lösung zurück greifen, sondern auf die sicherste.Eine Anwältin hat mir mal gesagt, dass ein neuer Eigentümer nicht einfach eine bisherige Regelung außer Kraft setzen kann. So wenig, wie der Mietvertrag dadurch seine Gültigkeit verliert, so wenig verlieren auch ander Rechte ihr Gültigkeit.
Und da die Hunde schon immer (? wie lange?) geduldet waren, müssen sie weiter geduldet werden.
Schriftlich wär zwar besser gewesen, aber allein die Tatsache, dass die Hunde dort schon lange leben, zeigt ja, dass es geduldet war.Der neue Vermieter müsste eine Klage einreichen, um das durchzusetzen.
Und wenn er damit durchkommen sollte (auch nur, wenn er einen triftigen Grund hat) könnt ihr euch immer noch nach einer neuen Wohnnung umsehen.Lg und viel Erfolg
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