Eigentümerwechsel und Verbot, Tiere zu halten

  • Hallo,


    grundsätzlich bricht Kauf nicht Miete, der alte Mietvertrag behält seine Gültigkeit. Ihr dürft nur keinen neuen Mietvertrag, den neue eigentümer gerne unterschmuggeln, unterschreiben. Also bleibt erlaubt, was bisher erlaubt war.


    Aber aus Nachweisgründen solltest Du Dir bescheinigen lassen vom alten Vermieter, dass Hundehaltung bekannt war und genehmigt war. Nicht dass Du Beweisprobleme bekommst, falls der alte Eigentümer mit dem Erwerber Schwierigkeiten bekommt, weil er nicht alle Mietvertragsbestandteile offen gelegt hat.


    Wichtig ist auch, dass die Bescheinigung beinhaltet, dass ein Hund/ mehrere Hunde gehalten werden dürfen und nicht der Hund xy (sonst bekommst Du nach Tod von xy Problem, wenn Du einen neuen Hund yz anschaffen willst).

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    Eine mündliche Zusage bringt euch nicht weiter. Ich denke Einigkeit wird euch helfen. Tut euch alle zusammen und sucht euch einen Anwalt der in aller Namen schreibt, denn es gibt es sowas wie ein Gewohnheitsrecht.


    Eine Unterschriftenliste ging gestern Abend schon durch die Häuser und es ist davon auszugehen, dass fast jeder unterschreiben wird.
    Montag soll die Liste der Vermieterin persönlich übergeben werden und versucht werden, alles im Guten zu lösen.


    Der Mieterverein ist eine gute Idee. Vielen Dank auch für den Tipp mit der Erstberatung.

  • Also unser Anwalt vom Mieterverein, der da auch die Beratungen macht, vertritt uns jetzt auch vor Gericht.


    Die Anwälte vom Mieterverein sind niedergelasse Fachanwälte für Mietrecht. Die sind so versiert darin, weil die sich mit nichts anderem als Mietrecht und den Rechten von Mietern beschäftigen.


    Aber wenn man im Mieterverein Mitglied ist (so um 50 Euro im Jahr) dann kann man sich erst mal kostenlos von einem der Anwälte beraten lassen. Der setzt dann auch Schreiben an den Gegner auf, das kostet eine sehr geringe Schreibngebühr (etwa 5 Euro) das reicht meistens schon um die Gegenseite zum einlenken zu bewegen.


    Deswegen ist die günstigste Lösung vielleicht doch erst mal gar nicht so schlechteste.
    Mitglied im Mieterverein zu sein, hat mir im Laufe der Zeit bereits hunderte von Euros und jede Menge Stress erspart.

  • Zitat

    Und da die Hunde schon immer (? wie lange?) geduldet waren, müssen sie weiter geduldet werden.


    Der älteste Hund lebt hier seit 14 Jahren. Auch davor wohnten hier schon Hunde.


    Zitat

    Hallo,


    grundsätzlich bricht Kauf nicht Miete, der alte Mietvertrag behält seine Gültigkeit. Ihr dürft nur keinen neuen Mietvertrag, den neue eigentümer gerne unterschmuggeln, unterschreiben. Also bleibt erlaubt, was bisher erlaubt war.


    Aber aus Nachweisgründen solltest Du Dir bescheinigen lassen vom alten Vermieter, dass Hundehaltung bekannt war und genehmigt war. Nicht dass Du Beweisprobleme bekommst, falls der alte Eigentümer mit dem Erwerber Schwierigkeiten bekommt, weil er nicht alle Mietvertragsbestandteile offen gelegt hat.

    Neue Mietverträge hat man uns noch nicht vorgelegt.


    Zum zweiten Absatz: Die Befürchtung hab ich auch, auch wenn auf den alten Eigentümer (selbst Hundhalter) eigentlich immer Verlass gewesen ist und er bislang immer zu seinem Wort gestanden hat.
    Der Vollständigkeit halber: Ich selbst hab keinen Hund sondern sitte nur gelegentlich.

  • Gestern wurde die Unterschriftenliste überreicht, auch unser alter Vermieter war mit dabei und wie sich herausstellte, waren die Hunde im Haus auch Thema beim Verkauf des Hauses. Damals war es für sie selbstverständlich, dass sie bleiben dürfen.
    Offenbar ist sie zu Gesprächen bereit, wollte gestern aber nichts schriftlich machen und so wie es aussieht, werden die Hunde, die jetzt im Haus leben bleiben dürfen.
    Nächste Woche will sie sich melden. Hoffentlich kein Trick, um Zeit zu gewinnen.
    Morgen hat eine Nachbarin sicherheitshalber ein Treffen mit einem Freund, der sich in Sachen Mietrecht auskennt und für einen Anwalt arbeitet.
    Daumen drücken!

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    Daumen drücken!


    Tu ich doch gern.


    Ich bin heilfroh, dass wir im eigenen Haus wohnen und ich mich keiner Eigentümergemeinschaft oder irgendwelchen Vermietern beugen muss.
    ich hoffe, dass wird uns auch fürs weitere Leben so erhalten bleiben.

  • Zitat

    Wichtig ist auch, dass die Bescheinigung beinhaltet, dass ein Hund/ mehrere Hunde gehalten werden dürfen und nicht der Hund xy (sonst bekommst Du nach Tod von xy Problem, wenn Du einen neuen Hund yz anschaffen willst).


    Das wäre gar nicht rechtens.


    Unsere Vermieter (Genossenschaft) halten sich da auch für sehr clever, ich hab eine Genehmigung, in der ausdrücklich nur Shelties erlaubt sind :headbash:


    Als ich mal nachfragte, was denn wäre, wenn ich mich umentscheiden würde, bekam ich per Fax die geänderte Genehmigung, in der dann "Mischling" stand :roll:


    Man darf nicht einen bestimmten Hund erlauben und den nächsten dann verbieten, Ausnahmen sind Listenhunde und wenn von vornherein eine Grenze bei der Größe gesetzt wurde, also wenn immer schon nur Hunde unter 50cm erlaubt waren, dann müssen danach keine Hunde über 50cm erlaubt werden, nur weil die anderen auch gestattet waren.

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