Habe gestern von meiner Anwältin von einem sehr interessanten Fall gehört.
Ein Mann kaufte einen Rüden beim Züchter. Nach einem Jahr gab der Mann den Rüden zurück an den Züchter.
Der Hund hatte einen leichten Überbiss und ein Hoden war in der Bauchhöle. Der Mann berief sich auf das neue Gewährleistungsrecht und verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises und Schadensersatz für die Futterkosten. Der Züchter verweigerte den Schadensersatz und so kam es zum Prozess.
In der ersten Instanz verlor der Käufer.
In der Berufungsverhandlung wurde der Züchter zur Erstattung des Kaufpreises sowie zum Ersatz der Futterkosten in Höhe von 2,5 Euro pro Tag verurteilt worden.
Noch Fragen? Mir fehlen die Worte.