hallo,
ob sowas rechtens ist, kann ich nicht sagen, aber als ich mal einen hund bei der polizei abgegeben habe, wurde ich gefragt, ob ich finderlohn beanspruche. hab ich natürlich nicht, ich war froh, dass der hund nicht vor ein auto gelaufen war, denn er irrte sehr verstört immer wieder über eine hauptstr.
wenn ich auf finderlohn bestanden hätte, dann hätte der halter wohl was zahlen müssen, keine ahnung, wie viel. zusätzlich dazu noch die unterbringung des hundes im tierheim. ob die unterbringung im revier kostenpflichtig ist, weiß ich nicht.
so ein bißchen kommt da schon zusammen, aber 400 euro sind schon eine unverschämtheit.
gruß marion