Profi-Hundefänger kassiert ab

  • hallo,
    ob sowas rechtens ist, kann ich nicht sagen, aber als ich mal einen hund bei der polizei abgegeben habe, wurde ich gefragt, ob ich finderlohn beanspruche. hab ich natürlich nicht, ich war froh, dass der hund nicht vor ein auto gelaufen war, denn er irrte sehr verstört immer wieder über eine hauptstr.
    wenn ich auf finderlohn bestanden hätte, dann hätte der halter wohl was zahlen müssen, keine ahnung, wie viel. zusätzlich dazu noch die unterbringung des hundes im tierheim. ob die unterbringung im revier kostenpflichtig ist, weiß ich nicht.


    so ein bißchen kommt da schon zusammen, aber 400 euro sind schon eine unverschämtheit.


    gruß marion

  • Zitat

    wenn ich auf finderlohn bestanden hätte, dann hätte der halter wohl was zahlen müssen, keine ahnung, wie viel.

    Ich meine, man kann fünf oder zehn Prozent verlangen. Wenn die Fundsache sehr wertvoll ist allerdings weniger.

  • Wie Merlin noch im Tierheim war und ich dort war um mit ihm Gassi zu gehen habe ich ein Gespräch mitbekommen in dem es um eine entlaufene Katze ging.


    Das Mädel fragt nach ob ihre Katze evtl im Tierheim abgegeben worden ist, was auch der Fall war. Das Tierheim wollte von dem Mädel bzw deren Mutter Geld haben, weil die Katze komplett Entwurmt, Entfloht wurde. Dazu kamen halt noch die generellen Aufenthaltskosten.


    Die Katze war insgesamt 3 Tage dort und die mussten glaub 75€ zahlen. Was ich auch als OK empfinde. Die Behandlung müssen sie ja aus Sicherheit schon machen damit die anderen Katzen nicht "angestecket"
    werden. Wobei die auch in Quarantäne war (Vorschrift).


    Aber 400€ ist schon richtig heftig und unverschämt.

  • Zitat

    Ich meine, man kann fünf oder zehn Prozent verlangen. Wenn die Fundsache sehr wertvoll ist allerdings weniger.


    wie soll man das berechnen? geht das nach anschaffungswert, oder zeitwert? :D


    gruß marion

  • ...wenn es nur um den Finderlohn gegangen wäre, hätte sich der " Finder" auch gleich vor Ort mit dem HH in Verbindung setzen können.....Tel.Nr. war am Halsband und überall die Suchzettel mit Adresse.....nein, der wollte richtig Geld :/
    Der kam aus Nauen,etwa 50km von Berlin entfernt.....und brachte den Hund auch dort hin.....
    Ich glaube, die HH haben gezahlt....

  • Ein professioneller Hundefänger kann nur im Auftrag handeln und dann für seine Leistung Geld verlangen.
    Wenn er von sich aus auf die Suche geht und das Tier findet ist das sein privates Vergnügen. Ohne Auftrag hat er eigentlich keinen Anspruch auf Bezahlung.

  • Also jedes Bezirksamt in Berlin hat eigene Tierfänger, die in einem solchen Fall entweder vom Finder oder, wie ich es immer gern mache, von der Polizei gerufen werden. Je nach dem wo sich der Hund befindet, nimmt ihn die Polizei - dann kommt ein Polizeihundeführer und holt ihn ab - mit oder halt die Tierfänger vom Bezirksamt.
    Dazu kommen dann noch die beiden Tierschutzbeauftragten.
    Von daher denke ich nicht, das die einen privaten Tierfänger die Genehmigung erteilen und wenn dann wohl auch nur im Rahmen der Gesetze, nämlich einfangen und zur Tiersammelstelle beim TH bringen und dort abliefern. Ganz bestimmt nicht um diesen dann mit "nach Hause" zu nehmen und schon gar nicht so weit raus aus der Stadt.


    Also da würde ich - auch wenn ich im ersten Moment gezahlt haben - die Polizei und einen Anwalt einschalten und mir das Geld so zurückholen.

  • Also ich glaube ganz bestimmt dass es KEINE PRiVATEN Tierfänger gibt.
    Denn die könnten sich ja sozusagen ihren Job selber fianzieren. Ganz einfach: Hund vom Supermarkt wegklauen. Warten bis ne Suchanzeige ausgehängt wird und den Hund für 400 Piepen vom Halter abholen lassen. Leicht verdientes Geld mit dem Schrecken der Menschen!
    Wäre ja schon sehr sehr sonderbar wenn sowas erlaubt wäre!


    LG Cafedelmar

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