Profi-Hundefänger kassiert ab

  • :schockiert:
    das ist ja wohl der Abschuss!
    Rechtens ist das definitiv nicht! Aus verschiedenen Gründen:
    1. Dienstleistungen haben generell nur im Auftrag zu erfolgen, in Zahlungspflicht ist dann stets in erster Linie der Auftraggeber, auch wenn dieser nicht der Nutznießer der Dienstleistung ist.
    Freiwillig (ohne Auftrag) erbrachte DL ist nicht verrechenbar.
    2. ist es genaugenommen Diebstahl einen fremden Hund mitzunehmen ohne die zuständigen Behörden zu informieren (Polizei, TH etc.)

    Falls dein Bekannter bezahlt hat, sollte er schnellstens einen Anwalt nehmen und außerdem den Fall bei der stadt und beim Finanzamt melden- spätestens wenn das finanzamt dasteht, vergehen dem Möchtegerne Tierfänger seine Machenschaften.

    Auf keinen Fall sollte man sich das bieten lassen... wo soll sowas denn hinführen. Ich persönlich hätte auch sofort die Polizei gerufen wenn der Geld von mir gweollt hätte und den hund sonst nicht rausgeben wollte. Wie gesagt, das ist Diebstahl und mithilfe der Polizei hat man seinen Hund ruckzuck zurück.

    Etwas anderes sind Kosten für Unterbringung, notwendige medizinische Behandlungen (Gefahr im Verzug) usw., diese sind aber nachzuweisen und zu quittieren!

    Schlimm, dass jetzt schon so versucht wird, hilflose Tierhalter abzuzocken, die sich mit sowas nicht gut auskennen.

    lg Susanne

    PS wg. überschneidung: wie gesagt, dass Finanzamt hat immer ein offenes Ohr ;) (und die finden auch immer was :D ), und rechtlich ist das im abseits.

  • Krasse Nummer. Uns wurde vor über 20 Jahren mal ein Main-Coon-Mix geklaut. Die haben wir Jahre später als reinrassige MC auf einer Rasseschau in der Gegend wiedergesehen. Mit Papieren und allem drum und dran. Keinen hat gestört, dass sie nur ungefähr halb so groß war wie die anderen Katzen. Die "Besitzer" hatten über 2.000 DM für sie bezahlt :hust:

    Ich würde in diesem Fall auch das FA einschalten. Die sind wesentlich Durchgriffsfreudiger als das OA :D


    Lustig finde ich, wo er seinen Titel als Tierschutzbeauftragter her hat http://www.hundeseminar.net/ man sollte sich mal den Spaß machen und Online Antrag bei einem der Seminare anklicken. Wenn ich ja nicht so geizig wäre.... ich bin ja schon neugierig :???:

  • mmmhhh, da gibts ja gar kein Seminar "Tierschutzbeauftragter" oder sowas... :???:
    Ich find da nur drei Seminare, für den Sachkundenachweis (nur NRW), Züchterseminar und Zuchtwartseminar, zumindest sind nur diese scheinbar anerkannt und andere stehen da gar nicht.
    Alles sehr zwielicht, dass man solchen Leuten nicht das Handwerk legen kann/will?!
    Naja, wie gesagt, Finanzamt- die suchen auch gerne die Nadel im Heuhaufen, solange bis sie was finden :D .

    lg Susanne

  • ....hm, auf seiner HP liest sich das so ( ...nur eine kleine Auswahl )
    Tierschutzbeauftragter für Berlin
    Sachverständiger für die Sachkundeprüfung gemäß der Hundeverordnung Berlin
    Gutachter für den Senat von Berlin, Erstellung von Negativgutachten
    Sachverständiger für die Sachkundeprüfung des Landes Brandenburg
    Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde......
    Erlaubnis und Sachkundenachweis nach......zur gewerbsmäßigen Zucht, Haltung und Handel mit Wirbeltieren
    Erlaubnis und Sachkundenachweis nach......zum Betreiben von Tierheimen und dem gewerbsmäßigen Handel von Wirbeltieren
    Ordnungsbehördlich zugelassene Zwinger, Zucht, Ausbildung , Abrichtung und Führen von gefährlichen Hunden
    Ausnahmegenehmigung nach........zur Immobilisierung ( Betäubung) von Hunden
    Nachweis und Zeugnis der waffenrechtlichen und veterinärrechtlichen Sachkunde für den Umgang mit Narkosewaffen und deren Munition
    und...und...und....
    wie gesagt, der Mann ist zertifizierter Züchter :/ ....und hat es scheinbar nötig, in Berlin auf Hundefang zu gehen......
    Inwieweit er auch eine "behördliche Genehmigung" hat, Fundhunde in seiner Zwingeranlage unterzubringen, muß noch geklärt werden :roll:

  • Der Typ ist echt spannend. Die obige Liste steht immer mit einem Zusatz eines Vereines. Und wenn man nach dem Verein goggelt landet man bei dem Link, den ich oben angegeben habe :???:

    Wenn man sich die HP anguckt, was für ein toller Kerl und Tierfreund er doch sei...

    Krass. Ich hab mir mal die Mühe gemacht und bin weiter gegangen. Der Verein in dem er züchtet etc. Ich muss neidlos anerkennen, dass das verdammt professionell aufgezogen ist.

  • ....ja, sehe ich auch so...abgesichert wie Fort Knox :roll:
    Wenn man aber in den " Kampfhundforen" blättert, kennen ihn da viele und die Meinungen gehen da auch ziemlich auseinander.....
    Also, der entlaufende Hund wurde von ihm wirklich nur 3 Straßen entfernt von zuhause aufgegriffen.....und überall die Zettel an den Bäumen :|
    Wenn er wirklich so ein großer Hundefreund ist, wie er sagt, dann hätte er ihn schnell bei den Leuten vorbei gebracht
    Übrigens der Hund war KEIN Kampfhund, sondern eine kleine Golden Retriever- Hündin, absolut harmlos und lieb und die mußte ganz sicher nicht in Sicherheitsverwahrung :veg:
    Warum also erst in den eigenen Zwinger stecken......da fällt mir eben nur ein Grund ein: KOHLE........
    und deshalb habe ich jetzt auch eine sehr spezielle Meinung von dem "Herrn"......

  • Zitat

    Würde mir jemand per Mail den link zuschicken, bitte, bitte?

    lg susanne

    Ich denke, es ist das Gegenteil von KATZENFRAU (.de), oder?

    Fragend grüßt

    Doris

  • scheint wohl so, die seite passt jedenfalls...dankeschön!

    lg susanne

    edit: war grad auf der seite... alles sehr merkwürdig. Interessant find ich den FCI geschützen Zwinger, aber als Zuchtwart und Richter ist er für den UCI zuständig :???: .

    Auf jeden Fall würde ich das so nicht hinnehmen, denn was auch immer er kann, für was er qualifiziert ist... offenkundig haben ihn die Behörden nicht gebeten den Hund zu fangen und insoweit hat er als Privatperson gehandelt und den Hund mitgenommen. DAS darf niemadn außer den Behörden selbst oder unter deren Führung.

    Sachen gibts...

  • Moin,

    er kann schreiben was er will und er kann tun was er will und er kann
    meinetwegen qualifiziert sein wie Trummler, Zimen und Pedersen-Federsen
    zusammen....
    ABER

    Zitat

    Umsetzen behördlicher Anweisungen in Bezug auf das Sichern frei laufender oder gefährlicher Tiere


    Irgendeine Behörde MUSS ihm einen Auftrag erteilt haben.
    M.E. nach muß dieser Auftrag für jeden Fall separat erteilt werden,
    ein genereller Auftrag dürfte hier juristisch nicht haltbar sein.

    Frage: Welche zuständige Behörde hat diesen Auftrag erteilt?

    CU

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