• Wenn ich es richtig verstanden habe gibt es einen Vertrag.

    Als erstes würde ich auch einen Anwalt fragen.

    Wenn man davon ausgeht, dass der Vertrag gültig ist und keine unwirksamen Klauseln enthält, dann seit ihr ganz klar im recht. Da die ja mind. 3 mal Vertragsbrüchig geworden sind.

    Mit dem TA würde ich auch noch mal reden und fragen ob er evtl Aussagen würde, wenn es vor Gericht gehen sollte.

    Ein Beratungsschein ist so weit ich weiß aber nur für die Erstberatung. Den kann man beim Gericht bei einem Rechtspfleger beantragen.
    Wenn es vor Gericht gehen sollte muss man Prozesskostenhilfe beantragen.
    Dann muss man sein monatliches Einkommen offenlegen ( bei Beratungsschein und Prozesskostenhilfe).
    Bei der Prozesskostenhilfe wird auch geschaut wie die Gewinnchancen stehen. Wenn die Chancen zu gewinnen eher schlecht stehen bekommt man auch keine Prozesskostenhilfe.

    Lg
    Sacco

  • Na ne Art Schutzvertrag, zu welchen Bedingungen sie den Hund bekommen und idealerweise einen, als ihr den Hund wieder mitgenommen habt.

    Wobei ich mir gar nicht sicher bin, ob Privatleute rechtmäßig nen Schutzvertrag machen dürfen. Der besagt ja, daß der Hund in eurem Besitz bleibt und ihr in jederzeit, bei Verletzung der Auflagen wieder abholen könnt.
    Ansonsten ist ein Hundeverkauf eine abgeschlossene Sache. Dann könntet ihr nix machen, ausser das Vet.amt bei tierschutzrelevanter Haltung einzuschalten.

    Da sie euch den Hund aber freiwillig (unter Zeugen ??) zurückgegeben haben, dürften sie euch eigentlich nix mehr anhaben. Mit welcher Begründung fordern sie ihn denn zurück ? Waren sie nicht zurechnungsfähig bei Rückgabe oder was sollte jetzt der Grund sein ?

    Gruß, staffy

  • hallo ja wir haben nen schutzvertrag

    die sagen wir hätten die unter druck gesetzt was aber der totale quascht ist
    ich werde morgen zu dem anwalt gehen ich habe ihm das geschildert und er meinte den fall nimmt er sehr gerne an

    die behaupten jetzt sachen die nicht stimmen wir haben den hund da raus geholt weil die gegen den vertrag verstossen haben jetzt behaupten die wir hätten den hund wegen tierquälerreich da raus geholt das haben wir aber nie behauptet

  • Aber das was die gemacht haben, ist doch Tierquälerei!!!!

    Über solche Leute könnt ich mich echt aufregen!!!! :zensur: :zensur:


    Das mit dem Anwalt, bei dem du den Termin hast, hört sich doch schon mal gut an!
    Berichte bitte weiter, ich wünsche euch viel Glück! :gut:

  • Moin,

    hab Ihr ein gutes Verhältniss zu eurem Tierarzt?
    Wenn ja, ist der Hund an einer Magendrehung verstorben,
    der Hund bekommt einen neuen Namen, neue Impfpapiere,
    und wird neu vermittelt oder an eine befreundete Tierschutzorga
    abgegeben oder gegen einen anderen Hund getauscht.
    Der ehemalige Halter bekommt von euch ein Hausverbot weil er
    nach eurem Ermessen nicht in der Lage ist einen Hund artgerecht
    zu halten. Warum das Hausverbot ausgesprochen wird liegt in eurem
    Ermessen, es reicht schon wenn euch seine nase nicht passt!
    Wenn Ihr es auf einen Rechtstreit ankommen lassen wollt ist das
    langwierig und teuer.
    Das Risiko würde ich nicht eingehen...

    CU

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