• Zitat

    Moin,

    ich würde mich hinsetzen und dem Vogel einen freundlichen Brief schreiben
    dass das Schreiben seines Anwaltes angekommen ist und das der
    Hund bis zur gerichtlichen Klärung in eurer Verwahrung bleibt.
    Bis dahin wird der tägliche Unterbringungs- und Verwahrungssatz mit
    15,- Euro täglich angesetzt für die der Eigentümer aufzukommen hat.

    Wäre interessant was da für eine Resonanz kommt. :D

    CU


    das ist gut werden wir machen gehe ja morgen zum anwalt habe um 18 uhr nen termin

  • Moin,

    Zitat

    den impfpass haben die uns wieder gegeben und das ganze futter und ihre ganzen sachen spielzeug näpfe und so

    Damit haben die den Fall juristisch gesehen schon verloren.
    Was für ein Flachkopf von Anwalt hat denn den Fall übernommen?

    CU

  • Zitat

    Moin,


    Damit haben die den Fall juristisch gesehen schon verloren.
    Was für ein Flachkopf von Anwalt hat denn den Fall übernommen?

    CU

    das frage ich mich auch ist wohl noch eine angehende anwältin lol aber danke für den tip das ist echt cool

  • Zitat

    Leider nein, Prozeßkostenhilfe bekommst Du nur, wenn Du Aussicht auf Erfolg hast....

    Bei Scheidungen, Kindesunterhalt usw siehts natürlich anders aus.

    falsch!! prozeßkostenbeihilfe bekommt man auch wenn man den fall verliert.

  • Zitat


    papiere hat sie leider nicht aber den impfpass haben die uns wieder gegeben und das ganze futter und ihre ganzen sachen spielzeug näpfe und so

    Normalerweise haben sie damit schon 100%ig bekundet, dass sie an dem Hund keinerlei Interesse mehr haben, würde ich mal sagen.
    LG Noora und Jerry

  • Zitat

    falsch!! prozeßkostenbeihilfe bekommt man auch wenn man den fall verliert.

    So ist es nicht ganz richtig, zum Teil schon:

    Die Prozesskostenhilfe wird natürlich auch gewährt, wenn man verliert. ABER: Dazu muss vorher die Prozesskostenhilfe auch bewilligt worden sein. Und dies wird sie nur, wenn der Richter die Erfolgsaussichten der Klage bzw. der Verteidigung (kommt drauf an, wer man jetzt ist: Kläger oder Beklagter) vor dem Prozess bejaht, eine Mutwilligkeit bezüglich der Klageeinlegung oder Verteidungsabsicht verneint und das Einkommen eine PKH zulässt. Manchmal wird Prozesskostenhilfe auch nur mit Ratenzahlung gewährt, wenn das Einkommen einen gewissen Satz übersteigt. Verliert man dann den Prozess, hat man für seine eigenen Kosten die Prozesskostenhilfe. Sofern man die Kosten der Gegenseite auferlegt bekommen hat, so muss man diese aus eigener Tasche zahlen.

  • Ok, weiß zwar nicht, warum du nix sagen kannst, aber es freut mich für euch und den Hund, dass ihr im Recht seid!

    Falls du doch mal mehr berichten kannst, dann würde es mich schon interessieren...

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