• hmm aber das ist doch dann betrug oder nicht? der hund ist ja jetzt nicht bei uns zuhause und da wo er jetzt ist soll er bleiben! und ich denke die laute wissen das xenia da ist! also wen die schauen fahren und sie dann da sehen gibt das denke ich nur noch mehr ärger :-(

  • Zitat

    hmm aber das ist doch dann betrug oder nicht? der hund ist ja jetzt nicht bei uns zuhause und da wo er jetzt ist soll er bleiben!

    Wo ist denn der Hund jetzt?
    Ich dachte er ist bei euch?

    Oder hab ich jetzt was falsch verstanden?

  • Ja das wäre dann Betrug und mit solchen Vorschlägen wäre ich sehr vorsichtig.
    Klar kann ein Rechtsstreit langwierig und teuer sein aber das andere ist Betrug und ist strafbar. Da macht man sich selber strafbar und der Ta auch noch.

    Lg
    Sacco

  • Zitat

    Wo ist denn der Hund jetzt?
    Ich dachte er ist bei euch?

    Oder hab ich jetzt was falsch verstanden?

    nein der hund ist nicht bei uns zuhause da wir nur ne kleine wohnung haben und das nix für nen schäferhund ist sie ist aber in unserem besitz möchte nicht so gerne genau sagen wo sie jetzt ist weil ich nicht weiss ob die laute mitlessen

  • Moin,

    das Problem ist das die Abgabeklauseln in den Tierschutzabgabeverträgen
    (Hund muß kastriert werden, regelmäßig geimpft, artgerecht gehalten, Nachkontrolle erfolgreich etc.) juristisch keinen Schuß Pulver wert sind.
    Das Einzige was zählt ist: Wer ist im Besitz des Hundes (NICHT unbedingt
    Eigentümer).
    Wenn sich daraus ein Rechtsstreit ergibt finden folgende Massnahmen
    Anwendung:

    Zitat

    Der Besitzer (NICHT Eigentümer) des Tieres darf den Hund nicht
    weiter vermitteln oder verkaufen sondern hat ihn bis zur Klärung des Falles unterzubringen.
    Dafür steht ihm eine angemessen Entschädigung zu
    .

    Um die Sache mal kurz zu fassen:
    Der Kläger ist der rechtmäßige Eigentümer des Hundes (Fakt).
    Der Eigentümer hat euch den Hund (mehr oder weniger freiwillig) übergeben.
    Der Hund wurde von Eurer Tierschutzorga artgerecht untergebracht.

    Das sollte bis zum Ausgang des Prozesses auch so bleiben, einzige
    Möglichkeit des Kläggers wäre eine einstweilige Verfügung auf Herausgabe des Hundes.
    Dagegen kann man aber eine Gegenverfügung (ist nicht sehr teuer) erwirken.
    Der für euch günstige Haken kommt jetzt:
    Schätzung bis es zum Prozess kommt: ca. 5 - 6 Monate frühestens, ergo
    also 150 Tage.
    Unterbringungskosten für enen DSH ca. 12 - 15 Euro pro Tag, macht also
    2250,- Euro.
    Die Tierschutzorga muß den Hund erst dann herausgeben wenn die
    komplette Summe gezahlt worden ist.

    Präsentier das doch bitte mal Deinem H4 Empänger, und er sollte sich
    doch mal Gedanken machen ob er den Hund nicht freiwillig an die Orga
    zurückgibt.

    CU

  • Zitat

    warum denn nicht? dadurch das sich fast jeder durch prozeßkostenbeihilfe einen anwalt nehmen kann...

    Leider nein, Prozeßkostenhilfe bekommst Du nur, wenn Du Aussicht auf Erfolg hast....

    Bei Scheidungen, Kindesunterhalt usw siehts natürlich anders aus.

  • also den hund haben die uns freiwillig raus gegeben wir haben angerufen und gesagt das uns das so nicht passt darauf sagen die wort wörtlich dann holt sie euch doch wieder ab.
    so als mein mann dann da war den hund hollen haben die noch gesagt jetzt macht sie uns wehnigstens nix mehr kaputt.
    so als ich mit meiner freundin da war um bilder zu machen meinte sie zu ihrem mann er kam grade von drausen mit dem hund pack sie weg sie macht mir alles dreckig der hund ist jetzt in unserem besitz da sie ihn ja freiwillig raus gegeben haben!
    er ist jetzt gut versorgt das kan ich zu 100% sagen wir haben sie nicht bei uns weil ich habe 4 kids und nur eine 100qm wohnung das ist nix für so einen hund wir wollen erreichen das der hund da bleiben kann wo er jetzt ist

    aber mal noch eine frage die haben uns den hund ja freiwillig gegeben ist es dann nicht sowiso wieder unser hund?

  • Moin,

    nein, ist er nicht.
    Es muß erst eine schriftliche Rückübereignung stattfinden.
    Kann auch mündlich passieren, ist aber juristisch seeehr
    fragwürdig.
    Könnte aber reichen wenn mit dem Hund die Papiere
    zurückgegeben worden sind!!!
    Ein "Dann hol ihn doch wieder ab" alleine reicht da definitiv nicht.
    Bis dahin ist der Vertragsinhaber der Eigentümer, Ihr seid z.Zt.
    lediglich Besitzer.


    CU

  • ohh man das alles verzwickt hätten wir uns das mal schriftlich geben lassen

    papiere hat sie leider nicht aber den impfpass haben die uns wieder gegeben und das ganze futter und ihre ganzen sachen spielzeug näpfe und so

  • Moin,

    ich würde mich hinsetzen und dem Vogel einen freundlichen Brief schreiben
    dass das Schreiben seines Anwaltes angekommen ist und das der
    Hund bis zur gerichtlichen Klärung in eurer Verwahrung bleibt.
    Bis dahin wird der tägliche Unterbringungs- und Verwahrungssatz mit
    15,- Euro täglich angesetzt für die der Eigentümer aufzukommen hat.

    Wäre interessant was da für eine Resonanz kommt. :D

    CU

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