
Darf man verschreibungspflichtige Medis weitergeben?
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Windi -
20. Januar 2009 um 20:06
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Hallo Foris,
aus aktuellem Anlass hätte ich gerne gewusst, ob man verschreibungspflichtige Medis weitergeben darf, wenn jemand anders genau diese Medis braucht?
Ich habe da leider keine Ahnung von, könnte mir aber durchaus vorstellen, dass ich als Privatperson Probleme bekommen könnte, wenn ich solche Medis an Personen einfach so weiterreiche.
Ich verfolge auch nicht den Zweck, dass ich da jetzt was dran verdiene. Ich benötige sie nicht mehr und jemand anders braucht sie dafür umso eher.
Kann mir da jemand etwas zu sagen, wie sich das verhält und worauf ich evtl. achten sollte?
Lg
Volker - Vor einem Moment
- Neu
Hallo,
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Hallo Volker,
was sind denn das für Medis?
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Mhmm, das kommt darauf an was es ist!? Um welches Präparat handelt es sich denn wenn ich fragen darf?
LG Tanja mit Luna
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Ich könnte mir vorstellen, dass es nicht erlaubt ist. Die sind ja nicht umsonst verschreibungspflichtig.
Ich habe von einer Freundin allerdings auch mal zwei Monatspackungen der "Pille" bekommen, da die die gleichen nahm und nicht mehr vertrug. Ist sicher was anderes, als "harte" Medikamente weiter zu geben.
Beweisen kann es meist keiner, ich denke man sollte wissen, ob man die Verantwortung dafür übernehmen kann.
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Du darfst es nicht, es wäre im schlimmsten Fall sogar Körperverletzung! Selbst wenn er ein Rezept hat, bist du ja nicht bevugt, diese Medikamente abzugeben.
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Normalerweise gibt man Medikamente die man nicht mehr benötigt in der Apotheke ab.
Ich würde das Risiko nicht eingehen und jemanden einfach so verschreibungspflichtige Medis geben. Woher willst du denn so genau wissen, dass genau dieser Mensch auch diese Medikamente benötigt. Das kann man ja eigentlich nur wissen, wenn dieser auch beim Arzt war und auch ein Rezept über genau das gleiche bekommen hat.
Nur die gleichen Symptome heißen nicht immer gleich das es der gleichen Therapie bedarf.
Also immer schön vorsichtig....denn man möchte ja nicht schuld sein, wenn der andere dann richtige gesundheitliche Probleme wegen falscher Medikation bekommt. -
Ich weiß nicht, wie die rechtliche Lage ist, aber unabhängig davon würde ich verschreibungspflichtige Medikamente schon weitergeben, wenn die Umstände stimmen.
Wenn ich weiß, dass die Person genau diese regelmäßig nimmt bzw. nehmen muss, Blutdrucksenker zum Beispiel.
Bei verschreibungspflichtigen Schmerzmitteln wäre ich sehr vorsichtig. Dazu müsste ich die Person ziemlich gut kennen, um ein Gefühl dafür zu haben, ob sie diese nutzt oder missbraucht. -
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http://www.juraforum.de/forum/archive/…mente-verteilen -
Also ich bin Arzthelferin von Beruf. Wenn ich noch übrige Medis hab, und meine Freundin hat z. B. ne Blasenentz. oder ähnliches, dann hab ich auch schon die Medis weitergegeben. Ich kenne ja die Symptome.
Es muß allerdings auch beachtet werden dass best. Medis eine best. Zeit lang eingenopmmen werden müssen. Antibiotika z. B. Wenn man es nicht lange genug einnimmt, dann schadet man nämlich seinem Körper. Es ist nicht gut das Antib. zu kurz einzunehmen. Aber wenn sich jemand nicht richtig damit auskennt, dann würde ich es auch lassen. Ich habe ja die sog. "Rote Liste" in der stehen alle Medis, inkl. Zusammensetzung, nebenwirk. etc. drin.
Allerdings würde ich nie was hergeben, bei dem ich auch nicht sicher bin. Das "Leben" (um es mal krass auszudrücken) oder eher die Gesundheit meiner Freunde ist mir da doch wichtiger. -
Hallo,
nur zur Richtigstellung. Die Medis sind für einen Hund und derjenige, der danach fragt, braucht exakt die Medis, die ich hier noch von dem verstorben Hund übrig habe.
Also von daher würde es passen. Es handelt sich dabei NICHT um Medis, die für den Menschen gedacht sind.
Lg
Volker - Vor einem Moment
- Neu
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