ZitatBis jetzt noch nicht, aber lt. Polizei liegt kein Vorsatz vor und deshalb wird nicht ermittelt. Ich kenne mich da leider nicht aus.
LG Birgitt
Auch die fährlässige Tötung eines Wirbeltieres ist strafbar, wenn kein vernünftiger Grund vorlag.
Allerdings kann, wie gesagt, die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, z.B. wenn die Schuld des Täters nur geringfügig war und nicht davon auszugehen ist, dass sich dieser Vorfall wiederholt.
Eine Ermittlung muss in Folge einer Strafanzeige immer stattfinden, dazu sind Polizei und Staatsanwalt gesetzlich verpflichtet.