Stromreizhalsband - wieso wird sowas noch empfohlen??

  • Zitat

    Hm...man weiß ja nie wer hier so mitliest...


    Sagen wir mal so. Es galt Verhaltensketten zu unterbrechen, weswegen einem Tier die Einschläferung von staatlicher Seite drohte.


    Ich denke, das sollte reichen.

    Was auch immer ihr darunter verstehen mögt, ich denke der eine oder andere wird mich verstehen.
    in diesem Sinne, Yvonne


    Oh Weh erinnert mich stark an Herrn B. :/ der einen Verhaltensauffälligen Hund der schon auf der Abschussliste stand, mit Hilfe einiger "Tierschützer" aus dem TH befreite und nach Hause holte, und das obwohl schon die halbe Welt motviert wurde, Empörungsschreiben an das Amt zu schicken und legal für den Hund zu kämpfen. :/
    Man wusste es ja besser und der Hund musste es mit dem Leben bezahlen.
    Dieser Herr vertritt auch die Auffassung, man könne Hunde damit therapieren und vertreibt die Dinger sogar. :/
    Und dieser Herr wurde dann auch noch von den "Tierschützern" verteidigt, nur weil er angeblich diesen einen Hund retten wollte, dabei ging es ihm nur um Werbung für seine Firma und um Annerkennung.
    Ende vom Lied, die Behörden bekamen Wind und der Hund wurde beschlagnahmt und sofort getötet.


    Armer Kerl, vielleicht hätte er mit legalem Kampf und Liebe noch eine Chance gehabt, aber vielleicht ist es auch besser dass der Hund hinter der Regenbogenbrücke ist, besser tot als so "therapiert" zu werden!

  • Zitat

    Sagen wir mal so. Es galt Verhaltensketten zu unterbrechen, weswegen einem Tier die Einschläferung von staatlicher Seite drohte.


    Ich denke, das sollte reichen.


    Hmmmm...ich arbeite beruflich ja auch auschliesslich mit "Problemhunden", meistens sind es aggressive Hunde oder solche mit ausgepraegten Aengsten und Phobien. Ein TT kam dabei noch nie zum Einsatz, ich wuesste auch wirklich nicht inwiefern dies bei solchen Faellen angebracht waere.


    Erzaehl doch mal ein bisschen ausfuehrlicher von deiner Arbeit.....wuerd' mich sehr interessieren :)

  • Zitat

    Hmmmm...ich arbeite beruflich ja auch auschliesslich mit "Problemhunden", meistens sind es aggressive Hunde oder solche mit ausgepraegten Aengsten und Phobien. Ein TT kam dabei noch nie zum Einsatz, ich wuesste auch wirklich nicht inwiefern dies bei solchen Faellen angebracht waere.


    Erzaehl doch mal ein bisschen ausfuehrlicher von deiner Arbeit.....wuerd' mich sehr interessieren :)


    Also, schlichtweg nochmal, bei uns ist der Einsatz unter Strafe verboten und damit rechtfertigt auch das Einschläfern von staatlicher Seite nicht das TT! Das gibt es nämlich nicht, dass es dann erlaubt wird.


    Pressemitteilung Nr. 8/2006 BVerwG 3 C 14.05 23.02.2006


    Elektroreizgeräte zur Hundeerziehung sind tierschutzrechtlich verboten
    Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, bei der Hundeausbildung nach geltendem Tierschutzrecht verboten ist.


    Der Kläger führt Seminare zur Hundeerziehung durch und möchte dabei den Einsatz von Elektroreizgeräten vorführen. Der beklagte Landkreis hält das für unzulässig. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Landkreis – wie schon die Vorinstanzen – Recht. Das Tierschutzgesetz verbietet die Verwendung von Geräten, die durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres erheblich einschränken oder es zur Bewegung zwingen und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist. Von diesem Verbot werden die vom Kläger verwendeten Elektroreizgeräte erfasst. Dabei kommt es nicht auf die konkrete Verwendung der Geräte im Einzelfall sondern darauf an, ob sie von ihrer Bauart und Funktionsweise her geeignet sind, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen. Denn es entspricht der Absicht des Gesetzgebers, den Einsatz der potentiell gefährlichen Geräte generell zu verbieten. Nach dem Gesetz mögliche landes- oder bundesrechtliche Ausnahmen von dem Verbot sind bisher nicht normiert worden.


    BVerwG 3 C 14.05 – Urteil vom 23. Februar 2006

  • Ich möchte mal was zum Verbot des ERGs sagen.
    Eines vorab: Für mich gehört soetwas definitiv nicht an den Hund.


    Ich habe aber kürzlich einen Artikel in der Hund und Jagd gelesen. Hier wurde berichtet, das ERGs (Elektroreizgeräte) vermutlich wieder erlaubt sind, da nach Erneuerung des Waffengesetzes der Verbot der ERG-Geräte als unverhältnismäßig eingestuft wurde. Die Begründung des Bundesrats war, das ERG-Geräte seither in der Hundeausbildung erlaubt waren und sich dort bewährt haben.
    Das Gesetz wurde am 22. Februar 2008 verabschiedet - einschließlich der Empfehlung des Bundesrats.
    Das ist aber in meinen Augen eine rechtliche Grauzone. Hier treffen zwei Gesetze, TschG und Waffengesetz, aufeinander und widersprechen sich.


    Gibt es eigentlich einen definierten Unterschied zwischen einem Teletakter und einem ERG? Für mich sind das ja ein und dieselben Geräte, aber es wird unter den "Anwendern" zumindest dargestellt als wäre das nicht ein und dasselbe. Weiß das jemand genauer?


    Allerdings muss ich sagen, das ich eine eventuelle sinnvolle Anwendung für ein ERG sehe. Und zwar bei einem tauben Hund. Und hier nur für den Zweck den Hund für sich aufmerksam zu machen um dann mit Sichtzeichen mit ihm zu kommunzieren. Allerdings müsste ich dann sicher sein dass das ERG nur solche Impulse abgibt, wie man es Beispielsweise bei einer Reizstromtherapie vom Orthopäden kennt. Dort kribbelt es ja tatsächlich nur. Das weiß ich aus eigener Erfahrung sogar im Halsbereich (dämliche Arzthelferin hat die Elektrode mal zu hoch angesetzt). Für eine AUsbildung oder zur Unterstützung derer lehne ich solche Hilfsmittel, wie auch Stachler rigoros ab.

  • Zitat


    Allerdings muss ich sagen, das ich eine eventuelle sinnvolle Anwendung für ein ERG sehe. Und zwar bei einem tauben Hund. Und hier nur für den Zweck den Hund für sich aufmerksam zu machen um dann mit Sichtzeichen mit ihm zu kommunzieren. Allerdings müsste ich dann sicher sein dass das ERG nur solche Impulse abgibt, wie man es Beispielsweise bei einer Reizstromtherapie vom Orthopäden kennt. Dort kribbelt es ja tatsächlich nur. Das weiß ich aus eigener Erfahrung sogar im Halsbereich (dämliche Arzthelferin hat die Elektrode mal zu hoch angesetzt). Für eine AUsbildung oder zur Unterstützung derer lehne ich solche Hilfsmittel, wie auch Stachler rigoros ab.


    dafür gibt es vibrationshalsbänder, die NUR vibrieren. das thema gab es hier auch schon, siehe tagakm.

  • Kleine juristische Spitzfindigkeit:


    Waffengesetz regelt den Erwerb und Besitz
    Tierschutzgesetzt regelt den Einsatz am Tier.


    Ergo, nur weil ich es kaufen und haben darf, darf ich es nicht einsetzen.


    Wenn das Waffengesetz erlaubt, dass ich eine Pistole kaufe (mit Erlaubnisschein/Besitzkarte), dann erlaubt es nicht, dass ich damit auf Menschen schieße (hat das Strafgesetzbuch was dagegen).


    Die gesetzte haben unterschiedliche Zielrichtungen und Schutzbereiche. Wenn also im Waffengesetz was geändert wird, hat das auf das Tierschutzgesetz keinen Einfluss. Ist und bleibt damit verboten, auch wenn sich das Waffengesetz ändert.

  • onyxvl, mit Deiner juristischen Spitzfindigkeit hast Du ja vollkommen Recht. Bin ich voll bei Dir ;)


    Es geht mir nur darum das die Sache doch nicht so klar und eindeutig zu sein scheint. Es steht ja immer noch die Begründung des Bundesrats im Raum, die sich in Verbindung mit dem Waffengesetz dafür aussprechen das selbst die Verwendung des ERGs erlaubt ist.

  • Hallo Jörg,


    grundsätzlich muss man das vor dem Hintergrund des Gesetzgebungsverfahrens sehen. Die Entwürfe eines Gesetztes gehen über diverse Arbeitsgruppen, Ausschüsse, Referenten usw. und das sind bei den beiden Gesetze verschiede. Ich gehe daher von einer Gedankenlosigkeit des Referenten, da nicht zuständig und nicht kompetent, aus.

  • Zitat

    Also, schlichtweg nochmal, bei uns ist der Einsatz unter Strafe verboten und damit rechtfertigt auch das Einschläfern von staatlicher Seite nicht das TT! Das gibt es nämlich nicht, dass es dann erlaubt wird.


    Jau...schon klar....nur wuerde es mir wirklich interessieren was Marasoey zu berichten hat von der Anwendung eines TT an den Hunden mit denen sie arbeitet ;)



    Zitat

    Allerdings muss ich sagen, das ich eine eventuelle sinnvolle Anwendung für ein ERG sehe. Und zwar bei einem tauben Hund. Und hier nur für den Zweck den Hund für sich aufmerksam zu machen um dann mit Sichtzeichen mit ihm zu kommunzieren. Allerdings müsste ich dann sicher sein dass das ERG nur solche Impulse abgibt, wie man es Beispielsweise bei einer Reizstromtherapie vom Orthopäden kennt. Dort kribbelt es ja tatsächlich nur


    Also ich benutze bei tauben Hunden ein echtes TT (weil's billiger war als ein Band das nur reine Vibration ausstrahlen kann), das dabei aber lediglich auf Vibration geschaltet ist.....da ist keinerlei Stromreiz dabei.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!