Hundesteuerbescheid *kotz*

  • Boah, viele von euch habens noch gut. :schockiert:

    Bei uns zahlt man für den ersten € 120 pro Jahr. Bei zweien zahle ich insgesamt € 288.
    Beim dritten und vierten weiss ich es gar nicht genau. Ich habe jeweils 2 Hunde auf mich und zwei auf meinen Mann angemeldet. Da wir unterschiedliche Nachnamen haben ist das bisher niemandem aufgefallen. Aber erwischen lassen dürfen wir uns damit nicht. Aber so kann ich wenigstens was sparen und ich denke der Unterschied ist nicht unerheblich.

    Sowas wie Kotbeutelspender habe ich noch NIE gesehen und es herrscht eigentlich überall Leinenpflicht ausser auf ein paar gekennzeichneten Flächen. Das Gras steht da aber mitunter so hoch, dass man sich das auch sparen kann. Zum Glück haben wir in näherer Entfernung eine richtige Hundewiese. Aber selbst da wird man oft von Fahrradfahrern angepöbelt, die nicht wissen das dort ein reines Hundegebiet ist. Davon abgesehen ist es ein Fussgängerweg, auf dem sie (von der Hundewiese mal abgesehen) sowieso absteigen müssten. Naja, dickes fell zulegen und durch.

  • bei uns kostet der erste Hund 75...der zweite 120...und jeder weitere 200....ich finde das ganz schön übertrieben...der erste hund stört mich nicht so aber der preis für den zweiten ist echt zu doll....aber wo ich jetzt gelesen habe wieviel das bei einigen von euch kostet...geht das ja noch.....dafür haben wir bei uns aber keinen leinenzwang...und das ist ja immerhin etwas...

  • Zitat

    ...

    Nun steht im Bescheid, das bei 2 Hunden, der erste Hund genauso teuer ist wie der zweite.
    ....

    Jaaaa- das ist leider so. Und ich finde es :zensur: und NR 3 erhöht das ganz nochmal :irre:

    Ich könnte ja mit Zähneknierschen verstehn, das der zweite Hund teurer wird, aber den ersten gleich auch höher zu setzten ist ne sauerrei! Und ein sogenannter Listenhund-wird hier richtig teuer!

    Interessant sind die Unterschiede :gott: -das ist selbst bei uns hier total unterschiedlich. Wir sind der letzte Zipfel vom HSK-wir grenzen direkt an den Soesterkreis und den Märkischnkreis-dort sind die Steuern ganz anders.

    Wir sind zwar noch relativ günstig, aber der Soesterkreis z.b. ist immer noch erheblich günstiger.

    LG nadine

  • :schockiert: Bor was ist das alles teuer bei euch. Hier die Steuerbeiträge die bei mir zu zahlen sind wenn

    a) nur ein Hund gehalten wird 36,00 € ;
    b) zwei Hunde gehalten werden 48,00 € je Hund;
    c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 60,00 € je Hund;
    d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 192,00 € ;
    e) zwei oder mehr gefährliche Hunde
    gehalten werden 240,00 € je Hund.

    Ich finde damit kann man leben oder???

  • Wenn ich die Gebühren sehe werde ich echt neidisch ...

    Ich habe gestern zähneknirschend die Hundesteuer für Paco überwiesen.
    Für den Preis dürfen meine Hunde jetzt ordentlich den Park zuscheissen *scherz*

  • Und ich dachte immer Hamburg wär teuer! Dabei zahl ich NUR (wenn ich mir die Preise hier so ansehe) 90,- im Jahr! Das geht ja dann noch... :roll: Dafür sind Listenhunde hier richtig teuer, ich glaube um die 900,- je nach Hund! :schockiert:

  • Ich komme damit nicht klar, dass in Hannover man für den 1. Hund 120 bezahlt, für den zweiten das Doppelte und für den dritten das Dreifache!!
    Hier in Wunstorf sind es immer noch um die 100€ pro Hund, und wenn ich mir überlege, dass auch der Reggy mit seinen 2kg 100€ im Jahr kostet, verlange ich aber auch eine Meerschweinchensteuer!! :motz:

  • Das habe ich gerade gefunden, dachte das passt ganz gut, das heisst doch eigentlich dass das allgemein und in jeder Stadt rechtswidrig ist, oder :schockiert:

    Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Laichinger Kampfhundesteuer für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Der Gemeinderat hatte im November 2006 beschlossen, dass für so genannte Kampfhunde 600 Euro -Hundesteuer im Jahr fällig werden, während andere Rassen nur 81 Euro kosten.

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    LAICHINGEN - Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Laichinger Kampfhundesteuer für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Der Gemeinderat hatte im November 2006 beschlossen, dass für so genannte Kampfhunde 600 Euro -Hundesteuer im Jahr fällig werden, während andere Rassen nur 81 Euro kosten. Dagegen hatte eine Hundebesitzerin geklagt. Die Stadt kann Berufung einlegen.

    Von dem Urteil könnte ganz Baden-Württemberg betroffen sein. Das Verwaltungsgericht habe damit nicht nur die höheren Steuern für Kampfhunde in Laichingen aufgehoben, sondern auch grundsätzlich die Rechtmäßigkeit der Polizeiverordnung des Innenministeriums über das Halten gefährlicher Hunde angezweifelt, erläutert Anwalt Lars-Jürgen Weidemann, der die Laichinger Hundebesitzerin Monika Müller vertritt.

    Genau auf diese Polizeiverordnung aus dem Jahr 2000 hatte sich Laichingen - wie andere Städte auch - berufen und die darin aufgeführte Liste gefährlicher Hunde übernommen. In dieser Liste ist auch der American-Staffordshire-Terrier vertreten, und darum handelt es sich bei Müllers Hündin Xena, übrigens Laichingens einziger "Kampfhund".

    Keine Daten als Belege erhoben

    Anwalt Weidemann hatte argumentiert, dass Baden-Württemberg seiner Beobachtungspflicht nicht nachkomme. Das Land habe nie Statistiken über die Häufigkeit von Vorfällen mit so genannten Kampfhunden erhoben. Es gebe also gar keine Daten, die diese angebliche Gefährlichkeit belegen.

    Dieser Argumentation sei das Verwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung am Dienstag gefolgt, sagt Weidemann. Eine schriftliche Begründung liegt noch nicht vor. Das Gericht habe bestätigt, dass der Laichinger Gemeinderat nicht mehr ohne weiteres bestimmte Rassen als gefährlicher einstufen könne als andere Hunde gleicher Größe. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung habe das Gericht die Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof zugelassen.

    Ob die Stadt Laichingen davon Gebrauch machen will, war gestern nicht mehr zu erfahren. Den Steuerbescheid für Xena hatte die Stadt bereits ausgesetzt, als Monika Müller Klage einreichte.

    Dass Xena gefährlicher sein soll als andere Hunde, hatte ihre Besitzerin von Anfang an für einen schlechten Scherz gehalten. Die neunjährige Hündin hat zweimal den Wesenstest bestanden, sei ausgesprochen kinderlieb und verhalte sich anderen Hunden gegenüber völlig friedlich. Es habe noch nie irgendeinen Vorfall mit ihr gegeben, bestätigt Monika Müller.

    Verwaltungsgericht hebt Kampfhundesteuer aufLAICHINGEN - Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Laichinger Kampfhundesteuer für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Der Gemeinderat hatte im November 2006 beschlossen, dass für so genannte Kampfhunde 600 Euro -Hundesteuer im Jahr fällig werden, während andere Rassen nur 81 Euro kosten. Dagegen hatte eine Hundebesitzerin geklagt. Die Stadt kann Berufung einlegen.

    Von dem Urteil könnte ganz Baden-Württemberg betroffen sein. Das Verwaltungsgericht habe damit nicht nur die höheren Steuern für Kampfhunde in Laichingen aufgehoben, sondern auch grundsätzlich die Rechtmäßigkeit der Polizeiverordnung des Innenministeriums über das Halten gefährlicher Hunde angezweifelt, erläutert Anwalt Lars-Jürgen Weidemann, der die Laichinger Hundebesitzerin Monika Müller vertritt.

    Genau auf diese Polizeiverordnung aus dem Jahr 2000 hatte sich Laichingen - wie andere Städte auch - berufen und die darin aufgeführte Liste gefährlicher Hunde übernommen. In dieser Liste ist auch der American-Staffordshire-Terrier vertreten, und darum handelt es sich bei Müllers Hündin Xena, übrigens Laichingens einziger "Kampfhund".

    Keine Daten als Belege erhoben

    Anwalt Weidemann hatte argumentiert, dass Baden-Württemberg seiner Beobachtungspflicht nicht nachkomme. Das Land habe nie Statistiken über die Häufigkeit von Vorfällen mit so genannten Kampfhunden erhoben. Es gebe also gar keine Daten, die diese angebliche Gefährlichkeit belegen.

    Dieser Argumentation sei das Verwaltungsgericht in der mündlichen Verhandlung am Dienstag gefolgt, sagt Weidemann. Eine schriftliche Begründung liegt noch nicht vor. Das Gericht habe bestätigt, dass der Laichinger Gemeinderat nicht mehr ohne weiteres bestimmte Rassen als gefährlicher einstufen könne als andere Hunde gleicher Größe. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung habe das Gericht die Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof zugelassen.

    Ob die Stadt Laichingen davon Gebrauch machen will, war gestern nicht mehr zu erfahren. Den Steuerbescheid für Xena hatte die Stadt bereits ausgesetzt, als Monika Müller Klage einreichte.

    Dass Xena gefährlicher sein soll als andere Hunde, hatte ihre Besitzerin von Anfang an für einen schlechten Scherz gehalten. Die neunjährige Hündin hat zweimal den Wesenstest bestanden, sei ausgesprochen kinderlieb und verhalte sich anderen Hunden gegenüber völlig friedlich. Es habe noch nie irgendeinen Vorfall mit ihr gegeben, bestätigt Monika Müller.

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