Hundebiss-Tierarztkosten übernehmen?

  • Hallo,


    ich kann Verena nur zustimmen. Ich finde einfach, ein Hund darf nur von der Leine, wenn man 100%tig weiß, dass er nicht ernsthaft zubeißt.
    Ich habe zwar einen kleinen "Schoßhund", halte mich aber trotzdem nicht für parteiisch.
    Ich finde es auch unmöglich, dass die Yorkies Deinen Hund so traktiert haben. Da hätten die Besitzer definitiv dazwischen gehen müssen.
    Meine Kleine kann manchmal auch giftig werden, wenn ein Hund sie einfach nicht in Ruhe lässt. Sie zeigt dann ziemlich heftiges "Weg-Schnappen". Ich gehe allerdings immer dazwischen, wenn es zu bunt wird.
    Ich finde, Du hättest Deinen Hund aus dem Getümmel holen müssen, bevor es zu der Beißerei kommen konnte. Selbst wenn die Kleinen gestänkert haben, hätte Dir klar sein müssen, dass sie im Ernstfall den Kürzeren ziehen würden.
    Ich kenne zudem jede Menge große Hunde, die bei nem kleineren nie zubeißen würden. Die wissen sich schon zu wehren - egal, wie sie angegangen werden. Dann gibts mal nen Pfotenhieb oder eine richtig deutliche Zurechtweisung und das wars dann meistens.
    Ich will damit ganz bestimmt nicht sagen: Du hast den größeren Hund, deshalb bist Du Schuld. Das Verhalten Yorkiebesitzer finde ich auch ziemlich veratwortungslos...
    ABER:
    Dein Hund hat einen anderen verletzt. Ob der nun größer oder kleiner war, oder wer Schuld daran war, ist für mich gar nicht so wichtig. Es hätte einfach nicht passieren dürfen.


    LG,
    -Liz

  • Hallo!


    Was das "Versicherungstechnische" betrifft: Hündin eines Freundes hatte mal eine kurze heftige Begegnung mit einer anderen Dame. Beide unangeleint. Beide haben gleichzeitig angefangen und jede hat einmal zugehackt. Der Freund wollte die Verletzung bei der anderen Hündin über seine Versicherung laufen lassen. Seine eigene Hündin hatte nur 'ne kleine Macke, die Verletzung bei der anderen war ein größerer Riss am Lauf.


    Wichtig: Beide Hunde unangeleint. Dafür kam seine Versicherung nicht auf. Das sei Kulanzsache der Versicherungen, ob sie dann zahlen oder nicht. Bei unangeleinten Hunden trägt normalerweise jeder seinen eigenen Teil.


    Gruss Gaby


  • Auch wenn ich diese "die Großen / die Kleinen"-Schublade nicht leiden kann, so gebe ich Verena doch voll und ganz recht! Auch wenn sich zwei kleine "Scheißerchen" aufführen wie große Doggen muss dein Hund (egal wie groß übrigens) die Fassung aufbringen und da raus kommen ohne, dass da von einem Tierarzt geflickt werden muss! Meine Hündin ist nicht unbedingt konfliktscheu und sehr selbstbewusst (geht Streit allerdings an sich aus dem Weg, wenn es sie nicht betrifft) aber dennoch kann auch ein so großer Hund wie Ronja oder eben euer Rüde sehr wohl dosieren... Wenn der Yorki tatsächlich nicht nur einen Zahnabdruck hat, sondern vielleicht sogar einen Gegenbiss, dann würde ich dir sogar dringend raten freundlichst die Rechnung zu übernehmen! Denn sonst hast du ganz schnell vielleicht ein solches "die Großen sind gefährlich"-Debakel, was für deinen Hund, der gebissen hat (wer anfängt ist wurscht!) u.U. auch Folgen haben könnte!
    Eine andere Situation wäre es, wenn dein Hund ebenfalls Verletzungen davon getragen haben sollte, die ähnliche Auswirkungen und Folgen haben!


    LG murmel

  • Hallo Hayo,
    also ich kann Verena und Murmel nur voll und ganz zustimmen. Es kann nicht sein, dass dein Hund, egal wie nervig die beiden Yorkies waren, so heftig zubeisst. Die bieden anderen haben ja wohl nicht so zugebissen oder? Sonst hätte dein Hund auch eine Verletzung.
    Ich will jetzt nicht deinen Hund schlecht machen oder Parteiisch wirken, das Verhalten der Yorkies ist auch absolut unverständlich und durch solche Geschichten geraten dann kleine Hunde in den Ruf Kläffer zu sein.
    Da aber dein Hund zugebissen hat und den Kleinen (eigentlich egal welche Größe) verletzt hat, würde ich schon aus Anstand zahlen.
    Desweiteren kann ich Gaby (mongrel) nur zustimmen, da ich auch schon oft von solchen Gechichten gehört habe und die Versicherung nicht zahlt, wenn alle Hunde frei waren. Außerdem ist einer Bekannten schon passiert, dass sie von Behörden verwarnt wurde, da sie so ja zugegeben hat ihren mehr als 40cm großen Hund frei, kein Freilaufgelände, ohne Leine oder Maulkorb hat spielen lassen.
    Deswegen denke ich, dass du wenn die Yorkiebesitzer wirklich vor Gericht gehen würden nur den kürzeren ziehen kannst. Also riskier das Theater nicht und zahl lieber. Irgendwann werden die Yorkiebesitzer auch noch auf die Schnauze fallen und dürfen vielleicht selber zahlen. Man sagt ja immer: Irgendwann kommen sie an dir vorbeigeflogen und dann kannst du ihnen in den A**** treten. Also keep cool!
    LG Bianca

  • Hallo Verena,
    es war nicht so, das mein Hund zu anderen gelassen wurde, sondern vielmehr war er mit seinem "Mittagsrudel" zusammen. Insgesamt 5 Hunde,
    davon 2 etwas größer wie meiner sowie der besagte "Augapfel" der sich aber für den Chef des ganzen Rudels hält. Die Yorkis sind Ihrem Besitzer abgehauen, und sind zu den spielenden Hunden gestürmt und nicht umgekehrt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat mein Hund auf Attacken von anderen Hunden immer mit einem beherzten Sprung zur Seite reagiert oder aber ist ruhig daran vorbeigegangen. Sogar als wir einmal "Platz und bleib" trainiert haben, ist er ruhig wie ein Englischer Wachsoldat geblieben, als ihm ein durchgeknallter kleiner Mischling kläffend auf den Vorderläufen rumghüpft ist.
    (Der hat übrigens auf zurufen der Besitzerin auch nicht gehört, und ist zu meinem Hund gerannt). Also, ab wann kann ich denn Eurer Meinung nach sicher sein, das mein Hund nicht beißt?



    Ich habe eben mit meinem Versicherungsvertreter gesprochen, und werde das ganze nun doch an die Versicherung abgeben. Denn das hat nichts mit Schuldeingeständnis zu tun, wie ich bisher angenommen habe. Die Versicherung wird den Fall prüfen. Da beide ohne Leine waren, wird das Versicherungstechnisch maximal auf einen Vergleich 50:50 hinauslaufen.


    viele Grüße
    hajo

  • Also rein rechtlich - obwohl ich jetzt kein Anwalt oder so bin...


    § 833BGB


    Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache (dazu gehört wohl leider auch ein hund..) beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.


    Soweit das Gesetz.
    Eine "Sache" ist beschädigt worden, und somit bist du verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Ob der andere Hund provoziert hat oder nicht, ist meines Erachtens irrelevant, bzw. würde die Beweislast bei Dir liegen und das zu beweisen dürfte sehr, sehr schwer/unmöglich sein. Abgesehen davon wäre die angemessene Sorgfaltspflicht wahrscheinlich ein Maulkorb - bei jedem Hund. Da diese Sorgfaltspflicht aber nicht eingehalten wird, ist im Normalfall immer der für den Schaden verantwortlich, der den Hund führt. (Außer in Vertretung, aber das war hier eh nicht der Fall).


    Daraus folgt:
    Ich würd zahlen... Und kein Trara draus machen. Das die Kleienn nicht erzogen sind usw. ist ein anderes Thema. Aber rein rechtlich kannst da nicht viel machen imho.
    Alle andren Teile haben meine Vorredner eh schon abgehandelt, da ich da mit Verena, murmel & co gleicher Meinung bin, erspar ich mir das Getippe und Euch das Gelese ;-)


    liebe grüße,


    schnupp

  • Hallo Nadine,
    diesen Punkt diskutieren wir die ganze Zeit. Der Hund ist versichert, aber da beide alle Hunde frei waren, wird die versicherung die Kosten wohl nicht übernehmen.
    LG Bianca

  • Zitat

    oder eine Sache (dazu gehört wohl leider auch ein hund..)


    nein, da hat sich vor einiger zeit wohl was geändert....
    offiziell gelten hunde nicht mehr als sache.
    Wo genau man das nachlesen kann weiß ich jetzt nich aber einige nette beamten haben mir das damals erklärt als ronja leicht gebissen wurde.


    Gruß Jessy

  • Zitat

    nein, da hat sich vor einiger zeit wohl was geändert....
    offiziell gelten hunde nicht mehr als sache.
    Wo genau man das nachlesen kann weiß ich jetzt nich aber einige nette beamten haben mir das damals erklärt als ronja leicht gebissen wurde.


    Gruß Jessy


    ok, dann haben sie das da in dem BGB, was ich hier herumliegen hab, noch nicht geändert... ist zwar die 56. Auflage von 2005 - aber auch die übersehen wohl etwas. Aber ich denke, dass unter diesen Abschnitt auch Hunde fallen.


    lg
    schnupp

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