DER VERMIETER ZICKT RUM!!!

  • Hallo zusammen,


    ich habe da ein ziemlich dickes Problem! Ich bin verliebt (':love:')
    love in eine wunderschöne Windhund-Mischlingsdame. Diese wohnt derzeit noch im Tierheim. Ich besuche sie sehr sehr oft. Sie ist unendlich schüchtern und gewöhnt sich langsam an mich. Wir - ich, mein Freund, sie - werden langsam zu einem echt guten Team. Natürlich möchten wir sie unbedingt zu uns nehmen.


    Problem:


    Der Mietvertrag sieht die Zustimmung des Vermieters vor. Dieser ist ganz und gar nicht angetan. Zwar liebt es Hunde über alles, hat selber zwei, aber möchte uns den Spaß verwehren. Zunächst begründete er es mit eventuellen Ruhestörungen, wir haben daraufhin ALLE Mitmieter um ihre Unterschriften gebeten. KEINER hatte etwas gegen einen Hund, bzw. die eventuellen Störungen durch ihn.


    Dann sind wir wieder zum Vermieter und haben ihm alles vorgelegt, dann meinte er, dass er in einem anderen Mietobjekt Probleme mit einem aggressiven "Kampfhund" hatte und daher gar keine Hunde mehr erlauben möchte (der Mieter mit dem "Kampfhund" musste ausziehen). Obwohl es zuvor mit zwei anderen Hunden keine Probleme gegeben hat!


    Wie ihr euch denken könnt, kann und möchte ich diese Situation nicht akzenptieren. Mein Freud und ich haben uns schon abstruse Pläne einfallen lassen. Kennen uns aber rechtlich nicht soooo gut aus. Vielleicht weiß da jemand einige rechtliche Lücken?


    Ich weiß, dass es den sogenannten "Rechtsmissbrauch" gibt, d.h. der Vermieter würde z.B. aus Gründen der Bequemlichkeit - "es könnte ja eventuell zu Problemen kommen" - den Hund kategorisch verbieten. Wenn alle Mieter aber einverstanden sind, und die "Schutzfunktion" des Vermieters den Grund verliert, dann würde er sein Recht pauschal als Verbot mißbrauchen.


    Er hat Angst, dass wenn er uns den Hund erlaubt, dass dann ja alle kommen könnten. Das mag sein, allerdings enthält unser Mietvertrag die Klausel, dass eine Erlaubnis sich auf ein bestimmtes Tier bezieht und daraus keine Ansprüche abgeleitet werden dürften.


    Klar ist das Mietrecht, was die Hundehaltung betrifft verdammt verworren und z.T. sehr widersprüchlich, dass weiß der Vermieter auch. Eigentlich ist er sehr nett, aber grausam, wenn er mir erst sagt, dass ich keinen Hund in seiner Wohnung haben darf, und mir dann von seinen tollen Hunden erzählt und dass sein Freund jetzt kürzlich erst einen neuen Welpen...


    Wie würdet ihr entscheiden??? Hund einfach holen und es drauf ankommen lassen??? Die Mutter meines Freundes würde den Hund auch nehmen - offiziel - er wäre dann aber ein Dauergast!!! Wir wohnen eh nur noch ca. 1 Jahr dort und möchten dann ganz fortziehen, leider können wir es jetzt noch nicht (Studium und Beruf). Daher würde sich für das Jahr auch kein Umzug lohnen. Ich kann aber nicht so lange auf meinen Hund warten, bzw. er nicht auf mich! Sollen wir klagen??? Ein drittes mal mit ihm reden führt ohne neue Argumente zu nichts! Mit einem Anwalt reden? Wisst ihr jemanden, der sich auf Mietrecht/Hundehaltung spezialisiert hat.


    Eine tiefe Verzweiflung macht sich breit. Ich wollte die Kleine am Montag aus dem Tierheim holen.


    :help:


    Über Hilfe, Hinweise, Erfahrungen wäre ich sehr sehr dankbar.
    VIELEN DANK und schöne Grüße...

  • Hallo,


    Foto vom putzeligen Hund machen, am liebsten durchs Gitter durch und möglichst traurig guckend. Dann ab damit zum Vermieter...
    Wenn er wirklich ein Herz hat (und auch eins für Hunde) dann muss das doch weichzukochen sein. Vielleicht auch mit ganz offenen Karten spielen und sagen, dass ich dann auch umziehen wollt, der Hund aber jetzt schon aus dem Tierheim muss, bevor er durchdreht?
    Klagen ist immer doof und dauert lange.... die Rechtssituation, da kennen sich andere bestimmt besser aus... trotz allem... ich bin da eher für die direkte Art...


    liebe Grüße


    Ella

  • puh...gerade das Thema Mietrecht bzw. Tierhaltung ist mir doch ein wenig zu verworren um Euch da gutgemeinte aber evtl. falsche Ratschläge zu geben. Ich würde an Eurer Stelle tatsächlich einen Anwalt kontaktieren der in Sachen Mietrecht spezialisiert ist und erst einmal anrufen. Wichtig dabei ist der genaue Wortlaut in dem entsprechenden Paragraphen Eures Mietvertrages.


    Normalerweise - so zumindest meine Erfahrung - bekommt man, wenn eine konkrete Frage zum Sachverhalt gestellt wird nicht gleich eine Rechnung ins Haus. Kostenpflichtig wird es dann, wenn der Anwalt für Euch in Eurem Auftrag tätig werden würde.


    Würde Euch das Tierheim den Hund denn 'einfach so' überhaupt geben? Ich hätte Leila nicht mitnehmen dürfen, wenn ich nicht die schriftliche Genehmigung des Vermieters vorgelegt hätte.

  • Hi
    Ich denke nicht, dass eine Klage Aussicht auf Erfolg hätte, da Euer Vermieter ja dennoch Eigentümer ist und im Vertrag eindeutig vermerkt ist, dass er das Entscheidungsrecht hat. Leider bedeutet das auch, dass er "Nein" sagen kann. Ich würde an Eurer Stelle doch eine neue Wohnung suchen (für den Hund lohnt es sich doch immer ;-)) Drei Monate könnt ihr den Hund vielleicht noch im Tierheim lassen. Vielleicht könnt ihr mit dem Tierheim da etwas vereinbaren, z.B. dass ihr so lange für die Kosten aufkommt, aber das der Hund dann eben auch ganz sicher Euch gehört.
    Diese Überlegungen finde ich sinnvoller, als nachher einen Haufen Gerichts- und Anwaltskostenkosten an der Backe zu haben und doch kein positives Urteil. Auch Rechtslücken sind in diesem Bereich spärlich gesäht. Selbst, wenn alle Mieter im Haus für den Hund sind, bleibt das letzte Entscheidungsrecht (laut Vertrag) dennoch beim Vermieter.
    Sorry, dass ich Dir nichts besseres sagen kann, aber ihr findet schon die richtige Lösung.
    LG Maren und Sydney

  • Wenn ihr eh mit dem Hund spazieren geht, dann schaut doch mal mit Hund bei dem Vermieter vorbei. Ansonsten sieht das leider sehr schlecht für euch aus, wenn der Vermieter seine Zustimmung nicht gibt.
    Viel Glück

  • Jaja, gut sieht es nicht aus. Aber vielen Dank für Eure schnellen Antworten. Ich denke nicht, dass uns das Tierheim den Hund ohne Erlaubnis des Vermieters mitgeben würde.


    Das mit der neuen Wohnung ist aber ein echtes Problem. Wir wohnen in Heidelberg und da ist es soooooo knapp mit Wohnungen, dass wir kaum kurzfristig eine Chance sehen, was Neues MIT Hundehaltungserlaubnis zu bekommen und dann noch zu einem akzeptablen Preis! ':nein:'
    Eine perfektere Wohnung gäbe es auch kaum. Einerseits in der Stadt, andereseits am Waldrand und Neckarufer - perfekt für jeden Hundebesitzer!!!
    Mein Freund geht morgen mal zum Mieterbund. Vielleicht genügt es ja schon, mit einer Klage zu drohen. Ich werde es versuchen, sonst muss ich die Kleine wohl noch eine Weile im Tierheim ausharren lassen, solange bis wir definitiv was Neues gefunden haben. Wenn das Tierheim da mitspielt...


    Wie dem auch sei, ich werde Euch auf dem laufenden halten und nur den kleinsten Schritt zum Erfolg ausführlich dokumentieren. Ist ja nicht so unwahrscheinlich, dass auch mal andere in der gleichen Klemme sitzen wie ich.


    PS:
    Es gibt übrigens einige Gerichtsurteile, die für die Mieterseite entschieden haben. Ein guter Anwalt kann da einiges rausholen. Stichwort "Rechtsmißbrauch". Es gab auch Amtsgerichte (Mannheim, Stuttgart) die eine Begründung für die Ablehnung des Vermieters verlangt und eine willkürliche Ablehung nicht akzeptiert haben.


    Mal sehen, wie die Menschen das beim Mieterverein sehen! Ich jedenfalls möchte endlich mal wieder eine Nacht ruhig schlafen...


    Liebe Grüße vom schönen Neckar...


    Nächstes Mal mit Bildern!!!

  • Na ja ich finde ein Mieter darf ja wohl sagen ob er ein Tier in seinem Haus jemand halten dürfte oder nicht. Warum heist es dann das es sein Eigentum ist wenn er nicht drüber bestimmen dürfte ist ja auch lustig.


    Naja und gibts etwas auserhalb von Heidelberg changen eine Wohnung zu bekommen? Vielleicht könnt ihr ja auch sagen dem Tierheim würden gern den Hund nehmen hätte aber gerade noch paar Wochen Urlaub die ihr schon gebucht hättet oder so und sagt ob sie so machen könnten wie wenn ein Ferienhund bei dennen in Pension wäre also so Tagesgeld..


    Femke

  • Hi,


    ich würde es nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen. Selbst, wenn Ihr Recht bekommt.....Ihr werdet nicht mehr viel Freude in Eurer Wohnung haben. Das wird der Vermieter nicht auf sich sitzen lassen ( was ich durchaus verstehen kann ) und es Euch ansonsten eventuell so unangenehm wie möglich machen.


    Wir haben mit unseren Ladys Glück gehabt. Habe bei der 3. Hundedame vergessen vorher zu fragen, sie waren zu Recht sehr sauer, haben uns aber dennoch erlaubt, die Maus zu behalten. Sie hätten auch darauf bestehen können, dass wir sie wieder abgeben müssen oder uns den Mietvertrag kündigen können.


    Man sollte nicht immer alles auf Biegen und Brechen gerichtlich versuchen zu klären, kann immer sehr unschöne Folgen haben, die oft nicht nötig gewesen wären.....


    Bitte mal überdenken, ob es das wert ist.


    Liebe Grüße
    Alexandra


    PS: Beim nächsten Mietvertrag darauf achten, dass vorab eine Klausel zur Hundehaltung enthalten ist. Habe jetzt selbst eine neue Wohnung mit Zusatzvertrag zur Hundehaltung.

  • Hi Alex
    Darf ich mal fragen wie Deine Klausel aussieht? In meinem Vertrag steht gar nichts über Tierhaltung, weder dass sich der Vermieter die Vereinbarung vorbehält noch sonstwas. Soweit ich weiß gelten dann die normalen Tierbedingungen in Wohnungen, z.B. nicht zu großer Lärmpegel und eine normale Anzahl von Tieren, die den übrigen Mietparteien auch zugemutet werden kann. Kenne mich im Mietrecht diesbezüglich auch nicht wirklich gut aus und ich konnte in meinen Gesetzestexten auch nichts darüber finden. Die Haltung von Sydney ist natürlich kein Problem. Weiß aber nicht, ob einem der Vermieter im Fall eines zweiten Hundes einen Strick draus drehen und es dennoch verbieten kann. Was stand denn im Vertrag Eurer ersten Wohnung über Tiere?
    Bin diesbezüglich auch etwas unsicher, wollte dem Vermieter aber auch nicht gleich den hypothetischen zweiten Hund unter die Nase reiben.
    LG Maren und Sydney

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