Femke:
naja, so einfach darf auch der Eigentümer nicht entscheiden, was in seinen eigenen vier Wänden geschehen darf und was nicht. Es gibt da so einige rechtliche Formulierungen dass ein Mieter in seiner Wohnung sich frei entfalten darf, sie gewöhnlich nutzen darf, was weiß ich und dass da eine Hundehaltung nicht grundsätzlich zu verbieten ist (es sei denn man hat eine solche explizibe Klausel im Mietvertrag unterschrieben).
Da geht juristisch so einiges! Letztlich könnte der Vermieter uns rauswerfen, aber ja nur, wenn wir eine Ersatzwohnung haben, die wir hier mit Hund NIE bekommen werden! ABER ABER ich möchte das alles ja gar nicht!!!!!
Außerdem ist der Vermieter in unserem Fall NICHT der Eigentümer. Er ist nur der Verwalter, Eigentümer ist eine hiesige Vermögensverwaltungsgesellschaft.
Wie dem auch sei. Ich habe auch keine Lust auf den großen Rechtsstreit, vor allem weil ich eh nächstes Jahr ausziehen werde! Ich muss hier nur eben erst fertig studieren.
Ich werde Anfang der Woche zum Vermieter gehen, ihm Fotos von der Kleinen vorlegen und ganz detailliert die Situation schildern. Sonst nimmt offiziell die Mutter meines Freundes den Hund und sie (der Hund) ist hier Dauergast. Und dann riskieren wir einen Rauswurf - aber ausziehen müssen wir früher oder später eh, nur eben nicht jetzt!
Ich möchte nur der Kleinen nicht zu große Unanehmlichkeiten bereiten. Ich habe Angst, dass sie die Unruhe spürt und sie ist ja schon so schüchtern.
Ich werde das Hundeliebhaberherz des Vermieters mit den Fotos schon irgendwie weichkochen. Vorbeigehen mit ihr kann ich nicht. Ich fahre fast täglich 60km mit dem Auto nur um eine Stunde mit ihr Gassi zu gehen! Das Tierheim ist einfach zu weit weg.
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GANZ traurige Grüße aus Heidelberg...