Neues Gesetz: Reisen mit mehr als 5 Hunden / Tieren

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  • Hallo Ihr Lieben,

    Mir ist soeben aufgeploppt dass es nun neue Bestimmungen geben soll zum Reisen mit Hunden.

    Dass die Anzahl der Hunde pro Fahrzeug begrenzt wurde auf 5 Tiere.

    Weiß da vielleicht jemand genaueres wie es sich verhält wenn man einfach mit mehr als 5 Hunden in Urlaub fahren möchte (innerhalb der EU versteht sich)?

  • Kleenes87 23. April 2026 um 08:01

    Hat den Titel des Themas von „Reisen mit mehr als 5 Hunden“ zu „Neues Gesetz: Reisen mit mehr als 5 Hunden“ geändert.
  • Du meinst vermutlich das Reisen innerhalb der EU?

    Reisen mit mehr als fünf Haustieren

    Sie können mit bis zu fünf Haustieren reisen. Wenn Sie aber mit mehr als fünf Haustieren (Hunden, Katzen oder Frettchen) reisen, müssen Sie nachweisen, dass:

    • die Tiere an einem Wettbewerb, einer Ausstellung oder einer Sportveranstaltung teilnehmen (z. B. durch Vorlage eines Anmeldeformulars) und
    • die Tiere älter als sechs Monate sind.

    Wenn Sie mit mehr als fünf Haustieren (Hunden, Katzen oder Frettchen) reisen und die zuvor erwähnten Ausnahmebedingungen nicht erfüllen, müssen Ihre Haustiere allen Tiergesundheitsvorschriften gerecht werden, die für die gewerbliche Einfuhr von Tieren in die EU gelten.

  • Du meinst vermutlich das Reisen innerhalb der EU?

    Reisen mit mehr als fünf Haustieren

    Sie können mit bis zu fünf Haustieren reisen. Wenn Sie aber mit mehr als fünf Haustieren (Hunden, Katzen oder Frettchen) reisen, müssen Sie nachweisen, dass:

    • die Tiere an einem Wettbewerb, einer Ausstellung oder einer Sportveranstaltung teilnehmen (z. B. durch Vorlage eines Anmeldeformulars) und
    • die Tiere älter als sechs Monate sind.

    Wenn Sie mit mehr als fünf Haustieren (Hunden, Katzen oder Frettchen) reisen und die zuvor erwähnten Ausnahmebedingungen nicht erfüllen, müssen Ihre Haustiere allen Tiergesundheitsvorschriften gerecht werden, die für die gewerbliche Einfuhr von Tieren in die EU gelten.

    Ja genau das.

  • So.... ich hab beim Zoll Deutschland angerufen.

    Die meinte dass es pro Person gälte...

    Entsprechender Passus wäre hierhin zu finden:

    Begriffsbestimmungen für „Heimtierhalter“ siehe Art. 4 Nr. 12 Verordnung (EU) 2016/429 und für „Verbringung zu nichtkommerziellen Zwecken“ siehe Art. 4 Nr. 14 Verordnung (EU) 2016/429.

    Ich habs grade im Moment noch nicht gefunden.

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