Urteil nach Vermittlung einen schwer kranken (Auslands-)Hundes durch Tierschutzverein
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Hallo zusammen,
Kurzfassung:
- Eine Frau bekommt 4 Monate alten Hund als Direktimport aus Rumänien.
- Der Hund ist bei Ankunft schon in schlechtem Zustand und wird einen Tag später in der Tierklinik vorgestellt. Dort werden mehrere Erkrankungen festgestellt.
- Nach 15 000€ Tierarztkosten verklagt die Frau den Verein.
- Das Gericht weist die Klage ab.
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenc…arzt-li.3378011
Ich muss zugeben, dass mich das Urteil überrascht, auch wenn ich grundsätzlich auch der Meinung bin, dass es sich um ein Lebewesen und nicht um einen Gebrauchtwagen handelt. Fraglich bleibt für mich, ob hier wissentlich ein kranker Hund vermittelt wurde oder sich der gesundheitliche Zustand durch die Strapazen des Transports einfach schnell verschlechtert hat.
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Hi,
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Interessant finde ich auch, dass es sich explizit nicht um einen Kaufvertrag handelt laut Gericht.
Das wird hier ja gerne in sämtlichen Threads behauptet, dass sobald Geld fließt ein Kaufvertrag vorliegt. Ich bin mal gespannt was das zukünftig ggf. für Konsequenzen haben könnte. -
Das Urteil überrascht in mehrfacher Hinsicht.
Die Einordnung des sog. "Übergabevertrags" als "Besorgungsvertrag" ist sehr erstaunlich.
Wenn das Tier angeblich vor Ausreise tierärztlich untersucht wurde, dann müssten zumindest die Herzprobleme, immerhin dreifacher Herzfehler, beim reinen Abhören erkennbar gewesen sein müssen.
Parasiten, ja, nicht erstaunlich und Nierenprobleme werden im Shelter vermutlich nicht auffallen.
Insgesamt lässt sich für mich nur ein Fazit draus ziehen - Hände weg bei allen Verträgen, bei denen nicht das Eigentum am Tier übergeben wird und niemals Direktimport.
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Interessant finde ich auch, dass es sich explizit nicht um einen Kaufvertrag handelt laut Gericht.
Die Einordnung des sog. "Übergabevertrags" als "Besorgungsvertrag" ist sehr erstaunlich.
Ja, das fand ich auch extrem überraschend.
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Leider ist auch der Artikel in einem Stil geschrieben, der das ernste Thema überhaupt nicht hervorbringt. Schade.
Ich verstehe nicht, warum der Hund sonst immer als Sache gilt, hier aber nicht.
Kann mir das wer erklären? -
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Ich verstehe nicht, warum der Hund sonst immer als Sache gilt, hier aber nicht.
Kann mir das wer erklären?Weil Heim(?)tiere schon seit Jahren juristisch nicht mehr als Sache gelten.
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Ich finde dieses Urteil ein stückweit gefährlich. Denn es öffnet in meinen Augen dem grenzüberschreitenden unkontrollierten Handel mit Hunden Tür und Tor. Ein offensichtlich krankes Tier hätte meiner Ansicht nach gar nicht erst eingeführt werden dürfen. Im Zweifel allein aufgrund des Seuchenschutzes.
Ich vermute, dass die Fragestellung hier einfach falsch war. Das Gericht hat als erstes die Art des Vertrags geprüft, wahrscheinlich aufgrund der Klageformulierung. Nach meinem Empfinden hätte aber geprüft werden müssen, ob das Tier überhaupt hätte eingeführt werden dürfen, bzw. ob hier eine Pflichtverletzung seitens des Vereins vorlag.
Ich weiß natürlich nicht, ob man juristisch so eine Fragestellung hätte formulieren können.
Und ganz allgemein gehört für mich beim Tierschutz endlich eine gescheite Form her, im Bezug auf die Verträge. Es sollte hier keine schwammigen Arten von Übernahme, Adoption (völlig wild), Eigentum ja oder nein etc. geben. Für mich wäre die einzig richtige und sichere Variante, dass hier ein Kauf (Eigentumsübertrag) stattfindet. Nichts anderes. Wenn es da Fristen einzuhalten gibt, weil sich eventuell jemand melden könnte, der Eigentumsansprüche durchsetzen will, dann kann so ein Tier halt vorher nicht in die Vermittlung gehen und es kommen nur Pflegestellen in Frage, bei denen die Kostenlast dann auch vorab geklärt werden muss. -
Seuchenschutz gilt bezüglich Impfungen (wobei damit auch schon oft genug Schindluder getrieben wird).
Parasiten kann sich Hund leider überall auflesen, insofern tangiert sowas Einfuhr von Tieren nicht und Herz-, Nieren- und sonstige organische Krankheiten sind nunmal nicht ansteckend.
Tiere gelten nicht mehr als Sachen, aber das allg. Vertragsrecht bezüglich Sachen/Dinge wird als Hilfskonstruktion herangezogen, um diese TS-Verträge irgendwo juristisch einordnen zu können.
Insofern ist das Urteil auch so erstaunlich, weil bislang die Urteile diese Übernahmeverträge, sobald Geld gezahlt wurde, i.d.R. als Kaufverträge eingestuft haben.
Kann jedem nur raten, solche "Übernahmevertäge" nicht zu unterzeichnen.
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
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Mal kurz was zu den Eigentumsverhältnissen - da steht, daß das Gericht u.a. deswegen so entschieden hat, weil es sich um ein Fundtier handelt und der ehemalige Besitzer evtl. Besitzansprüche anmeldet.
ZitatSprich: Bei einem Fundtier könne rein theoretisch nicht ausgeschlossen werden, „dass sich der Eigentümer oder sonstige Berechtigte noch melden und Ansprüche auf das Tier erheben“ würde.
Es gibt allerdings Fristen, bis wann sich ein Eigentümer melden kann, oder?
Und das hier...
ZitatHarken- und Peitschenwürmer
... ist gruselig. Liest das keiner mehr vernünftig Korrektur?
Ich glaube nicht, daß ein einzelnes Urteil da für "Unheil" sorgen wird, evtl. sind die Menschen einfach ein wenig "wachsamer", welchem Verein sie vertrauen.
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Parasiten kann sich Hund leider überall auflesen, insofern tangiert sowas Einfuhr von Tieren nicht und Herz-, Nieren- und sonstige organische Krankheiten sind nunmal nicht ansteckend.
Das stimmt schon. Ich dachte jetzt eher, wenn ein Hund offensichtlich krank aussieht, dass dann eine ärztliche Untersuchung bescheinigen sollte, dass es sich nicht um mögliche Seuchen handelt und im besten Fall eben worum es sich handelt. Dann hätte in diesem Fall der Herzfehler auffallen müssen und ein Weiterverkauf nur mit diesen Infos stattfinden dürfen.
Und genau, grundsätzlich sollten derlei Verträge als das benannt werden, was sie sind: Käufe.
Und bei diesem Absatz aus dem Artikel gehe ich voll mit:
"Es sei unzumutbar, so äußerte sich das Frauchen, dass schwer kranke Tiere ohne Untersuchung aus dem Ausland geholt und unter Ausschluss jeglicher Haftung weitervermittelt würden." - Vor einem Moment
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Hallo,
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