Niedersachsen plant radikale Wende beim Hundegesetz!

  • Ich rede von den geplanten Änderungen - siehe Threadtitel

    Der Threadtitel bzw. Zeitungsbericht übertreibt halt maßlos. Der Punkt mit der Begnadigung gefährlicher Hunde ist eigentlich eine Entschärfung des Gesetzes und die Ausweitung des Hundeführerscheins auf Althundehalter (beim nächsten Hund) auch keine so große Sache.

    Steht aber auch in dem ursprünglich verlinkten Artikel:

    Zitat

    Es ist der wohl brisanteste Punkt des Entwurfs: Künftig sollen alle Halterinnen und Halter, die sich einen Hund anschaffen, den Hundeführerschein (Sachkundenachweis) ablegen müssen.

    Bisher gab es eine großzügige Ausnahme: Wer in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang einen Hund gehalten hatte, galt als „erfahren“ und musste nicht zur Prüfung. Diese Regelung soll nun gestrichen werden. Egal ob Neuling oder alter Hase – wer sich einen neuen Vierbeiner holt, muss sein Wissen beweisen. Ein Hammer für tausende erfahrene Tierfreunde!

  • Ja ich verstehe die "Aufregung" auch nicht. Es hat sich gegenüber vorher nicht viel geändert, außer, dass die "ich hab schon 10 Jahre einen Hund gehabt und muss deswegen den Test nicht machen" Regelung wegfällt. Und dafür eine Regelung zur Rehabilitation für "gefährliche Hunde" eingeführt wird.

    Aber solche Überschriften sind halt gerne reißerisch gestaltet. Sieht man ja auch hier im Thread, dass es gleich für Aufregung sorgt.

  • Ja Datenschutz.

    Kann ja an sich nicht sein, wenn es in die eine Richtung funktioniert, (siehe Link oben) in die andere aber nicht.

    Weshalb soll das nicht sein können?
    Die Finanzämter in Berlin dürfen keine Daten aus Hundesteueranmeldungen an das zentrale Register weitergeben, eben aus Datenschutzrechtlicher Bedenken erfolgt kein automatischer Austausch der Daten FA zu Hunderegister.

  • Kann ja an sich nicht sein, wenn es in die eine Richtung funktioniert, (siehe Link oben) in die andere aber nicht.

    Weshalb soll das nicht sein können?
    Die Finanzämter in Berlin dürfen keine Daten aus Hundesteueranmeldungen an das zentrale Register weitergeben, eben aus Datenschutzrechtlicher Bedenken erfolgt kein automatischer Austausch der Daten FA zu Hunderegister.

    Da hast du sicherlich recht. Zeigt aber die Absurdität des Ganzen. Denn entweder dürfen Daten nicht ausgetauscht werden, dann gilt das in beide Richtungen, oder sie dürfen es.

  • Weshalb soll das nicht sein können?
    Die Finanzämter in Berlin dürfen keine Daten aus Hundesteueranmeldungen an das zentrale Register weitergeben, eben aus Datenschutzrechtlicher Bedenken erfolgt kein automatischer Austausch der Daten FA zu Hunderegister.

    Da hast du sicherlich recht. Zeigt aber die Absurdität des Ganzen. Denn entweder dürfen Daten nicht ausgetauscht werden, dann gilt das in beide Richtungen, oder sie dürfen es.

    ich denke, es geht da vor allem um die Altdaten: jemand, der sich vor dem Register zur Hundesteuer angemeldet hat, hat nie sein Einverständnis gegeben, dass seine Daten im Register eingespeichert werden. Kannst die Leute also nur auffordern, es zu tun, mehr aber auch nicht.

  • Das Register wird von einem privaten Unternehmen geführt. Vielleicht deswegen? Das sind nicht zwei Behörden, die sich untereinander austauschen könnten.

    Bürger —> GovConnect GmbH (Register) —> Finanzamt geht

    Bürger —> Finanzamt —> GovConnect GmbH geht halt nicht

  • Das kann gut sein. Ich wollte da jetzt auch keine Nebendiskussion lostreten. Die Sinnhaftigkeit von (vorgeschobenem) Datenschutz ist ein anderes Thema und gehört hier nicht direkt hin.
    Danke dennoch für's Erhellen :)

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