Begutachtung durch Veterinär nach Beißvorfall NRW
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Ja, das Ordnungsamt hat mit Schmerzensgeld etc. nichts am Hut. Da geht es „nur“ darum den Hund zu überprüfen
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Wenn ich beruflich mit Hunden zu tun habe und werde dabei gebissen, dann ist das eigentlich Berufsrisiko und absolut nichts, was man dem Ordungsamt melden sollte.
Es ist ja kein Angriff oder eine Fahrlässigkeit des Besitzers die Ursache.
Ich zitiere mich mal selbst.
Mir geht es darum, dass das Ordnungsamt in diesem Fall nicht zuständig ist.
Hier mal ein Zitat vom Ordnungsamt Duisburg:
"Das Bürger- und Ordnungsamt ist als Gefahrenabwehrbehörde für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zuständig"
Doch, aus genau dem Grund, den Du zitiert hast, ist das OA zuständig. Ein Hund, der beisst, ist (erstmal) eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Die nachfolgende Prüfung ergibt dann, ob der Hund generell eine Gefahr darstellt (und dauerhafte Auflagen oder Einzug anzuordnen sind) oder ob es sich um eine Ausnahmesituation handelt, die so (aller Wahrscheinlichkeit nach) nicht wieder vorkommen wird.
Und "öffentlich" in diesem Sinn ist auch eine TA-Praxis.
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Ich zitiere mich mal selbst.
Mir geht es darum, dass das Ordnungsamt in diesem Fall nicht zuständig ist.
Hier mal ein Zitat vom Ordnungsamt Duisburg:
"Das Bürger- und Ordnungsamt ist als Gefahrenabwehrbehörde für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zuständig"
Doch, aus genau dem Grund, den Du zitiert hast, ist das OA zuständig. Ein Hund, der beisst, ist (erstmal) eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Die nachfolgende Prüfung ergibt dann, ob der Hund generell eine Gefahr darstellt (und dauerhafte Auflagen oder Einzug anzuordnen sind) oder ob es sich um eine Ausnahmesituation handelt, die so (aller Wahrscheinlichkeit nach) nicht wieder vorkommen wird.
Und "öffentlich" in diesem Sinn ist auch eine TA-Praxis.
Und abgesehen davon ist in NRW, wo das ja passiert ist das Ordnungsamt auch für das Landeshundegesetz NRW zuständig und in dem Fall, betrifft es ja §3 Absatz 3 "Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,"
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, auch das ganze irgendwo gemeldet haben wollen und würde das auch bei OA melden.
Wenn ich beruflich mit Hunden zu tun habe und werde dabei gebissen, dann ist das eigentlich Berufsrisiko und absolut nichts, was man dem Ordungsamt melden sollte.
Es ist ja kein Angriff oder eine Fahrlässigkeit des Besitzers die Ursache.
Natürlich gehört ein gewisses Risiko, gebissen zu werden, zum Beruf, wenn man regelmäßig mit Hunden arbeitet – das lässt sich nicht immer vermeiden. Trotzdem kann es Situationen geben, in denen eine Meldung ans Ordnungsamt durchaus sinnvoll oder sogar notwendig ist.
Zum Beispiel dann, wenn der Hund schon vorher auffällig war, der Halter ihn nicht gesichert hat oder der Biss ungewöhnlich heftig war. In solchen Fällen geht es weniger um „Schuld“, sondern darum, ob vom Hund eventuell eine Gefahr für andere Menschen oder Tiere ausgeht. Das Ordnungsamt prüft dann einfach, ob Maßnahmen wie Maulkorbpflicht oder ein Wesenstest nötig sind.
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Nein es hat nichts mit Gefährdung öffentlicher Ordnung zu tun, wenn ein Hund bei einer Behandlung oder Manipulation durch einen Tierarzt oder eine TFA oder eine Physio schnappt oder beisst.
Das ist einfach nichts, wo das Ordnungsamt für zuständig ist.
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Das ist einfach nichts, wo das Ordnungsamt für zuständig ist.
Das hier zustaendige OA scheint das anders zu sehen. Aber evtl. informierst du es ja mal ueber den Zustaendigskeitsbereich

Der TE geht heute zum Anwalt. Da wird er dann Infos bekommen, mit denen er was anfangen kann.
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Rechtlich bzw für das Amt oder die Versicherung macht es zum Beispiel auch einen deutlichen Unterschied, unter welchen Umständen der Biss passiert:
Wenn der Besitzer mich zum Beispiel darauf hinweist, dass der Hund beißt, und ich trotzdem auf einen Maulkorb verzichte, dann trage ich das Risiko selbst. Wenn der Besitzer hingegen nicht darauf hinweist, dass der Hund bereits auffällig war oder beißen könnte – oder mir sogar versichert, dass der Hund völlig unproblematisch ist – dann liegt die Verantwortung beim Halter. Solche Umstände sind über anderem entscheidend dafür, wie der Vorfall eingeordnet wird.
Dazu kommen aber auch noch andere Faktoren.
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oder mir sogar versichert, dass der Hund völlig unproblematisch ist – dann liegt die Verantwortung beim Halter.
Auch, wenn das stimmt, bzw. bis zum Zeitpunkt X auch komplett zugetroffen hat, und der Biß nur deshalb zustande kam, weil (bleiben wir jetzt mal bei diesem Beispiel) Du in Ausübung Deines Jobs "nur einen falschen Handgriff" vorgenommen hast?
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Nein es hat nichts mit Gefährdung öffentlicher Ordnung zu tun, wenn ein Hund bei einer Behandlung oder Manipulation durch einen Tierarzt oder eine TFA oder eine Physio schnappt oder beisst.
Das ist einfach nichts, wo das Ordnungsamt für zuständig ist.
Ist es doch. Lies nochmal meinen letzten Beitrag hier. Das Ordnungsamt ist nicht nur für die öffentliche Ordnung zuständig sondern in NRW, wo der Vorfall auch passiert ist, für das Landehundegesetz (siehe §13 des Landeshundegesetz NRW). Und hier gab es einen Vorfall, der §3 Absatz 3 betrifft.
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Das hier zustaendige OA scheint das anders zu sehen. Aber evtl. informierst du es ja mal ueber den Zustaendigskeitsbereich

Aus eigener Erfahrung in einer anderen Sache, nur weil ein Amt meint für etwas zuständig zu sein, muss es das längst nicht sein, allerdings ist das dann nicht unbedingt die Aufgabe einer Privatperson das Amt darüber aufzuklären (bzw dürfte die das in den wenigsten Fällen interessieren), meist dürften das dann Gerichte übernehmen

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