Begutachtung durch Veterinär nach Beißvorfall NRW
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Hallo nochmal an Alle, reger Austausch hier, aber es ist auch ein solches Thema.
Mir war schon klar, dass die Meinungen hier weit auseinander gehen, selbst innerhalb der Praxis ist das ja der Fall.
Zu den ganzen Punkten und den Umständen.
Der Hund hat noch nie zuvor gebissen. Auch beim Arzt nicht. Dies bescheinigt uns heute unsere Stammpraxis schriftlich. Unsere Hundeschule wird uns schriftlich bescheinigen, dass sie den Hund für unsicher, aber nicht aggressiv halten.
Wir haben auch nicht gesagt, dass der Hund nichts tut oder gar einen Maulkorb abgelehnt. Da dies ja aber abgestritten wird stehen wir wieder bei der Aussage gegen Aussage von Anfang und da werden wir, so oder so, nicht weiter kommen. Es gibt einfach keine Zeugen, für keine Seite.
Mal sehen. Ob ich heute schon Infos bekomme, kann ich nicht sagen. Vermutlich muss ich ja erst mal einen Termin machen beim Anwalt. Das heute wird ja nur der Erstkontakt.
bezüglich der Zuständigkeit des Ordnungsamt. Das Amt ist schon dafür zuständig, potienziell gefährliche Hunde zu überprüfen, dass ist auch gut so.
Ob das Ordnungsamt das allerdings auch so sieht, wenn es beim Tierarzt passiert, wissen wir noch nicht. Das Schreiben an uns ging ja raus, als das Ordnungsamt nur die Meldung der Betroffenen hatte, wovor nicht einfeutig rausging, dass des beim Tierarzt passiert ist. Wir müssen unsere Stellungnahme und unsere Sicht ja erst noch abgeben und die weicht ja nicht nur vom angegeben Ort schon ab, sondern auch vom ganzen Ablauf an sich.
Die werden wir aber gemeinsam mit einem Anwalt erfassen.
Bis jetzt ist „nur“ eine Meldung/Anzeige wie du auch immer an das Ordnungsamt gegangen. Das diese der Meldung nachgehen ist ja völlig klar und richtig so. - Vor einem Moment
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Hi,
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Das hier zustaendige OA scheint das anders zu sehen. Aber evtl. informierst du es ja mal ueber den Zustaendigskeitsbereich

Aus eigener Erfahrung in einer anderen Sache, nur weil ein Amt meint für etwas zuständig zu sein, muss es das längst nicht sein, allerdings ist das dann nicht unbedingt die Aufgabe einer Privatperson das Amt darüber aufzuklären (bzw dürfte die das in den wenigsten Fällen interessieren), meist dürften das dann Gerichte übernehmen

In NRW ist es sogar gesetzlich im Landeshundegesetz geregelt, dass das Ordnungsamt für das Landeshundegesetz zuständig ist. Das ist komplett unstrittig.
Zitat§ 13
Zuständige BehördenZuständige Behörden im Sinne dieses Gesetzes sind die örtlichen Ordnungsbehörden, in deren Bezirk der Hund gehalten wird (Haltungsort). Die ihnen nach diesem Gesetz zugewiesenen Aufgaben nehmen die Gemeinden als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr.
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Aus eigener Erfahrung in einer anderen Sache, nur weil ein Amt meint für etwas zuständig zu sein, muss es das längst nicht sein, allerdings ist das dann nicht unbedingt die Aufgabe einer Privatperson das Amt darüber aufzuklären (bzw dürfte die das in den wenigsten Fällen interessieren), meist dürften das dann Gerichte übernehmen

In NRW ist es sogar gesetzlich im Landeshundegesetz geregelt, dass das Ordnungsamt für das Landeshundegesetz zuständig ist. Das ist komplett unstrittig.
Zitat§ 13
Zuständige BehördenZuständige Behörden im Sinne dieses Gesetzes sind die örtlichen Ordnungsbehörden, in deren Bezirk der Hund gehalten wird (Haltungsort). Die ihnen nach diesem Gesetz zugewiesenen Aufgaben nehmen die Gemeinden als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr.
Mit ging es nicht drum ob in diesem Fall das Ordungsamt zuständig ist oder nicht sondern um die Aussage ein Amt wird ja wohl wissen ob es zuständig ist, das ist leider nicht immer so.
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Wobei auch das Vet-Amt eine örtliche Ordnungsbehörde ist, je nach BL als Teil des OA oder eben auch als eigenes Amt auf LK Ebene

Meldung beim OA ist definitiv nicht falsch ausgedrückt.
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Wenn es rechtlich unter Berufsrisiko fallen würde, hätte man ja theoretisch immer Mitschuld, wenn man verletzt wird auch, wenn man selbst alles richtig gemacht hat und könnte seine Rechte nicht ordentlich durchsetzen. Ich seh es persönlich auch so, dass man ein gewisses persönliches Risiko in dem Bereich hat aber halt nicht in der Form rechtlich.
Andersrum ist es halt so, dass Hunde eine Betriebsgefahr haben, für die der Halter in erster Linie oder wie hier eine Person, die im Besitz des Hundes ist auch, verantwortlich sind.
Man kann sich jetzt drüber streiten, ob man es persönlich/moralisch/ethisch/whatever als Aufgabe vom OA sieht. Faktisch ist es aber halt so.
Und ja, es kann eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehen, wenn ein Hund aus Schmerz beißt. Wenn zB jemand den Hund streichelt und dann ne blöde Stelle erwischt. Keine Ahnung, obs in diesem Fall so war aber in so einem Fall kann halt eine allgemeine Gefahr vom Hund ausgehen, die halt durch TA aufgefallen ist.
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Mal sehen. Ob ich heute schon Infos bekomme, kann ich nicht sagen. Vermutlich muss ich ja erst mal einen Termin machen beim Anwalt. Das heute wird ja nur der Erstkontakt.
Selbstverständlich solltest du erst einen Termin bei einem RA machen, entweder nur als Beratungsgespräch oder ggfls. ein Mandat erteilen um Akteneinsicht zur fordern.
Die Praxis in der der Vorfall geschah solltest du von dir aus nicht mehr aufsuchen im laufenden Prozess!
Auch und schon gar nicht um von den schriftlichen Bescheinigungen deiner TA und Hundeschule zu berichten!
Ich würde generell nicht viel verlauten lassen, es ist ein ungeklärter laufender Fall mit Anhang bei Ämtern ... -
oder mir sogar versichert, dass der Hund völlig unproblematisch ist – dann liegt die Verantwortung beim Halter.
Auch, wenn das stimmt, bzw. bis zum Zeitpunkt X auch komplett zugetroffen hat, und der Biß nur deshalb zustande kam, weil (bleiben wir jetzt mal bei diesem Beispiel) Du in Ausübung Deines Jobs "nur einen falschen Handgriff" vorgenommen hast?
Das kann dann durchaus ein Streitthema sein.
Es gibt Menschen, die gerne hätten das ein Hund, vollkommen egal was passiert, nie zu beißen hat. Und dann die anderen, die da durchaus einen Spielraum geben. Das kommt dann immer ein bisschen auf den Mitarbeiter an.
Es gibt jedenfalls regelmäßig Streitereien Zwischen Menschen, die mit Hunden arbeiten, Kunden und diversen Versicherungen und Ämtern, weil gefühlt jeder anders entscheidet.
Aber tatsächlich ist das mitunter ein Grund, warum ich in meinem Salon nur mit Kamera in meinem Arbeitsbereich arbeite. (Das klappt aber nicht beim Tierarzt, soweit ich weiß. Ich arbeite alleine und habe somit weder Mitarbeiter noch Kunden im Arbeitsbereich, das ist beim Tierarzt ja definitiv anders und würde ein Problem mit dem Datenschutzgesetz geben)
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Wenn es rechtlich unter Berufsrisiko fallen würde, hätte man ja theoretisch immer Mitschuld, wenn man verletzt wird auch, wenn man selbst alles richtig gemacht hat und könnte seine Rechte nicht ordentlich durchsetzen. Ich seh es persönlich auch so, dass man ein gewisses persönliches Risiko in dem Bereich hat aber halt nicht in der Form rechtlich.
Andersrum ist es halt so, dass Hunde eine Betriebsgefahr haben, für die der Halter in erster Linie oder wie hier eine Person, die im Besitz des Hundes ist auch, verantwortlich sind.
Man kann sich jetzt drüber streiten, ob man es persönlich/moralisch/ethisch/whatever als Aufgabe vom OA sieht. Faktisch ist es aber halt so.
Und ja, es kann eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehen, wenn ein Hund aus Schmerz beißt. Wenn zB jemand den Hund streichelt und dann ne blöde Stelle erwischt. Keine Ahnung, obs in diesem Fall so war aber in so einem Fall kann halt eine allgemeine Gefahr vom Hund ausgehen, die halt durch TA aufgefallen ist.
Nein, der Hund war zu Schmerztherapie dort.
Auf Anraten unser Praxis, die diese Therapie leider nicht selbst anbietet. Sie hat nicht beim streicheln gebissen.
Generell finde ich die Situation beim Arzt halt schwer vergleichbar mit der Situation auf der Straße, um da wirklich auf eine allgemeine Gefahr zu prüfen. Schmerztherapie beim Arzt und Gassi an der Leine durch die Nachnarschaft….Auf der Straße lassen wir generell keinen fremden Menschenkontakt zu bzw. Bringen unsere Hunde erst gar nicht in solche Situationen. Die laufen auch nicht mit uns durch überfüllte Einkaufsstraßen oder Ähnliches. Das möchten wir von uns aus einfach nicht.
Die sind auch immer draußen generell an der Leine. Zum freilaufen gibt es bei uns einen eingezäunten Garten Zu Hause und oft am Wochenende ein eingezäuntes Grundstück im Nachbarland.
Es ist jetzt nun mal so wie es ist. Der Maulkorb hätte einfach drauf gemusst und wir hätten uns die Entscheidung nicht abnehmen lassen dürfen. Dann passiert sowas nicht. Aber um einem zukünftigen Biss beim Arzt zu vermeiden, hilft halt nur Maulkorb bei Arzt. Ob ein Hund wegen einem Biss einem Biss beim Arzt nun überall Maulkorb tragen sollen muss, da gibt es vermutlich wieder einige unterschiedliche Meinungen. Ich halte mich da mit meiner zurück. -
Wenn hier ein Dachdecker vom Dach fällt, weil keine Sicherung am Gerüst war, dann ist das sein Problem aber nicht meines obwohl es mein Haus ist. Er hat dafür zu sorgen das er unfallfrei arbeiten kann.
Dem muss ich leider widersprechen. Der Bauherr ist durchaus in der Verantwortung, dass die von ihm beschäftigten Handwerker entsprechende Sicherungen verwenden.
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Wenn hier ein Dachdecker vom Dach fällt, weil keine Sicherung am Gerüst war, dann ist das sein Problem aber nicht meines obwohl es mein Haus ist. Er hat dafür zu sorgen das er unfallfrei arbeiten kann.
Dem muss ich leider widersprechen. Der Bauherr ist durchaus in der Verantwortung, dass die von ihm beschäftigten Handwerker entsprechende Sicherungen verwenden.
Richtig.
Der Bauherr eine Verantwortung, wenn auf seinem Grundstück gearbeitet wird. Natürlich ist in erster Linie der Handwerker selbst für seine Sicherung zuständig, aber der Bauherr muss dafür sorgen, dass die Arbeiten überhaupt sicher durchgeführt werden können. Wenn also jemand ohne Gerüst oder Absturzsicherung arbeitet und man das duldet, kann man als Bauherr im Falle eines Unfalls durchaus mit in die Haftung genommen werden.
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