Begutachtung durch Veterinär nach Beißvorfall NRW

  • Jetzt mal nur aus Interesse. Ungeachtet der Tatsache das ein Hund nicht nach Menschen schnappen sollten aber gehört gebissen, gekratzt zu werden nicht beim Tierärzt und den Helfern dort zum Berufsrisiko, sprich also, müssen nicht die für ihre Sicherheit sorgen ? Also von sich aus auf einem Maulkorb bestehen, wenn sie Bedenken haben ? Das würde ich mal abklären lassen.

    Wenn hier ein Dachdecker vom Dach fällt, weil keine Sicherung am Gerüst war, dann ist das sein Problem aber nicht meines obwohl es mein Haus ist. Er hat dafür zu sorgen das er unfallfrei arbeiten kann.

  • Der Unterschied zum Beispiel mit dem Dachdecker ist: Als Tierhalter ist man grundsätzlich in der Haftung für Schäden, die das eigene Tier verursacht hat.

    Du bist verantwortlich für deinen Hund und dessen Verhalten.

  • Ich gehe jetzt doch darauf ein, was soll‘s.

    Die Praxis hat uns selbst mehrfach bestätigt, dass sie solche Fälle nicht meldet, weil es Berufsrisiko, also aus deren Sicht, ist. Rechtlich haften wir trotzdem für unseren Hund. Das ist auch in Ordnung so.

    Das Merkwürdige, aus meiner Sicht ist, dass uns die Person privat beim Ordnungsamt, mit falschen Angaben zum Vorfall, gemeldet hat.
    Ich will den Fall nicht so detailliert wie möglich beschreiben, aber es wurde generell der Ablauf falsch angegeben, gefühlt um uns maximal zu schaden. Jetzt ist es natürlich Aussage gegen Aussage, weil meine Freundin alleine dort war. Zudem wurde beim Amt als Ort des Geschehens eins Therapiezentrum angegeben. Das ist aber kein Therapiezentrum, es ist eine Arztpraxis. In der Arztpraxis werden zwar verschiedene Behandlungen angeboten, allerdings bleibt es eine Arztpraxis.

    Genau das will ich von Anwalt klären lassen, inwieweit das überhaupt rechtlich zulässig ist, weil das für mich alles ziemlich dubios wirkt.

    Wir hatten uns, mehrfach bei der Praxis entschuldigt, uns wurde immer bestätigt das sowas nicht passieren sollte, aber beim Arzt passieren kann und wir uns absolut keine Sorgen machen brauchen. Es wurde sogar noch gesagt, dass sie es gut finden, wie wir uns Sorgen und Bemühen, das würden nicht alle Halter machen. Die Praxis ist vermutlich selbst nicht daran interessiert, dass sich rumspricht, dass Ihre Angestellten Kunden beim Ordnungsamt melden.

    Und trotzdem, dass alles losgelöst davon, dass der Hund nicht schnappen darf. Das wissen wir weiterhin und wollen es auch nicht schön reden. Wir sind und unserer Pflicht als Halter bewusst. Wir wollen auch weder der Praxis, noch der betroffenen Person etwas Böses. Allerdings kann der Hund ja im schlimmsten Fall als gefährlich eingestuft werden, was das bedeutet, kaum auszumalen. Dies sollte einfach nicht anhand falscher Behauptungen zum Vorgang passieren, dass Alles meinte ich mit dem Umgang, mit dem ich nicht einverstanden bin.

  • Der Unterschied zum Beispiel mit dem Dachdecker ist: Als Tierhalter ist man grundsätzlich in der Haftung für Schäden, die das eigene Tier verursacht hat.

    Du bist verantwortlich für deinen Hund und dessen Verhalten.

    Das stimmt. Aber es sind unterschiedliche Heransgehenweisens. Das eine sind die Haftungsschäden. Das klärt sowieso die Haftpflicht. Meistens wird da zumindest keine 100% Schuld eingeräumt.

    Das Andere ist eben die Ordnungsamtsache mit dem Hund. Hier muss explizit eine Meldung an Ordnungsamt gehen. Das passiert nicht automatisch. Das Einzige was wohl gemacht werden muss, ist eine Meldung ans Gesundheitsamt, allerdings muss diese anonym gemacht werden.

  • Jetzt mal nur aus Interesse. Ungeachtet der Tatsache das ein Hund nicht nach Menschen schnappen sollten aber gehört gebissen, gekratzt zu werden nicht beim Tierärzt und den Helfern dort zum Berufsrisiko, sprich also, müssen nicht die für ihre Sicherheit sorgen ? Also von sich aus auf einem Maulkorb bestehen, wenn sie Bedenken haben ? Das würde ich mal abklären lassen.

    Wenn hier ein Dachdecker vom Dach fällt, weil keine Sicherung am Gerüst war, dann ist das sein Problem aber nicht meines obwohl es mein Haus ist. Er hat dafür zu sorgen das er unfallfrei arbeiten kann.

    Nein. Der Hundehalter ist da meines Wissens immer in der Haftung.

  • Ich weiß nicht, wen ihr als Anwalt habt, aber ich würde ganz massiv Lars Weidemann empfehlen. Der ist absolut Experte in diesem Thema und hat schon vielen Leuten mit weit beschisseneren Ausgangslage geholfen.

  • Ich weiß nicht, wen ihr als Anwalt habt, aber ich würde ganz massiv Lars Weidemann empfehlen. Der ist absolut Experte in diesem Thema und hat schon vielen Leuten mit weit beschisseneren Ausgangslage geholfen.

    Hi, den habe ich beim durchstöbern hier in Forum auch schon gefunden und notiert.
    Wir werden dort morgen anrufen. Kommt sogar auch aus unserem Bundesland.

  • Allerdings kann der Hund ja im schlimmsten Fall als gefährlich eingestuft werden, was das bedeutet, kaum auszumalen.

    Naja, das übliche halt:

    - Auflagen wie Leinen- und Maulkorbpflicht

    - je nach Wohnort teils drastisch höhere Hundesteuern

    - diverse Anforderungen an den Halter (und andere Personen, die den Hund betreuen sollen), um eine Halteerlaubnis etc. zu bekommen (aber von Land zu Land auch sehr unterschiedliche Landeshundegesetze)

  • Allerdings kann der Hund ja im schlimmsten Fall als gefährlich eingestuft werden, was das bedeutet, kaum auszumalen.

    Naja, das übliche halt:

    - Auflagen wie Leinen- und Maulkorbpflicht

    - je nach Wohnort teils drastisch höhere Hundesteuern

    - diverse Anforderungen an den Halter (und andere Personen, die den Hund betreuen sollen), um eine Halteerlaubnis etc. zu bekommen (aber von Land zu Land auch sehr unterschiedliche Landeshundegesetze)

    Leinen und Maulkorbpflicht soll sie jetzt schon bekommen, also nach unserer Stellungnahme, je nachdem wie diese gewertet wird. Dann halt die Begutachtung durch den VET. Da bin ich mir halt nicht sicher, wofür genau diese ist.
    Dort wird festgestellt, ob der Hund gefährlich ist, soweit so gut/schlecht. Unser Hund hat halt Angst vor Ärzten, ich weiß nicht, wie das gewertet wird bzw. ausgeht. Generell lässt sie sich ungern von fremden anfassen.

    Was passiert aber, wenn der VET feststellt, es geht keine Gefahr von dem Hund aus? Besteht die Maulkorb und Leinenpflicht dann weiterhin, oder ist die dann auch wieder gecancelt?

    Weiß das jemand?

  • Auf jeden Fall könnt/müsst ihr aus der Sache lernen, dass ihr(!) die Verantwortung für euren Hund tragt.

    Wenn ihr meint, da muss ein Mauli drauf, dann hat keinen anderer zu entscheiden „nee, lass mal“. Egal, wer das ist.

    Außer vielleicht in offiziellen Prüfungslagen, wo es um was Amtliches geht (siehe Begutachtung), aber in allen ‚normalen‘ Situationen. Soviel Mut und Verantwortungsbewusstsein muss man haben.

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