Begutachtung durch Veterinär nach Beißvorfall NRW

  • Auf jeden Fall könnt/müsst ihr aus der Sache lernen, dass ihr(!) die Verantwortung für euren Hund tragt.

    Wenn ihr meint, da muss ein Mauli drauf, dann hat keinen anderer zu entscheiden „nee, lass mal“. Egal, wer das ist.

    Außer vielleicht in offiziellen Prüfungslagen, wo es um was Amtliches geht (siehe Begutachtung), aber in allen ‚normalen‘ Situationen. Soviel Mut und Verantwortungsbewusstsein muss man haben.

    Ja, wie schon gesagt, dass sehen wir ein und wir auch so gehandhabt. Wir haben nächste Woche auch einen Termin, bei dem nach einen passenden Maulkorb geguckt wird. Wir haben zwar auch einen relativ guten, den versucht sie aber immer nach einer gewissen Zeit selbst abzumachen. Maulkorbttraining mit Trainer läuft schon parallel.

    Die wird beim Arzt jetzt nur noch mit Maulkorb behandelt.

    Bisher hat sie halt nie geschnappt, sie hat halt immer nur zum Beispiel wegen der Angst gepinkelt oder gezittert.

  • Natuerlich wird da sofort MK- und Leinenzwang ausgesprochen. Das ist erste Sicherheitsmassnahme auf einen Vorfall und eben komplett normal.

    Alles andere solltet ihr bei eurem Anwaltstermin morgen erfahren.

  • Ja, dass ist ja auch in Ordnung. Absolut verständlich, solange der Fall nicht endgültig geklärt ist.

    Ja, vermutlich hören wir da morgen mehr, Erfahrungen oder Ähnliches höre ich mir natürlich trotzdem gerne schon an.

    Wir machen uns natürlich schon einen Kopf, ist glaub ich vorstellbar. Zu Hause ist das aktuell das Hauptthema und schwebt dauerhaft im Hinterkopf.

  • Keine Aussagen zum Vorfall machen ohne Anwalt.

    Ich komme nicht aus NRW, aber wenn ich richtig informiert bin, dann laufen die Begutachtungen in NRW je nach Amt und Gutachter höchst individuell ab. Lasst euch da von eurem Anwalt beraten.

    In der Regel wird nach der Begutachtung entschieden, ob euer Hund als gefährlich eingestuft wird und ob dauerhaft eine Leinen- und/oder Maulkorbpflicht ausgesprochen wird.

    Der Rat jetzt beim Tierarzt einen Maulkorb aufzusetzen ist sicherlich sehr richtig, geht aber bei der Fragestellung echt ins Leere. Hier geht es jetzt ja darum, ob dauerhaft und überall Maßnahmen angeordnet werden sollen. Da hilft es dem Themenstarter nicht weiter, wenn er darauf hingewiesen wird, dass er in einer sehr besonderen Situation für den Hund unvorsichtig war, was ihm wohl nun auch schon bewusst ist.

  • Hallo Sascha,


    Vielen lieben Dank. Zum Ordnungsamt werde ich ohne Anwalt nichts schriftliches schicken. Die Schuld an sich haben wir ja schon bei der Praxis in Form von Entschuldigungskarten etc. eingestanden, gut, da wurde uns ja auch seitens der Praxis wie gesagt vermittelt, dass sie sowas niemals melden würden.

    Die Angestellte der Praxis, keine Ärztin, aber Angestellte, hat unsere Kundendaten aus der Praxis genommen und uns dann privat, für einen Vorfall während der Behandlung in der Praxis, beim Ordnungsamt gemeldet.

    Die Praxis möchte sich dazu auch nochmal bei mir melden, ich bin gespannt, was die dazu sagen werden.

  • Also hat die geschaedigte Person Anzeige erstattet? Das steht ihr einfach zu, voellig egal was ihr AG da euch gegenueber sagt. Der kann so eine Entscheidung gar nicht fuer sie treffen :ka:

    Nein, keine Anzeige. Die kommt eventuell noch, das wissen wir nicht.

    Hier geht es erst mal um eine Meldung beim Ordnungsamt.


    Ich sage es nochmal, der Biss ist nicht in Ordnung. Der Fall ist allerdings ein Arbeitsunfall, dass ist ja nicht draußen auf der Straße passiert.

    So, die Berufsgenossenschaft kann sich den Arbeitsausfall von der Haftpflicht holen. Alles gut.

    So wie ich weiß kann auf Schadenersatz geklagt werden, auch alles gut. Wobei ich hier nicht weiß, inwiefern die Praxis da eingebunden ist, da es eben ein Arbeitsunfall ist.

    Dann gibt es noch die Meldung beim Ordnungsamt, um einen Hund nach einem solchen Vorfall zu überprüfen. Auch hier weiß ich nicht, inwiefern das bei einem Arbeitsunfall die Praxis oder der Beschädigte machen muss. Es ist ja zumindest mal komisch, wenn die Praxis den Vorfall nicht als meldepflichtig ansieht, eine Meldung trotzdem kommt. Ich erzähle schon viel zu viel, aber auch das Ordnungsamt sagte mir, dass sie bis jetzt in unsere Gegend noch nie eine Meldung erhalten haben, der eine Praxis betrifft.
    Ist ja alles voll in Ordnung, es soll halt einfach nur mal ein Anwalt drüber schauen.
    Ich erzähle schon viel zu viel.

    Wie gesagt, keine Vorwürfe an irgendwen, außer an uns. Den Rest soll der Anwalt klären .

  • Mache dir Notizen für den Erstkontakt morgen beim Anwalt und ein Gedächtnisprotokoll nach dem Gespräch.
    Notiere dir was ihr alles wissen wollt, wirkich alles, unnötige Fragen gibt es nicht.

    Deine Freundin kann, bzw. sollte den Ablauf des Geschehens in der Praxis auch protokollieren, die Zeit verrennt schnell und die Ereignisse und Infos die evtl. auf euch niederprasseln, werden nicht weniger.

  • Beim OA nennt man das auch Anzeige bzw. nennen die und die Städte es selbst so.

    Und diese kann die Geschädigte komplett unabhängig vom AG stellen. Das Recht kann und darf ihr nicht vom AG genommen werden.

    Schadenersatz und evtl Schmerzensgeld beziehen sich ja auf mehrere Sachen, mit denen der AG nichts zu tun haben muss, das kann weit mehr als der reine Arbeitsausfall sein.

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