Workshop von Ridgeback Diaries?
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Auch dass "etwas ansprechen" gleich mit Pöbeln gleichgesetzt wird, finde ich befrbefremdlich
Ist das so? Oder hat es eher etwas mit der Art der Äußerung zu tun.
Wenn ich schreibe, ich bitte die Leute eine Wegseite frei zu machen, dann wird da sicherlich niemand ein "pöbeln" drin sehen.
Wenn ich schreibe, ich hätte mich darüber aufgeregt und dem Typen ziemlich klar gemacht, dass er mich mit seinen Anweisungen mal kreuzweise, dann kann zweitere Äußerung durchaus als mindestens passiv aggressiv gewertet werden. Ich verstehe halt nicht, warum man direkt irgendwas patziges Zurückgeben muss. Ein nettes, Nein, so möchte ich da nicht durch. Könntet ihr bitte eine Wegseite frei machen, täte es doch auch.
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Auch dass "etwas ansprechen" gleich mit Pöbeln gleichgesetzt wird, finde ich befrbefremdlich
Ist das so? Oder hat es eher etwas mit der Art der Äußerung zu tun.
Wenn ich schreibe, ich bitte die Leute eine Wegseite frei zu machen, dann wird da sicherlich niemand ein "pöbeln" drin sehen.
Wenn ich schreibe, ich hätte mich darüber aufgeregt und dem Typen ziemlich klar gemacht, dass er mich mit seinen Anweisungen mal kreuzweise, dann kann zweitere Äußerung durchaus als mindestens passiv aggressiv gewertet werden. Ich verstehe halt nicht, warum man direkt irgendwas patziges Zurückgeben muss. Ein nettes, Nein, so möchte ich da nicht durch. Könntet ihr bitte eine Wegseite frei machen, täte es doch auch.
Also da ich ja zitiert worden bin....ich hab nur geschrieben, dass ich es auch nicht gemocht hätte. Nichts von ich hau dem gleich einen aufs Maul oder hole meine tiefste Gossensprache raus. Weiß nicht, warum auf meinen Beitrag damit reagiert worden ist...Aber klärt mich gerne auf.
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Ist das so? Oder hat es eher etwas mit der Art der Äußerung zu tun.
Wenn ich schreibe, ich bitte die Leute eine Wegseite frei zu machen, dann wird da sicherlich niemand ein "pöbeln" drin sehen.
Wenn ich schreibe, ich hätte mich darüber aufgeregt und dem Typen ziemlich klar gemacht, dass er mich mit seinen Anweisungen mal kreuzweise, dann kann zweitere Äußerung durchaus als mindestens passiv aggressiv gewertet werden. Ich verstehe halt nicht, warum man direkt irgendwas patziges Zurückgeben muss. Ein nettes, Nein, so möchte ich da nicht durch. Könntet ihr bitte eine Wegseite frei machen, täte es doch auch.
Also da ich ja zitiert worden bin....ich hab nur geschrieben, dass ich es auch nicht gemocht hätte. Nichts von ich hau dem gleich einen aufs Maul oder hole meine tiefste Gossensprache raus. Weiß nicht, warum auf meinen Beitrag damit reagiert worden ist...Aber klärt mich gerne auf.
Das war eine allgemeine Anmerkung zu deiner Aussage, dass etwas anzusprechen direkt mit pöbeln gleichgesetzt wird.
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Also da ich ja zitiert worden bin....ich hab nur geschrieben, dass ich es auch nicht gemocht hätte. Nichts von ich hau dem gleich einen aufs Maul oder hole meine tiefste Gossensprache raus. Weiß nicht, warum auf meinen Beitrag damit reagiert worden ist...Aber klärt mich gerne auf.
Das war eine allgemeine Anmerkung zu deiner Aussage, dass etwas anzusprechen direkt mit pöbeln gleichgesetzt wird.
Ja aber MrsMidnight hatte mich ja zitiert und von Pöbeln gesprochen.
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Laut Bundeswaldgesetz ist der Aufenthalt im Wald nur für Erholungszwecke gestattet. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung.
Eine gewerbliche Nutzung des öffentlichen Raumes ist grundsätzlich nicht gestattet. Genaue Regelungen können den Satzungen der entsprechenden Gemeinde entnommen werden. Ausnahmen können genehmigt werden. Jedenfalls nach telefonischer Auskunft einer Mitarbeiterin im Rathaus. Wenn wir als Rettungshunde trainieren ist es eine andere Rechtslage als mit zahlenden Kunden.
Es gibt hier Orte, die über ein generelles Hundetrainingsverbot im Kernbereich nachdenken. Weil es eben nicht immer störungsfrei abläuft.
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Oh, kommt da ein zweiter Martin Rütter auf uns zu?
Ist das sein Rigdeback?
Sein erster Hund?
Und sind das wieder überwiegend selbstunsichere Frauen, die sich ein Idol suchen?
Ich könnt.......
Flying Paw!
Jetzt ist die beste Zeit um skrupellos zu werden.
🤣
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Flying Paw!
Jetzt ist die beste Zeit um skrupellos zu werden.
🤣
Ich glaube mein sex appeal bei Frauen diesen Alters ist nicht so ausgeprägt.
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Ich verstehe ja nicht was man an solchen Typen attraktiv finden soll, und warum Attraktivität irgendeine Relevanz fürs Hundetraining haben sollte. Aber gut, Menschen sind halt manchmal seltsam.
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Eine gewerbliche Nutzung des öffentlichen Raumes ist grundsätzlich nicht gestattet.
Wenn dem so wäre, dann dürfte man keine Fahrrad- oder Wandertouren mehr veranstalten, keine Ausflüge in der Ferienfreizeit und auch die Tagesmutter darf mit ihren Kindern den öffentlichen Raum nicht nutzen. Das ist so pauschal eben Quatsch.
Einmal für meinen Ort nachgeschaut, ergibt sich lediglich diese Regelung nach StVo:
ZitatVeranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: Erlaubnis
Quelle: Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (Linie6Plus)
Leistungsbeschreibung
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden (z. B. Radrennen, Volksläufe), müssen genehmigt werden.
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen nach § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um
- motorsportliche Veranstaltungen,
- Radrennen, Mannschaftsfahrten und vergleichbare Veranstaltungen,
- Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen (in der Regel erst ab Landesstraße) zu rechnen ist,
- Volkswanderungen und Volksläufe, wenn mehr als 500 Personen teilnehmen oder das überörtliche Straßennetz (ab Kreisstraße) beansprucht wird,
- Umzüge bei Volksfesten und ähnliches, es sei denn, es handelt sich um ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen,
- Straßenfeste, Märkte.
Die Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung kann mit Bedingungen und Auflagen sowie mit Anordnungen zu verkehrsregelnden und verkehrsbeschränkenden Maßnahmen verbunden werden.
Nicht erlaubnispflichtig sind Versammlungen und Aufzüge im Sinne von § 14 des Versammlungsgesetzes.
Quelle: https://zufish.schleswig-holst…nis&infotype=0#navigation
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Laut Bundeswaldgesetz ist der Aufenthalt im Wald nur für Erholungszwecke gestattet.
Dann dürfte ich nicht mehr Laufen gehen
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(scnr)
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