Workshop von Ridgeback Diaries?
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Neben StVO gibt es auch noch Regelungen im GewO und Satzungen.
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4. Juni 2025 um 20:22
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Workshop von Ridgeback Diaries? - Vor einem Moment
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LG Steffi mit Buddy
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Neben StVO gibt es auch noch Regelungen im GewO und Satzungen.
Sicher können Gemeinden mit einer Satzung einschränken oder auch erweitern, auf welche Art und Weise ihr öffentlicher Verkehrsraum genutzt werden darf. Nur, grundsätzlich ist da eben erstmal keine Veranstaltung genehmigungs- oder anzeigenpflichtig, die weder öffentlich ist, noch über das verkehrsübliche Maß hinausgeht.
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Ich habe jetzt folgende Fakten hinsichtlich dieses Massengruppentrainings gefunden:
1. Eine Veranstaltung im öffentlichen Raum ist eine Sondernutzung, die erlaubnispflichtig ist.
2. Der Einsatz eines Megaphons im öffentlichen Raum ist genehmigungspflichtig.
Ich meine, bei der Masse an Hunden kann man nicht mehr von einem (effektiven) Hundeschulentraining sprechen, wo ein Trainer (evtl. mit Helfer/n) eine überschau- und für ihn/sie kontrollier- und beeinflussbare Menge an Hunden und deren Haltern gewerblich anleitet.
Das ist eine Veranstaltung, bei der aufgrund der Masse auch der Einsatz eines Megaphons nötig ist, um von allen Teilnehmern verstanden zu werden (aber ein direktes Eingreifen zu Trainingszwecken eben nicht möglich macht).
Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Das übliche Gruppentraining von Hundetrainern mit Hunden in einer überschaubaren Gruppe ist KEINE Veranstaltung und deshalb auch keine Sondernutzung im öffentlichen Raum.
Anhand dieser von mir gefundenen Informationen bezweifel ich, dass dieses Pseudo-Hundetraining-Massenevent nicht genehmigungspflichtig ist.
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Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Das übliche Gruppentraining von Hundetrainern mit Hunden in einer überschaubaren Gruppe ist KEINE Veranstaltung und deshalb auch keine Sondernutzung im öffentlichen Raum.
Anhand dieser von mir gefundenen Informationen bezweifel ich, dass dieses Pseudo-Hundetraining-Massenevent nicht genehmigungspflichtig ist.
Auch das Hundetraining in Kleingruppen ist eine Veranstaltung, aber eben in der Regel keine Sondernutzung, wenn öffentlicher Raum lediglich in einem verkehrsüblichen Umfang genutzt wird. Wenn die Veranstaltung zudem noch nicht öffentlich ist, braucht es dafür im Regelfall keine spezielle Genehmigung
Die Veranstaltungen von Ridgeback Diaries scheinen dieses verkehrsübliche Maß zu überschreiten und sind damit genehmigungspflichtig. Vor ein paar Beiträgen hat sich ein User hierzu aber auch schon geäußert und wohl dem Insta-Account entnommen, dass sich Ridgeback-Diaries die Veranstaltungsorte genehmigen lässt. Also eine Diskussion hier, die irgendwie zu nichts führt und auch den Sachverhalt nicht wirklich ändert.
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Ich habe die behördliche Definition von Veranstaltung meinen Ausführungen zu zugrunde gelegt.
Das Ergebnis ist aber das gleiche:
Normale Hundegruppenstunde in der Öffentlichkeit: keine Sondernutzung im öffentlichen Bereich, damit nicht genehmigungspflichtig.
Hundemassenpseudotraining: Sondernutzung im öffentlichen Bereich, und damit genehmigungspflichtig.
Das Megaphon auch

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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Ob genehmigungspflichtig oder nicht trägt jetzt genau was zur Diskussion bei?
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Es wurde doch vor etlichen Seiten schon geschrieben, dass er sich seine Veranstaltungen genehmigen lässt.
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Es wurde doch vor etlichen Seiten schon geschrieben, dass er sich seine Veranstaltungen genehmigen lässt.
Danke! Das wollte ich auch gerade schreiben.
Er lässt sie sich genehmigen, also ist die Diskussion ziemlich unnötig.
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Weil dies dann eine Möglichkeit wäre, solche unsäglichen Veranstaltungen für die Zukunft zu verhindern.
Kann ja jeder für sich entscheiden, ob er/sie das gut findet oder nicht.
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Warum soll etwas verhindert werden, was hier eine Hand voll Leute stört, viele andere aber nicht.
Sie nutzen dieses Angebot scheinbar gern.
Man muss nicht toll finden, was der da tut. Aber unterm Strich geht Toleranz in beide Richtungen.
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