Fragen, die man sonst nicht zu stellen traut .... Teil 24
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Ich kenn das als normal so.
Muss bei meinem Psychiater und bei meiner Psychotherapeutin auch Ausfallhonorar zahlen.
Gerade die Psychotherapeutin hat ja keine Laufkundschaft oder kann dann schnell jemand anderen vorziehen weil die Termine im 55 min Takt auseinanderliegen. Und da es keine Leistung gab, kann es logischerweise auch nicht die KK bezahlen. I mean was soll sie da zum Abrechnen eintragen?
(Da sind es übrigens 75€ Ausfallgebühr. Ehrlich gesagt wäre ich bestimmt schon einige Male nicht hingegangen wenn ich nicht wüsste das mich das gleich 75€ kosten würde...) - Vor einem Moment
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Wer soll es konkret bezahlen?
Die Krankenkasse.
Denn, wenn man den Gedanken mal weiter spinnt... wer bezahlt am Ende den erkrankten Mitarbeiter im Krankheitsausfall? Die Praxis 🤷♀️
Im Endeffekt kommt die Praxis dadurch alles teurer zu stehen als wegen akuter Erkrankung eines Patienten Kulanz zu zeigen.
Wie gesagt ich rede hier von akute ansteckender Erkrankungen und nicht ups vergessen oder keine Lust oder so.
Wie Du schon sagst: Die Krankenkasse - also die zwangsverpflichtete Solidargemeinschaft der im Schnitt weniger wohlhabenden Versicherten - bezahlt Dir Deine Therapie. Die Krankenkasse zahlt es aber nicht, wenn ein fest vereinbarter Termin nicht wahrgenommen wird. Kann man doof finden. Ist aber so.
Die Krankenkasse bezahlt therapeutische Stundensätze auch nicht so hoch, dass die Therapeut*in Patient*innenausfall als eingerechnet verschmerzen kann.Es bleibt also ein Risiko, wenn ein Termin wegen Verhinderung nicht wahrgenommen werden kann. Es gibt genau zwei Möglichkeiten, wer dieses Risiko trägt. 1. Diejenigen, für die es zwar ein ärgerlicher, aber in der Regel doch verschmerzbarer Eingriff in den Geldbeutel ist, der ja an sich nicht regelmäßig passieren sollte. Und der ja die Dienstleistung in Anspruch nimmt. Und 2. Diejenigen, für die dieses Risiko existenzgefährdend ist.
Für mich erfordert die Frage, welche dieser zwei Möglichkeiten ich bevorzugen würde, keinen zweiten Gedanken. Ich kann gut nachvollziehen, dass es nervt, wenn es passiert. Aber weder kann ich den Ansatz nachvollziehen, zu fordern, dass jemand für meine Nervverhinderung ein existenzielles Risiko auf sich nimmt, noch den Ansatz, Jemandem bewusst einem Ansteckungsrisiko auszusetzen, um mir x Euro zu ersparen. Jemand, von dem ich als Patientin wiederum erwarte, respektvoll und wertschätzend behandelt zu werden. -
Die Krankenkasse.
Denn, wenn man den Gedanken mal weiter spinnt... wer bezahlt am Ende den erkrankten Mitarbeiter im Krankheitsausfall? Die Praxis 🤷♀️
Im Endeffekt kommt die Praxis dadurch alles teurer zu stehen als wegen akuter Erkrankung eines Patienten Kulanz zu zeigen.
Wie gesagt ich rede hier von akute ansteckender Erkrankungen und nicht ups vergessen oder keine Lust oder so.
Heißt praktisch, dass Du die Ausfallgebühr bezahlst und selbst bei der Krankenkasse zurückforderst, denn Du wirst ja wohl kaum diesen bürokratischen Aufwand und damit zusätzliche Kosten dem Physiotherapeuten aufbürden wollen?
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Ich habe beruflich mit medizinisch-therapeutischen Praxen zu tun. Das Vorgehen ist absolut üblich, weil der Praxis tatsächlich ein Verdienstausfall entsteht.
Ich kenne übrigens etliche Dienstleister, die eine solche Gebühr erheben, u.a. meine Zahnärztin und Hundephysio.
Die haben nun einmal einen realen Dienstausfall.

Vorschlag?
Das es zum Beispiel nicht als Betrug gilt wenn bei Ausfall aus Krankheit unterzeichnet werden kann als hätte der Termin stattgefunden. Bei nachweisbarer Krankheit wohlgemerkt.
So ist es aber nicht und du kannst das von der Praxis auch nicht erwarten. Das wäre Leistungsbetrug.
28€ sind übrigens nicht der tatsächliche Ausfall, die Gebühr ist also eh sehr human.
Es würde mich wundern, wenn du am Anfang der Behandlung nicht ein Formular unterschrieben hättest, bis zu welcher Frist ein Termin abzusagen ist, um keine Ausfallgebühr zahlen zu müssen. Das ist ein absolut übliches Vorgehen.
Insofern hilft es, zu lesen, was man unterschreibt, um die Bedingungen zu kennen und sich nicht hinterher aufregen zu müssen.
Wenn meine Termine nicht kommen, ist das ärgerlich, aber ich werde von meinem AG bezahlt und kann dann etwas anderes machen.
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Wir reden hier von 24 Stunden. Wie oft kommt es denn tatsächlich vor, dass man vor einem Termin so kurzfristig erkrankt?
Für die geringen Male, die das auf jeden Einzelnen zutrifft, möchte ich jetzt nicht extra einen kompletten Verwaltungsakt aus dem Boden stampfen, damit diese Kosten dann auch noch von der Allgemeinheit übernommen werden.
Ich hatte den Fall bisher genau einmal. Nicht mal für mich, sondern für meinen Sohn und da nicht wegen Krankheit, sondern weil ihm sein Autismus am Tag des Termins beim Podologen leider quer schoss. 40 Euro habe ich bezahlt. Hat mich nicht gefreut, aber war dann halt mal so.
Ich kann verstehen, dass sich das erstmal nicht richtig anfühlt, weil man bei tatsächlicher Krankheit nichts falsch gemacht hat und es auch selber nicht in der Hand hat, dafür zu sorgen, dass man nicht krank ist. Aber das Ganze ist ja keine Strafe ausgehend von mir als Patienten. Das Ganze betrachtet nur und allein den Dienstleister. Und der gehört entschädigt.
Für den macht es keinen Unterschied, warum ich nicht erscheine. -
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Phonhaus In deiner Optionsabwägung fehlt die Solidargemeinschaft.
Wenn jemand Jahre lang raucht und dann aufwändig gepflegt werden muss, springt die auch ein, dabei war es sogar ne bewusste Entscheidung der Person (das Risiko einzugehen, die Gemeinschaft finanziell zu belasten).
...
Warum also nicht bei Krankheiten, die tatsächlich unverschuldet sind?

Den Verwaltungsakt müsste man natürlich intelligent lösen, den Einwand kann ich gut nachvollziehen. Aber Digitalisierung im Gesundheitswesen soll ja kommen. Habe ich gehört..

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Ich finde das ganz normal, bei meinen Dienstleistern (Physio, Ärzt:innen, Hundetraining, …) muss ich fast überall den Termin bezahlen, wenn ich unter 24 Stunden vorher absage. Ich finde das nachvollziehbar, auch, wenn ich ja auch nichts dafür kann, wenn ich kurzfristig krank werde, aber ist halt so.
Ich finde es aber auch nicht ganz fair, dass ich umgekehrt bei einer kurzfristigen Absage durch den Dienstleister das so hinnehmen muss. Mir entstehen dabei auch Aufwände, z. B. bereits gebuchtes Öffi-Ticket; Urlaub; Minusstunden; statt mit den Öffis mit dem Auto zur Arbeit gefahren, um dazwischen zum Arzttermin fahren zu können (-> Tankkosten, allg. Abnutzung Auto); bei selbstständiger Tätigkeit habe ich einen Verdienstausfall, weil ich mir die Zeit ja freigehalten habe, usw. -
Ich finde das eine seltsame Einstellung zu sagen, man geht dann halt krank hin. Damit zu riskieren, daß nicht nur der Therapeut krank wird, sondern das ganze Team.
Aber gleichzeitig zu fragen wer einem denn als Patient bezahlt, wenn der Termin abgesagt wird.
Und ja es ist legitim das die Ausfallhonorar berechnen, denn die Zeit war für den Patienten geblockt und die sitzen dann quasi nur rum. Ein Physiotherapeut/Kosmetiker/Friseur usw. der die Hände im Schoß hat verdient kein Geld.
Fehlt nur eine Unterschrift auf dem Rezept können sie die komplette Behandlung nicht mit der Kasse abrechnen. Die bekommen ihr Geld eh schon erst um mindestens ein Quartal versetzt.
Du redest von Betrug wegen einer Unterschrift?
Und erklär mir mal warum die Solidargemeinschaft, die auch die Kosten für deine Behandlung mit trägt, auch noch für den Ausfall aufkommen soll.
Die meisten sind darüber hinaus noch sehr kulant, wenn man anruft und sagt man hat einen akuten Magen-Darm-Infekt.
Aber der Großteil weiß schon Tage vorher, dass es ihm nicht gut geht.
Und vielleicht macht man sich mal bewusst, dass es neben einem selbst noch viele Andere gibt, die diese Kulanz ausnutzen weil es ist ja nicht ihr Problem wenn derjenige rum sitzt oder sie Termine blockieren,die Andere dringend brauchen.
Aus eigener Erfahrung und gerade wieder ganz akut kann ich nur sagen, jeden Tag kommt mindestens ein Patient nicht. Und die sind nicht immer krank. Gerade in der Vorweihnachtszeit sind andere Dinge wichtiger. Und dann sitzt man da, weißt Patienten ab weil alles voll ist und am Ende kommt jemand nicht. Wenn das 3 Leute am Tag sind, dann summiert sich das.
Und es kommt öfter vor als ihr ahnt.
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datKleene Es ist inzwischen üblich bei Therapeuten solche Dinge schriftlich bestätigen zu lassen.
Wir haben z.b. nur einen Aushang. In erster Linie geht es darum, die Patienten darauf aufmerksam zu machen rechtzeitig abzusagen. Denn viele tun dies nicht und das regelmäßig und schieben dann Krankheit vor, da kennt man aber irgendwann seine Spezialfälle. Meine Praxis hat noch nie etwas in Rechnung gestellt, wenn jemand verrotzt oder mit Magendarm etc abgesagt hat.
Es ist aber auch nich so, dass ein Therapeut für den Ausfall mit Minusstunden rechnen muss, außer man ist selbstständig. Es gibt immer Berichte zu schreiben oder andere Tätigkeiten. Ein Therapeut der das so mitmachen würde hat noch nichts vom Fachkräftemangel in unserem Berreich mitbekommen.
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Phonhaus In deiner Optionsabwägung fehlt die Solidargemeinschaft.
Wenn jemand Jahre lang raucht und dann aufwändig gepflegt werden muss, springt die auch ein, dabei war es sogar ne bewusste Entscheidung der Person (das Risiko einzugehen, die Gemeinschaft finanziell zu belasten).
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Warum also nicht bei Krankheiten, die tatsächlich unverschuldet sind?

Den Verwaltungsakt müsste man natürlich intelligent lösen, den Einwand kann ich gut nachvollziehen. Aber Digitalisierung im Gesundheitswesen soll ja kommen. Habe ich gehört..

Nee, die fehlt nicht. Die „Optionserwägung“ spiegelt die aktuell bestehenden Möglichkeiten. Und aktuell ist es nunmal so, dass die Krankenkassen weder das zahlen, noch die Abrechnungssätze hoch genug sind, dass man es als einkalkuliert betrachten könnte. Hab ich aber auch geschrieben

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