Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil 23

  • Aber darf ich ihn wenigstens auf ein Zeitfenster festnageln, wenn er nichts kaputtmachen kann? Das wäre dann ehrlich gesagt im Winter.

    Ja, ein Zeitfenster muss festgelegt werden.

    Du bist NRW, wenn ich das richtig im Kopf habe.

    https://www.bau-rat.de/index.php/hamm…eiterrecht.html

    Winter wäre aber ungeeignet, weil viele Farben unter 10 oder 15 Grad nicht verwendet werden sollten (zumindest hält dann die Farbe nicht so, wie sie sollte oder blättert ab).

    Kannst du da nicht mit Paletten (ggf. mit untergelegten Steinen) das Beet so abdecken, dass der da nicht direkt drauf rumlatscht?

  • Die Grundproblematik, Garage des Nachbarn auf eurem Mietgrundstück und alle weiteren, daraus resultierenden Probleme, solltest du dringend deinem Vermieter mitteilen.

    Es geht um seinen Grund und Boden und seine Mieter müssen Pflanzen zerstören und werden in ihrer Ruhe gestört, weil Nachbars Garage zum betreffenden Teil auf dem Grund eures Viermieters steht.


    Ansprechpartner, wenn Nachbar was will, ist euer Vermieter. Dessen Grund und Eigentum ist betroffen.

  • Ooooh… demnach ist ja ‚streichen‘ gar nicht inbegriffen weil das keine Instandhaltung sondern nur Verschönerung wäre…?

    (Die Verschönerung wäre ja eh nur von uns zu besichtigen)

    Aber Beet abdecken, nee, das ginge halt auch nur ab November. Ca ab Mitte März tobt da schon das Tulpenchaos. Und im Sommer bis Herbst Stauden, Einjährige Wildblumen und Dahlien…

    Da darf niemand außer mir rein, da bin ich ganz doll nöckelig 🙈😄

  • Die Grundproblematik, Garage des Nachbarn auf eurem Mietgrundstück und alle weiteren, daraus resultierenden Probleme, solltest du dringend deinem Vermieter mitteilen.

    Es geht um seinen Grund und Boden und seine Mieter müssen Pflanzen zerstören und werden in ihrer Ruhe gestört, weil Nachbars Garage zum betreffenden Teil auf dem Grund eures Viermieters steht.


    Ansprechpartner, wenn Nachbar was will, ist euer Vermieter. Dessen Grund und Eigentum ist betroffen.

    Der weiß Bescheid. Leider sind unsere Vermieter/in mit den Nervnachbarn total zerstritten. Und wir hängen so blöd dazwischen. Die reden nach Möglichkeit kein Wort miteinander.

    Es ist irgendwie anstrengend, weil das Problem letztlich eh wieder bei uns landet. 😒

  • Blöd, aber den Vermieter würde ich unbedingt einbeziehen, weil das seinen Grund und Boden betrifft und ihr Schaden (Efeu und weitere Pflanzen) durch den grenzüberschreitenden Bau des Nachbarn erleidet.

    Was er beschädigt/zerstört, MUSS er ersetzen!

    Pflanzenwert + Arbeitszeit, um neu zu setzen.

  • Der weiß Bescheid. Leider sind unsere Vermieter/in mit den Nervnachbarn total zerstritten. Und wir hängen so blöd dazwischen. Die reden nach Möglichkeit kein Wort miteinander.

    Dann kannst du den Nervnachbarn ja sagen "Klären Sie das mit meinem Vermieter, ohne seine Erlaubnis lasse ich Sie hier nicht drauf" :pfeif:

  • Der weiß Bescheid. Leider sind unsere Vermieter/in mit den Nervnachbarn total zerstritten. Und wir hängen so blöd dazwischen. Die reden nach Möglichkeit kein Wort miteinander.

    Dann kannst du den Nervnachbarn ja sagen "Klären Sie das mit meinem Vermieter, ohne seine Erlaubnis lasse ich Sie hier nicht drauf" :pfeif:

    Wobei ich mir in dem Punkt nicht so sicher bin. Der Vermieter ist zwar Eigentümer des Grundstücks, aber Momo und Lotte ist Besitzerin des Grundstücks (sie könnte sogar ihrem Vermieter Hausverbot erteilen).

    Jedenfalls in Bayern muss man dem Nachbarn auch für Instandhaltungsmaßnahmen Zutritt gewähren. Ob Streichen nun zur Instandhaltung gehört oder nicht, das kann ich nicht beurteilen.

  • Hier kollidieren mehrere Faktoren - Eigentum des Vermieters vs. grenzüberschreitendem Garagenbau des Nachbarn.

    Wäre die Garage ausschließlich auf dem Grund des Nachbarn, gäbe es das Thema gar nicht bzw wesentlich geringfügiger.

    Insofern geht nix, ohne deinen Vermieter, weil dessen Grund und Boden betroffen ist.

    Der zweite Aspekt sind Schäden bei deinem Eigentum - Pflanzen + Arbeitszeit fürs Pflanzen - hier ist der Nachbar vollständig schadensersatzpflichtig euch gegenüber.

    Die Frist, wann die Arbeit verrichtet werden darf, gebt ausschließlich ihr vor!

    Zeitfenster festlegen, wann er das streichen darf und soll und sofort in diesem Zuge auf seine Schadensersatzpflicht bestehen.

    Bei solchen Nachbarn immer alles!!! schriftlich fixieren und unterzeichnen lassen.

    Ohne das, kein Streichen.

  • Anstreichen zählt als Instandhaltung. In diesem Fall kommt noch das Argument dazu dass durch den Efeubewuchs der vorhandene Anstrich beschädigt sein kann und Feuchtigkeit in die Wand zieht.

    Ich würde es dem Nachbarn nicht unnötig schwer machen, auch wenn er unsympathisch ist.

    Er wird den neuen Anstrich sowieso durchsetzen können, also besser so schnell wie möglich eine Einigung finden, danach ist wieder für 20 Jahre Ruhe.

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